• zockerrudi
    Dabei seit: 1360540800000
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    geschrieben 1200515567000

    Oh ja,

    konkludent ist super, die Definition sagt in meiner Auffassung vieles ( aber leider nicht alles ).

    Ich bin ein Praktiker, und frage immer: wie wird das zu Papier Gebrachte in der Realität gelebt ?

    Daher noch einmal die Frage:

    wo gab es einen Präzedenzfall, dass ein Streit so ausgelegt wurde, dass der offerierte Preis ( Prospekt, pepperl oder sonst was ) aussser einem auch für einen Aussenstehenden offensichtlich zu erkennenen Irrtum wegen einer Definition, wonach der Preis -hahaha- ja nur ein Angebot zur Aufforderung eines eigenen Angebotes ( Prinzip arabischer Bazar ) gerichtlich eliminiert wurde ?

    Würde mich sehr interessieren !!

    Das war aber keine Haue !!

    Schmunzel und Gruss Rüdiger

  • zockerrudi
    Dabei seit: 1360540800000
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    geschrieben 1200515809000

    Captain,

    du bist gefordert !

    Gruss Rüdiger

  • holzwurm
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    geschrieben 1200515846000

    @CaptainJarek sagte:

    Bei Reisen, im Supermarkt und bei vielen weiteren Beispielen in der deutschen Wirtschaft.

    Durch den Verkäufer ergeht die Einladung zur Abgabe eines Angebotes. Als Kunde ( durch Buchung der Reise, beim Bezahlen an der Kasse etc. ) gibst Du dieses Angebot ab ( an den Supermarkt, an den Reiseveranstalter ) und er kann dann immer noch entscheiden, ob der Preis korrekt ist und er es Dir verkauft ( also Dein Angebot annimmt ), oder aber ob er doch lieber einen anderen Preis fordert. Jetzt klar?

    Viele Grüße!

    Das würde ja Tür und Tor öffnen.

    In dem der RV mit seiner Reisebestätigung grundsätzlich sagt ätschebätsch es ist ja schön daß Du bei uns buchen willst, aber es kostet jetzt 200 Euro mehr.

    Gleiches Spiel im Supermarkt:

    Ich nehme die Milch für 77 Cent aus dem Regal und die Kasse verlangt 1 Euro. Das kanns nicht sein, und mir ist ist nicht bekannt daß sowas bei Supermärkten in der Preisauszeichnungspflicht zulässig ist.

    Außerdem wären solche Unternehmen, welche an der Kasse bzw. bei Bestätigung was anderes verrechnen als auf dem Preisschild oder im Katalog stehen, schneller weg vom Fenster als das Unternehmen denkt. Schließlich lassen sich die Kunden doch nicht übers Ohr hauen.

    LG

    holzwurm

  • santamarinello
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    geschrieben 1200516009000

    @Rüdiger Küster sagte:

    Wer hat noch Jura studiert ?

    ich, vor tausend Jahren ... aber was hier zu Angeboten und Annahme derselben geschrieben wird ist absolut korrekt. Rüdiger, führ deinen Kleinkrieg doch bitte außerhalb des Forums und halt sich einfach an die rechtlichen Tatsachen.

    In diesem Fall - der Kunde will den höheren Preis nicht zahlen, der Verkäufer storniert kostenlos, kein Geld ist geflossen, nix ist passiert. Wo ist denn bitte genau das Problem?

    P.S.: Holzwurm, für dich gilt das gleiche! Es ist so wie es beschrieben wurde und damit sollte es eigentlich gut sein. Wenn der Kunde die Milch für einen Euro nicht will dann kauft er sie halt nicht. Punktum.

  • zockerrudi
    Dabei seit: 1360540800000
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    geschrieben 1200516354000

    @ santamarinello:

    an dich die gleiche Frage wie an den Captain !

    Was ist in der Vergangenheit passiert, wenn der Kunde sagt, ich zahle den höhewren Preis nicht, ich will den "Sonderpreis"

    Nicht ausweichen !

    Ein Richter bewertet rechtlich beide Ausgangslagen, und -so weit ich weiss- hat er immer noch den Verbrauchern in meiner Version Recht gegeben.

    Hat sich vielleicht was in den 1000 Jahren geändert ?

    Gruss Rüdiger

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1200516630000

    @santamarinello sagte:

    P.S.: Holzwurm, für dich gilt das gleiche! Es ist so wie es beschrieben wurde und damit sollte es eigentlich gut sein. Wenn der Kunde die Milch für einen Euro nicht will dann kauft er sie halt nicht. Punktum.

    Ich würde die Milch auch nicht kaufen, aber

    meinerseits würde eine Meldung an die Verbraucher- bzw. Wettbewerbszentrale gehen, schließlich geht es dabei um das Wettbewerbsrecht und die Preisklarheit.

