• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1366060856000

    Kein Wunder, @theTomte - die haben doch keine Möglichkeit zur Vermittlung, sofern du nicht direkt bei ihnen (Hotel) gebucht hast  ...

    :disappointed:

    Der Weg ist die präzise Ansage bezüglich deiner vertraglichen Erwartungen an den Veranstalter - wie bereits von @curiosus beigetragen.

    Deine Ansprüche definiert das BGB im Paragraph 651 - wenn du darüber hinaus Hilfe suchst, versuch es doch einfach mal via PN?

    Leider hab ich ohne Erfolg versucht eine solche an dich abzusetzen ... :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
    Beiträge: 2013
    geschrieben 1366061878000

    @theTomte

    Zitat §651a BGB Absatz 5:

    (5) Der Reiseveranstalter hat eine Änderung des Reisepreises nach Absatz 4, eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder eine zulässige Absage der Reise dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs- oder Absagegrund zu erklären. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als fünf vom Hundert oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Er kann stattdessen, ebenso wie bei einer Absage der Reise durch den Reiseveranstalter, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1366064647000

    "Änderungen von im Reisevertrag enthaltenen Leistungen müssen im Reisevertrag ausdrücklich und eindeutig vorgesehen sein (§651a BGB). Andernfalls ist die Reise so zu erbringen, wie diese reisevertraglich vereinbart wurde. Die einzelnen Leistungen ergeben sich entweder aus dem Reisevertrag oder dem zugrunde liegenden Katalog. Sind Änderungen vorgesehen, so gelten hierfür folgende Voraussetzungen:

    Wird auf die Möglichkeit von Leistungsänderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Reisebedingungen) oder in einem Formularvertrag des Reiseveranstalters hingewiesen - dieser Fall liegt meistens vor - muss die Änderung der vereinbarten Leistung für den Reisenden zumutbar sein.

    Die Änderungserklärung des Veranstalters muss dem Reisenden unverzüglich zugehen, nachdem der Veranstalter von dem Grund dafür Kenntnis erlangt hat.

    Bei einer zumutbaren und erst recht bei einer unzumutbaren erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Reisevertrag zurücktreten. Finanzielle Nachteile entstehen ihm nicht; eine etwaige Anzahlung erhält er zurück.

    Er kann aber statt dessen vom Reiseveranstalter verlangen, dass dieser ihm die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise ermöglicht (§651 Abs. 4 BGB). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Veranstalter in seinem Angebot eine entsprechende Reise ohne Aufpreis führt.

    Seinen Rücktritt oder den Wunsch nach einer Ersatzreise muss der Reisende dem Veranstalter gegenüber unverzüglich erklären, nachdem ihm die Änderung bekannt gegeben worden ist

    Bei einer unzumutbaren Leistungsänderung liegt ein Reisemangel vor.

    Der Reisende kann an Stelle des Rücktritts evtl. den Reisepreis mindern oder, wenn der Reiseveranstalter schuldhaft gehandelt hat, Schadenersatz verlangen.

    Kommt es zu Mehrkosten des Flugs ab einem anderen als dem gebuchten Flughafen, so können diese Mehrkosten gem. § 651a Abs. 4 BGB nicht auf den Reisenden umgemünzt werden, sofern im Reisevertrag nicht auf mögliche Mehrkosten hingewiesen wurde und die Änderung unverzüglich nach Kenntnis und vor dem 21. Tag des Abreisetermins mitgeteilt wurde.

    Weiterhin müssen zwischen Vertragsschluss und Abreisetermin mehr als 4 Monate liegen.

    Der Wechsel des Flughafens kann jedoch bereits eine unzumutbare Leistungsänderung sein. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn es zu einer wesentlichen Änderung von Abflug- und/oder Ankunftzeiten führt.

    Ein Gleiches gilt oftmals auch dann, wenn ein zusätzlicher Bustransfer erforderlich ist. Sofern die Reisenden die Änderung akzeptieren, sind die Mehrkosten vom Veranstalter zu tragen.

    Mehrkosten, die sich aus einer Reiseverlängerung ergeben, können dem Reisenden nicht aufgebürdet werden."

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • theTomte
    Dabei seit: 1269561600000
    Beiträge: 23
    geschrieben 1366066198000

    Flug und Hotel getrennt buchen habe ich bereits gecheckt und wäre viel teurer.

    Also wir versuchen morgen im Reisebüro dann folgende Varianten:

    Wunsch: gebuchtes Hotel (unwahrscheinlich, dass es funktioniert)

    ansonsten: ohne Aufpreis ein Hotel in der Coraya Bucht.

    Dann könnten wir bei der Tauchbasis für einen Aufpreis von 34,- Euro pro Person von Hausrifftauchen auf Bootstauchen umbuchen.

    Dann wäre wenigstens der Urlaub "gerettet" und das Tauchen gesichert.

    Als allerletzte Möglichkeit müssten wir stornieren und die Tauchbasis fragen, ob sie uns einen Gutschein erstellen. Oder im besten Fall finden wir noch ein günstiges Last-Minute Angebot und buchen neu.

