• stingrayxl
    Dabei seit: 1183593600000
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    geschrieben 1200579817000

    Ich klinke mich hier mal ein, um mit dem Irrtum endlich Schluss zu machen, ein Recht darauf zu haben, eine Ware zu dem Preis zu kaufen, mit dem sie ausgezeichnet ist. Vielmehr gilt, dass Preisauszeichnungen keine verbindlichen Verkaufsangebote sind.

    Ein Kauf kommt zustande, indem die eine Partei ein Kaufangebot abgibt und die andere Partei es annimmt. Ein Preisschild stellt im juristischen Sinne jedoch noch kein Angebot des Verkäufers an die Kunden dar, die Ware zum ausgezeichneten Preis zu verkaufen. Sie ist lediglich eine unverbindliche "invitatio ad offerendum", d.h. eine Einladung des Ladeninhabers an die Kunden, die Ware zur Kasse zu tragen und dort ihrerseits ein Kaufangebot abzugeben. Dieses Kaufangebot des Kunden kann der Verkäufer an der Kasse immer noch ablehnen. Wenn er merkt, dass der Preis, zu dem der Kunde kaufen möchte, zu niedrig ist, hat er also ohne weiteres die Möglichkeit, einen Verkauf zu dem niedrigeren Preis zu verweigern.

    Die Preisschilder sind daher lediglich eine Art Orientierungshilfe für die Kunden. Rechtsverbindlich sind sie nicht - und das ist auch sinnvoll so. Man stelle sich einmal vor, ein Elektronikgeschäft vergisst bei der Preisauszeichnung versehentlich eine Null. Niemand kann ernsthaft glauben, dass man dann einen Anspruch darauf hat, einen großen LCD-TV für 150 € zu kaufen anstatt für die eigentlich vorgesehenen 1500 €. Und wenn dies für Fernseher gilt, gibt es keinen Grund, weshalb für Joghurt, Rasierapparate oder T-Shirts etwas anderes gelten sollte.

    Viele Geschäfte reagieren in dieser Situation kulant. Wenn die Differenz zum eigentlich gewollten Preis nicht allzu hoch ist, verkaufen sie das Stück preiswerter, damit der Kunde zufrieden ist.

    Auf § 145 BGB, "Bindung an den Antrag" verweist

    StingrayXL

    Zwischen den Augen und oberhalb des Mundes hat jeder ein Organ, an das er sich gelegentlich mal selbst fassen sollte. GKH
  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1200580258000

    ... aber schön, dass Du alles geschriebene nochmals wiederholt hast. :p

    Viele Grüße!

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • weißnix221
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    gesperrt
    geschrieben 1200580287000

    stellt euch mal die gaudi vor, freitag nachmittag im supermarkt, viele kunden mit vollem wagen, jeder unterbreitet nun an der kasse seine preisvorstellungen zu jedem seiner ca. 100 artikel, wenn du dann pech hast, bekommst du noch eine jacke dazu, die nur hinten zugemacht wird!

  • stingrayxl
    Dabei seit: 1183593600000
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    geschrieben 1200581920000

    ....wie unten schon geschrieben:... :shock1:

    Zwischen den Augen und oberhalb des Mundes hat jeder ein Organ, an das er sich gelegentlich mal selbst fassen sollte. GKH
  • IngoYvonne
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    geschrieben 1200582512000

    Ich wußte gar nicht, wieviel Panik man mit einer Tüte Milch entfachen kann. Aber vielleicht sollten sich die Wogen jetzt mal wieder glätten. Die Rechtsgrundlagen wurden nun ja schon mehrfach dargelegt (manch einer brauchts halt mehrfach erklärt, manch einer kapierts nie) und im hier eigentlich interessierenden Fall ist ja noch mal alles gut gegangen.

    Aber, wie immer gilt: "Augen auf beim Eier(Milch-)kauf!". ;)

    LG

    Yvonne

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1200587128000

    Die Preisauszeichnungspflicht dient der Unterrichtung und dem Schutz des Verbrauchers und fördert den Wettbewerb zwischen den Anbietern. Die Preisangabenverordnung verpflichtet den Verkäufer, die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise). Das gilt auch für denjenigen, der unter Angabe von Preisen für Waren oder Leistungen wirbt.

    Quelle

    Das bedeutet, daß der Preis der an der Ware angebracht ist, Gültigkeit hat. Der Verkäufer kann nur bei einem Preisirrtum den Verkauf ablehnen.

    meint

    holzwurm

  • santamarinello
    Dabei seit: 1182124800000
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    gesperrt
    geschrieben 1200587333000

    Leider zitierst du unvollständig, denn weiter unten steht:

    "Als Verbraucher können Sie darauf bestehen, dass die Waren (z.B. im Schaufenster) mit Preisen versehen werden. Stimmt jedoch der angegebene Preis infolge eines Irrtums des Anbieters nicht, können Sie nicht verlangen, die Ware zu diesem unzutreffenden Preis zu erhalten."

    Und damit sollte hier endgültig alles klar sein ;)

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1200587778000

    @santamarinello sagte:

    Leider zitierst du unvollständig, denn weiter unten steht:

    Lese meinen Beitrag komplett.

    Ich hatte den Hinweis wegen Preisirrtum drin!!!.

    LG

    holzwurm

  • santamarinello
    Dabei seit: 1182124800000
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    geschrieben 1200587978000

    Stimmt, aber nicht wörtlich zitiert. Egal, aber wie will man als Kunde NACHWEISEN dass es kein Irrtum sondern eine wissentliche Falschauspreisung ist? Denn NUR dann könnte der Anbieter evtl. belangt werden. Und schon sind wir wieder am Ende der Debatte angelangt ...

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1200588243000

    @santamarinello sagte:

    Stimmt, aber nicht wörtlich zitiert. Egal, aber wie will man als Kunde NACHWEISEN dass es kein Irrtum sondern eine wissentliche Falschauspreisung ist? ...

    Ganz einfach.

    Wenn Du heute Milch für 77 Cent siehst und der Verkäufer will an der Kasse 1 Euro. Beim Einkauf am nächsten Tag passiert das gleiche.

    Dann wäre es eine wissentliche Falschauszeichung, denn der Verkäufer hatte 24 Stunden Zeit entweder den Preis in der Kasse oder am Regal anzupassen. Er kann sich auch nicht mit einem größeren Zeitaufwand rausreden, denn sowas lässt sich innerhalb von ein paar Minuten erledigen.

    Bei Reisen sieht man es wenn man heute bucht und den neuen Preis genant bekommt und dann nach Eingang der Buchungsbestätigung diesen Auftrag wieder stornieren lässt und am nächsten Tag das gleiche Spielchen treibt.

    LG

    holzwurm

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