Das wird ja fast zum Chat hier
@Rüdiger Küster sagte:
Ich bin ein Praktiker, und frage immer: wie wird das zu Papier Gebrachte in der Realität gelebt ?
wo gab es einen Präzedenzfall, dass ein Streit so ausgelegt wurde, dass der offerierte Preis ( Prospekt, pepperl oder sonst was ) aussser einem auch für einen Aussenstehenden offensichtlich zu erkennenen Irrtum wegen einer Definition, wonach der Preis -hahaha- ja nur ein Angebot zur Aufforderung eines eigenen Angebotes ( Prinzip arabischer Bazar ) gerichtlich eliminiert wurde ?
Na ob Du ein "Praktiker" bist ... das wage ich doch glatt zu bestreiten, jedenfalls erkennst Du in diesem Fall zumindest weder die herrschende Praxis noch die Realität.
Die genannten Rechtsprinzipien werden jeden Tag millionenfach angewandt und "in der Realität gelebt". Mir ist kein Fall bekannt, wo ein Richter in Deinem Sinne entschieden hätte. Warum auch. Es ist nunmal seit Jahrzehnten bewährte Praxis und es macht keinen Sinn diese zu eliminieren! Auch ein Anbieter muss durch das Recht geschützt werden, genau wie der Verbraucher auch. Die gleiche Rechtsnorm schützt sogar beide. Den Anbieter z.B. bei Irrtum und den Verbraucher dadurch, dass er sein Angebot zu veränderten Bedingungen nicht aufrecht erhalten muss. Niemandem entsteht also ein Schaden. Wenn Du also davon ausgehst, dass Deine Ansicht der rechtlichen Norm entsprechen sollte, dann mußt Du auch ein Beispiel ( Aktenzeichen etc. however ) bringen, wo es mal so ausgelegt worden ist, wie Du es Dir wünscht. Das wirst Du aber wohl nicht finden.
@holzwurm sagte:
Das würde ja Tür und Tor öffnen.
In dem der RV mit seiner Reisebestätigung grundsätzlich sagt ätschebätsch es ist ja schön daß Du bei uns buchen willst, aber es kostet jetzt 200 Euro mehr.
Außerdem wären solche Unternehmen, welche an der Kasse bzw. bei Bestätigung was anderes verrechnen als auf dem Preisschild oder im Katalog stehen, schneller weg vom Fenster als das Unternehmen denkt. Schließlich lassen sich die Kunden doch nicht übers Ohr hauen.
Dadurch wird eben nicht Tür und Tor geöffnet. Diese Rechtsfigur schützt beide Parteien. Siehe oben.
Und natürlich kann der Veranstalter sagen: Sorry, der Preis stimmt nicht. Und der Kunde kann sagen: Ok, ich nehm´s trotzdem ODER Ok, dann nehm ich´s nicht.
Diese Rechtsnorm ermöglicht erst den fairen Umgang von Anbietern und Nachfragern in dem Fall, dass die Willenserklärungen zwecks Vertragsschluss aus welchen Gründen auch immer ( Erklärungsirrtum etc. ) nicht übereinstimmen. Ohne die invitatio ad offerendum wäre dem vorsätzlichen Betrug hingegen in der Tat "Tür und Tor" geöffnet.
@Rüdiger Küster sagte:
Was ist in der Vergangenheit passiert, wenn der Kunde sagt, ich zahle den höhewren Preis nicht, ich will den "Sonderpreis"
Ein Richter bewertet rechtlich beide Ausgangslagen, und -so weit ich weiss- hat er immer noch den Verbrauchern in meiner Version Recht gegeben.
Ganz einfach. Der Anbieter konnte und kann sagen. Ok, ich rücke die Ware, den Urlaub etc. zum "Sonderpreis" raus. ( Das nennt sich dann Kulanz - so wie im Ausgangsfall in diesem Thread )
Oder er kann sagen. Sorry, ich kann die Ware nicht zu diesem Preis verkaufen, auf Wiedersehen.
Da hat ein Richter nix zu urteilen, die Rechtslage ist klar. So einen Fall würde kein deutsches Gericht wegen Nichtigkeit überhaupt verhandeln. Ergo kannst Du auch keinen Fall kennen wo ein Verbraucher "Recht" bekommen hat.
Denn: Er hat ja schon Recht! Nämlich das Recht, kein erneutes Vertragsangebot zum neuen Preis zu machen.
@ADEgi sagte:
Da Rüdiger sowieso immer nur von Machenschaften und was auch immer im Zusammenhang mit Veranstaltern spricht, wird man Ihm erzählen können, was man möchte. Er wird es nicht glauben. Darum Captain ein guter Rat von mir - spar Dir die Mühe. Es wird aus meiner Erfahrung nichts bringen.
Ignorieren ist hier die einzige Chance, denn Rüdiger glaubt eh keinem, wenn er mal eine andere Meinung hat.
Ich bin ein Romantiker und glaube an das Gute im Menschen, vielleicht bin ich einfach zu nett zu dieser grausamen Welt ... aber ich gebe Rüdiger auch in diesem Thread die Chance zu lernen
@Rüdiger Küster sagte:
Aber wer ein ureigenes Interesse eines Verbraucher: nämlich, was gilt der Preis, den man mir -wie auch immer- anbietet- abqualifiziert, mit Bemerkungen, so ist nun mal nach nach juristischen Definitionen ( hat man in diesem thread genügend gelesen ), also - der lebt nicht in meiner Welt.
Ich fürchte 99% der Foren-User leben nicht in Deiner Welt! Das mag daran liegen, dass Du halt in Deiner eigenen lebst.
Abqualifiziert wurde hier jedenfalls nichts, sondern fundiert erklärt und begründet.
Ich kann Dir sagen was Dein Problem ist Rüdiger. Du glaubst hartnäckig daran, dass der Verbraucher der "Gute" ist, ein Produzent, Unternehmer, Verkäufer, Reiseveranstalter aber stets der "Böse".
Dem ist aber schlichtweg nicht so!!! Und damit das so bleibt gibt´s Gesetze die Anbieter und Verbraucher samt ihrer Interessen schützen.
@ADEgi sagte:
Sollten aber die Preise nicht richtig sein und diese auch nach Aufforderung bzw. Feststellung nicht korriegiert werden, dann sind Meldungen natürlich richtig.
Das ist der springende Punkt. Wenn es nachweislich um vorsätzliches Verhalten geht, dann kann und sollte man aktiv werden. Aber nicht wegen eines bloßen Irrtums oder ähnlichem.
Uff, viele Grüße!