• ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1200508166000

    Hallo Rüdiger,

    ich weiß, daß man das sehr oft hört und es ist sicher einer der verbreitetsten Irrtümer. Aber glaube mir ich habe so etwas wirklich gelernt. Daher bin ich mir sicher, daß ein Auszeichnungspreis nicht bindend ist.

    Das Beispiel bezieht sich beim Anzug darauf, daß der falsche Preis angenommen wurde. Dann kann dies sogar noch nachträglich rückgängig gemacht werden, sofern es auch für den Kunden (darauf käme es in deinem Beispiel an) wirklich offensichtlich sein muß.

    Gruß

    Berthold

    p.s.: Wie das im Einzelnen in solchen Fällen aber gehandhabt wird. Um wieder zur Milch zurückzukommen. Anstatt mit dem Kunden zu streiten, wird sicher der Preis akzeptiert.

    Etwas, was ich bei diesem Beispiel auch nicht verstehe, denn der Verdienst sollte doch trotzdem noch passen.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1200509799000

    @kargeh

    recht haben - recht bekommen. hin oder her.

    mir ist aufgefallen, dass du mehrmals schreibst, dass du dich bei diesem geschäftsgebaren unwohl fühlst.

    daher würde ich an deiner stelle stornieren und bei einem anderen va buchen. wer weiß, ob dieses kundenunfreundliche verhalten nicht noch weiter fortgeführt wird.

    dann ist euer urlaub versaut und es bleibt ein bitterer nachgemschack.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • kargeh
    Dabei seit: 1149638400000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1200510844000

    Erst mal allen vielen Dank für eure Beiträge. Ich habe inzwischen in "detektivischer Kleinarbeit" eine Telefonnr. herausbekommen, über die ich dann doch an einen "Vorgesetzten" gekommen bin, habe ihm die Situation noch mal geschildert. Er hat mir inzwischen zugesagt, dass ich "aus Kulanzgründen" den Preis zu den Bedingungen im Katalog bekomme, ich soll die geänderte Buchungsbestätigung umgehend erhalten. Das ist halt wieder mal das Problem mit den "Callcentern", wo der eine nicht weiß, was der andere macht und keiner eigenständige Entscheidungen treffen darf.

    Normalerweise hätte ich definitiv woanders gebucht, allerdings wird dieses Hotel leider nur über die Big Extra Kette angeboten.

    Liebe Grüße

    Karin

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1200511473000

    Für alle Hobby-Juristen die sich mal im deutschen Zivilrecht tummeln möchten. Der Fachbegriff hierfür ist: Invitatio ad offerendum

    Viele Grüße und viel Spaß!

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • holzwurm
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    geschrieben 1200512149000

    @ADEgi sagte:

    Ich habe den Job gelernt und nach drei Jahren Lehre ist diese Prüfungsfrage immer noch für viele ein Fallstrick gewesen. Die Auszeichnung im Supermarkt kann jederzeit wiederrufen werden. Wichtig ist dann nur die sofortige (schnellstmögliche) Änderung.

    Und in welcher Frist hat die Änderung zu erfolgen?

    Denn meines Wissens muß solange das Preisschild nicht geändert wurde zum alen Preis verkauft werden.

    Hatte am Sammstag in einem Supermarkt auch die Diskussion mit einem Mitarbeiter bezüglich Auspreisung von Sonderangeboten. In dem Supermarkt werden alle Sonderangebote aufgebaut und noch mit dem aktuellen Preis ausgezeichnet. Die Sonderangebotspreise werden/wurden dann erst nach Schließung des Ladens (22 Uhr) entsprechend getauscht, da sie erst ab Montag Gültigkeit haben/hatten.

    @ADEgi sagte:

    Bitte glaub mir, auch in der heutigen Zeit ist das noch so, in der das Thema der mutwillig umgeklebten Preisetiketten nicht mehr sonderlich aktuell ist.

    Eine Umettikettierung ist strafbar und hat nichts mit einem Preisirrtum zu tun.

    LG

    holzwurm

  • zockerrudi
    Dabei seit: 1360540800000
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    gesperrt
    geschrieben 1200513297000

    Das Problem ist ja gelöst, wobei ich glaube, dass sich beim RV die Einsicht in die Rechtslage durchgesetzt hat, und man es als Kulanz verkauft. Sei`s drum !