  • theTomte
    Dabei seit: 1269561600000
    Beiträge: 23
    geschrieben 1366148240000

    Hier mal ein Update, damit ihr auf dem neusten Stand seid:

    Wir waren heute im Reisebüro und haben den ganzen Fall nochmal geschildert. Der Chef des Reisebüros hat dann in unserer Anwesenheit mit Discount Travel telefoniert und sich wirklich ins Zeug gelegt.

    Das Problem ist einfach, dass DT in der Nähe keine gleichwertigen Hotels anbietet. Sie sind schon den Kompromiss eingegangen und haben uns das Iberotel Samaya angeboten, obwohl dies nicht im Angebot von DT, sondern von TUI ist.

    Für dieses ist aber 2x97,- Euro Aufpreis zu zahlen. Allerdings ist das von DT (laut deren Aussagen ) knallhart kalkuliert.

    Wir gingen daraufhin erstmal nach Hause, um in Ruhe zu überlegen was wir machen. Urlaub in den Wind setzen oder das Geld zahlen und den Urlaub genießen (zu einem immernoch guten Preis).

    Mit der Tauchbasis haben wir ebenfalls nochmal geschrieben und die kämen uns so weit entgegen, dass sie uns Gutscheine für das Tauchen machen würden. Echt super von denen.

    Dann nochmal selber mit DT telefoniert und alles geschildert, aber keine Chance.

    Naja letzten Endes lag es nicht an mir, der arbeitet und Geld verdient, sondern an den beiden Studenten, die kein Geld verdienen, ob sie die Mehrkosten von 2x 97,- Euro sowie 34,- pro Person (Aufpeis Tauchen beim Umbuchen auf Bootstauchgänge) zahlen wollen.

    Nach langen Diskussionen (inkl. Tränen) wollen wir lieber den Urlaub haben. Allerdings hatte das Reisebüro dann schon geschlossen und DT konnte/wollte nichts reservieren bis morgen. Also heisst jetzt warten, ob der Preis bis morgen gleich bleibt, dann wird gebucht. Sollte er teurer werden, stornieren wir.

    Egal welche Variante morgen gewählt wird, ich werde auf jeden Fall einen Brief an TUI schreiben und die Mehrkosten wieder einfordern.

    NACHTRAG 23:05:

    gerade einen Anruf von den Freunden bekommen, Thema erledigt. Habens nochmal überlegt und wir stornieren. Die beiden gehen im Juli noch für 4 Wochen nach Kenia für ein Hilfsprojekt und schliessen für das Geld lieber noch ne Woche Urlaub an.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1366276521000

    @theTomte

    Da ich deinen Nachtrag erst gerade gefunden habe:

    Wie geht's denn jetzt mit den Kosten fürs bereits gebuchte Tauchen weiter ?

    Gutschein ? Verfallen lassen ? Oder doch noch einmal einen Versuch beim RV starten - obwohl der diesbezüglich außen vor ist ?

    Du schriebst ja:

    "Egal welche Variante morgen gewählt wird, ich werde auf jeden Fall einen Brief an TUI schreiben und die Mehrkosten wieder einfordern."

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • theTomte
    Dabei seit: 1269561600000
    Beiträge: 23
    geschrieben 1366306455000

    Nachdem ich bereits mehrmals bei der Tauchbasis war, haben sie eine Ausnahme gemacht und uns allen je einen Gutschein über das bereits bezahlte Geld ausgestellt.

    :kuesse: Die sind echt super!

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1366309164000

    @theTomte

    Alles klar und danke für die Rückmeldung.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • royalplanet
    Dabei seit: 1210291200000
    Beiträge: 348
    geschrieben 1377088287000

    hallöchen zusammen,

    man hat mich auf dieses forum verwiesen..cih denke ich bin hier richtig ;)

    wir hatten vom 15.-28.09. das bel air azur in hurghada gebucht.

    nun werden wir ins royal azur resort nach makadi umgebucht..

    info habe ich erst auf nachfrage bekommen. ich hatte angerufen da ich gehört hatte, das hotels der azur gruppe in hrg schliessen (wegen touristenmangel)..

    daraufhin hatte man mir gesagt dass wir ins royal azur umgebucht werden. wgen situation vor ort.

    das hotel hat aber im vergleich zum gebuchten bel air (91% weiterempfehlungsrate), nur 66%!!!

    das möchte ich eigentlich nicht.

    makadi wollten wir auch nie, könnte ich mich evtl. aber anfreunden..da es dann immerhin weg von der stadt und evtl. krawallen wäre.

    aber ich möchte def. ein gleichwertiges hotel. es hat zwar dieselbe sternenanzahl..aber das sagt ja erstmal garnix.

    was habe ich für möglichkeiten?

    vielen dank euch

  • Rita666
    Dabei seit: 1257984000000
    Beiträge: 523
    geschrieben 1377091069000

    Hallo,

    wie bereits in der PN erwähnt, könnt ihr kostenlos von der Reise zurücktreten und neu buchen. 

    LG Rita

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