    Siehe diesen Artikel:

    http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/specials/76095/index.html

    Von dem hat hier im Forum nicht jeder recht.

    LG

    holzwurm

  • oracle
    Dabei seit: 1095984000000
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    geschrieben 1200517280000

    Geht doch hier bei HC mal auf den Tab "Reisebüro" oben in der Leiste und sucht euch euren Urlaub aus. Es erscheinen die gewünschten Angebote zum entsprechenden Reisezeitraum, gewünschte Hotel-Kategorie etc..

    Beispiel: Hotel Meier 2 Wochen HP 1000€. (Das Preisschild im Supermarkt)

    Dann geht man auf Prüfen und es erscheint evt. " Der Reiseveranstalter hat seinen Preis erhöht, sie können nun die Reise für 1100€ verbindlich buchen" (Die Kasse am Supermarkt).

    Ich kann hier wie dort die Reise oder die Milch an der "Kasse" stehen lassen.

    Tue ich das nicht, wird mir kaum ein Richter recht geben, warum auch ?

    meint

    oracle

  • ADEgi
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    geschrieben 1200517441000

    @holzwurm sagte:

    Und in welcher Frist hat die Änderung zu erfolgen?

    Denn meines Wissens muß solange das Preisschild nicht geändert wurde zum alen Preis verkauft werden.

    Eine Umettikettierung ist strafbar und hat nichts mit einem Preisirrtum zu tun.

    LG

    holzwurm [/quote]

    1. Frist:

    Hier gilt die Möglichkeit in der das normalerweise erledigt werden kann. Wenn beispielsweise in einem Discounter nur ein Mann/Frau an der Kasse ist, dann dauert das natürlich so lange, bis der / dieser sich von seiner Tätigkeit entfernen kann. Sind ausreichend Mitarbeiter vorhanden, so muß dies schneller erfolgen. Sind wie in unserem Fall Kataloge verteilt, so muß der Preis mindestens bei der nächsten Preisliste berichtigt sein.

    Hier gibt es keine starren Regeln.

    2. Richtig. Umetikettierung ist strafbar.

    Aber genau darum gibt es auch diese Regelung. Wenn dem nämlich nicht so wäre,müsste man den Kunden, den man ja nicht bei der Umetikettierung gesehen hat, die Ware zum anderen Preis verkaufen. Sieht man Ihn, so wäre die Rechtslage ja klar. Um aber Solches zu vermeiden gibt es die Regel, daß eben nur schnellsmöglich geändert werden muß.

    @Rüdiger

    Und schon wieder haben wir eine mehr, der die Mär vom festgeschriebenen falschen Preis in die Welt hinaus trägt. Genau darum hält sich diese Story so hartnäckig. Auch er wird, egal was man sagt nicht davon ausgehen, daß die Kulanz das ist, was sie ist; nämlich Kulanz. Er wird sich sagen, daß der Veranstalter ja nur darum eingewilligt hat, weil er ohnehin hätte zahlen müssen. Da Rüdiger sowieso immer nur von Machenschaften und was auch immer im Zusammenhang mit Veranstaltern spricht, wird man Ihm erzählen können, was man möchte. Er wird es nicht glauben. Darum Captain ein guter Rat von mir - spar Dir die Mühe. Es wird aus meiner Erfahrung nichts bringen.

    Ignorieren ist hier die einzige Chance, denn Rüdiger glaubt eh keinem, wenn er mal eine andere Meinung hat. Oder um es anders zu sagen. Mich nervt dieses: "Alles was die Veranstalter machen ist eh nur Betrug" Gehabe gründlich und daher äußere ich mich nur noch zu diesem Herrn, wenn er anderen einen Schrott erzählt.

    Gruß

    Berthold

    p.s. Oder um es anders zu sagen: Es ist nun einmal Gesetz; akzeptier es oder änder es, aber mach hier nicht den Dreijährigen, der wütend mit dem Fuß aufstampft und es halt trotzdem anders will.

  • zockerrudi
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    geschrieben 1200517747000

    @ oracle:

    kein ganz gutes Beispiel.

    Der Buchungsweg ( bevor ich an der Kasse bin ) zeigt mir, dass eine Änderung eingetreten ist.

    Also konkret:

    ein Angebot mit Grobinformation, ein konkreter Schritt, wenn ich es annehmen will, und dann kommt die Bremse !

    Bleiben wir beim Supermarkt:

    wo auf dem Weg zur Kasse ist die Bremse ?

    Gruss Rüdiger

  • holzwurm
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    geschrieben 1200518108000

    Rüdiger,

    auch beim Supermarkt ist die Breme an der Kasse.

    Entweder zahl ich die Ware oder ich lasse sie an der Kasse stehen und es entsteht für den Supermarkt für gekühlte Lebensmittel ein Schaden. Denn sie bleiben erst mal ne Weile an der Kasse liegen und sind somit unverkäuflich.

    LG

    holzwurm

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