    Nur für die Supermarktleute:

    das Preisschild an der Ware im Regal ist nicht bindend, wenn z.B. in einem Prospekt ( z.B. in einer Zeitungsbeilage ) auf einen Sonderverkauf ab einer bestimmten Zeit ( entweder unbfristet oder befristet - muss angegeben sein ) ein anderer Preis angegeben ist. Dieser Preis gilt, egal, was als pepperl auf der Ware ist oder am Regal angebracht ist.

    Um auf Sokrates zurückzukommen: wie war das nochmal mit den Preisen für Reisen ? Eine Aufforderung ein Angebot abzugeben ? Willst du das wirklich so stehen lassen ? I break together !!

    Gruss Rüdiger

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1200513800000

    Helge Schneider Zitat, wie nett!

    Sag mal, kannst Du lesen? Falls ja - und davon gehe ich aus - dann folge doch mal dem Link den ich oben angeben habe. Es ist zwar "nur" Wikipedia, aber Du kannst mir glauben - es ist tatsächlich so wie dort beschrieben.

    Bei Reisen, im Supermarkt und bei vielen weiteren Beispielen in der deutschen Wirtschaft.

    Durch den Verkäufer ergeht die Einladung zur Abgabe eines Angebotes. Als Kunde ( durch Buchung der Reise, beim Bezahlen an der Kasse etc. ) gibst Du dieses Angebot ab ( an den Supermarkt, an den Reiseveranstalter ) und er kann dann immer noch entscheiden, ob der Preis korrekt ist und er es Dir verkauft ( also Dein Angebot annimmt ), oder aber ob er doch lieber einen anderen Preis fordert. Jetzt klar?

    Viele Grüße!

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • zockerrudi
    Dabei seit: 1360540800000
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    geschrieben 1200514327000

    Ich habe gewusst, dass du so antwortest.

    Konkrete Frage:

    wieviel Urteile kennst du, die in Bezug auf Prospekthaftung auf die Basis einer unverbindlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes eingegangen sind ?

    Ich kenne nur Sachbestände, die auf Preisauszeichnungspflicht beruhen. Aber, das gebe ich zu, nobody is perfect.

    Ein Richter ist auch Verbraucher, dass sollten wir nicht vergessen !

    Gruss Rüdiger

  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
    Beiträge: 7625
    geschrieben 1200514694000

    Man nennt es auch: "invitatio ad offerendum".

    Die "invitatio ad offerendum" ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Es handelt sich nur um eine unverbindliche Mitteilung der Bereitschaft zum Vertragsschluss bei z.B. Preise von Ausstellungsstücken in Schaufenstern, Preisauszeichnungen an Verkaufsregalen, Preise in Katalogen aller Art, Preise in Werbeprospekten und in Zeitungsanzeigen usw.

    Ein Angebot ist ein Antrag zur Begründung eines Vertragsverhältnisses. Dabei handelt es sich um eine Willenserklärung, mit der ein Rechtssubjekt (z.B. Verkäufer) einem anderen (z.B. Käufer) den Abschluss eines Vertrages anbietet. Ein Angebot ist grundsätzlich bindend. Abzugrenzen ist das Angebot von der bloßen Aufforderung an einen anderen, seinerseits ein Angebot zu unterbreiten (siehe "invitatio ad offerendum").

    Wird das Angebot in Form eines Antrags angenommen, kommt es zu einer Annahme.

    Eine Annahme ist die in Bezug auf ein Angebot abgegebene Willenserklärung, mit der ein Vertrag* begründet wird. Die Annahme muss dem Angebot entsprechen und kann entweder ausdrücklich oder konkludent** durch schlüssiges Verhalten erfolgen.

    * Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft. Es besteht aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen (Angebot und Annahme) von mindestens zwei Personen.

    ** (eine ausdrückliche Willenserklärung rechtswirksam ersetzen; eine Schlussfolgerung zulassend; schlüssiges Verhalten) Unter konkludentem Handeln versteht der Jurist schlüssiges Handeln, bei dem sich ohne ausdrückliche Willensäußerung allein aus den Umständen auf einen bestimmten rechtlich relevanten Willen schließen lässt.

    P.S.:

    Oh jemine, hier hat ja der Rüdiger und der Captain schon was dazu geschrieben. Und gleich gibt's wieder Haue.

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1200515022000

    Da kann der Richter noch so sehr auch Verbraucher sein, er ist Justizia verpflichtet. Und da braucht´s auch keine Urteile, das deutsche Zivilrecht kann man da nicht verbiegen, es ist eindeutig.

    Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes ( "i.a.o." ) ist nunmal kein Vertragsantrag im Sinne des §§ 145 ff. BGB

    Viele Grüße!

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
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