• kevka
    Dabei seit: 1215388800000
    Beiträge: 19
    geschrieben 1215465529000

    Dankeschön ! Die zwei Buchungen überschneiden sich. Ryanair könnte nun noch argumentieren, dass wir vielleicht später einen besseren Termin gefunden haben und nun einfach so tun, um den ersten Flug wieder "loszuwerden".

    Denn Storno ist wie erwähnt überhaupt nicht möglich. Flüge verkaufen ? Mit Gebühren übersteigen die Werte die Lufthansapreise sehr und außerdem: Sind wir nicht schuld.

    Wegen der Spekulation seitens Ryanair, dass wir es aus Absicht gemacht haben: Ich habe beiden Damen gesagt, dass sie löschen können, was sie wollen. Uns ist das grade ziemlich egal. Antwort: Nö.

    Dass wir wohl schlecht zweimal hinfliegen können, bevor wir überhaupt zurückgeflogen sind, interessiert dort auch keinen. Oh mann ey .. Also doch Herr Advocat ..

    Danke euch für die vielen Antworten!

  • bumblebee
    Dabei seit: 1151798400000
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    geschrieben 1215470294000

    Aber ganz sicher zum Rechtsanwalt!! Vor allem da es sich überschneidet!!! Ich drück euch die Daumen!

    Viele Grüße, bumblebee 01.04.09 - 17.04.09 Vietnam (Süd-Nord-Tour) 17.04.09 - 12.05.09 Bangkok, Krabi und Umgebung, Koh Phangan / Koh Tao, Chiang Mai u.v.m *freu*
  • kevka
    Dabei seit: 1215388800000
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    geschrieben 1215472956000

    Danke dir !

  • DerCaveman
    Dabei seit: 1213574400000
    Beiträge: 802
    geschrieben 1215488328000

    Erklaerungsirrtum nach BGB 119 I (evtl. in Verbindung mit BGB 120). Anfechtung nach BGB 121 ist anscheinden umgehend erfolgt, ein ersatzpflichtiger Schaden nach BGB 122 I duerfte kaum oder nur in geringer Hoehe entstanden, evtl. sogar nach BGB 122 II ausgeschlossen sein.

    Viel Spass bei der gerichtlichen Durchsetzung!

    Gruss

    Caveman

  • Blumentiger
    Dabei seit: 1213920000000
    Beiträge: 131
    geschrieben 1215509520000

    Wo ist denn der Gerichtsstand? Deutschland oder Irland?

    Falls die Prozessakten auf Englisch übersetzt werden müssten, überschreiten bereits die Kosten für die Übersetzung den Streitwert - wobei die Kosten dann die unterlegene Partei tragen müsste.

    Heinz ********************************* Ich mache keinen Urlaub, sondern Ferien
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1215510468000

    Hallo,

    ich befürchte trotz allem, daß hier einfach die Klage nicht funktioniert, da ganz einfach der Beweis fehlt. Ob ein Screenshot als solcher fungieren könnte, wäre auch fraglich. Kann aber unter Umständen ausreichen.

    So lange also ein definitiver Beweis fehlt wird die Klage keinerlei Erfolg haben.

    Ich erinnere mich an ein Beispiel mit der Ryanair bei der ein Kunde gleich mehrere Tickets zu einem Euro am gleichen Tag gekauft hat. weil er einen Umsteigeflug geplant hatte. Dieser hatte dann aber wegen schlechten Wetters (Schnee) soviel Verspätung, daß Ihm das dann auch nichts genutzt hat.

    Somit ist also eine Mehrfachbuchung auf verschiedenen Flügen für die Airline nichts ungewöhnliches und somit kann daraus auch keinerlei Anspruch erwachsen, daß dies die Fluggesellschaft hätte erkennen müssen. Dies wäre einzig bei zumindest teilweise identischen Flügen gegeben.

    Somit heißt meine Prognose, daß hierbei nichts herausspringen wird. Meine Meinung: Die Steuern zurückfordern und das nächste mal nicht mehr mit Ryanair fliegen, wobei die hier nur eingeschränkt etwas dafür können. Mit etwas Geduld hätte das auch anders geklappt. Aber nachher ist man halt immer schlauer.

    Einfach unter Lehrgeld verbuchen.

    Gruß

    Berthold

  • Blumentiger
    Dabei seit: 1213920000000
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    geschrieben 1215511068000

    @kevka sagte:

    Dankeschön ! Die zwei Buchungen überschneiden sich. Ryanair könnte nun noch argumentieren, dass wir vielleicht später einen besseren Termin gefunden haben und nun einfach so tun, um den ersten Flug wieder "loszuwerden".

    Denn Storno ist wie erwähnt überhaupt nicht möglich. Flüge verkaufen ? Mit Gebühren übersteigen die Werte die Lufthansapreise sehr und außerdem: Sind wir nicht schuld.

    Wegen der Spekulation seitens Ryanair, dass wir es aus Absicht gemacht haben: Ich habe beiden Damen gesagt, dass sie löschen können, was sie wollen. Uns ist das grade ziemlich egal. Antwort: Nö.

    Dass wir wohl schlecht zweimal hinfliegen können, bevor wir überhaupt zurückgeflogen sind, interessiert dort auch keinen. Oh mann ey .. Also doch Herr Advocat ..

    Danke euch für die vielen Antworten!

    Hallo

    Also wenn die Flüge mit den Gebühren nicht oder nur unwesentlich mehr Kosten als bei der Lufthansa, frage ich mich, wieso nicht gleich bei Lufthansa gebucht worden ist - so wären jetzt zumindest Stornomöglichkeiten und eine bessere Beratung vorhanden.

    Im Zeitalter wo es Mitmenschen gibt, welche auf Mallorca ein Wochenendhaus besitzen, ist das mehrmalige Fliegen innerhalb von 14 Tagen nicht so selten. Inbesondere kann ja der eine oder andere Hin- oder Rückflug bei einer anderen Gesellschaft gebucht worden sein, d.h. die etwas sonderbare Folge der Flüge beweist hier leider nichts.

    Andrerseits kann Ryanair die elektronisch generierte Bestätigungsmail vorweisen, kann also belegen - ungeachtet was auf Eurem PC erschienen ist - dass die Buchung korrekt entgegen genommen worden ist und Euch bestätigt worden ist.

    Ein seriöser Rechtsanwalt rät Euch m.E. hier von einer Klage ab (es sei denn er will sich auch noch an Euch bereichern), da es m.E. wirklich fast unmöglich ist, zu beweisen, dass ihr NICHT die nun gebuchten Flüge erstehen wolltet.

    ...und ich sehe es halt schon als "Fehler" eurerseits, bei Schwierigkeiten bei einer elektronischen Buchung, gleich in Panik zu verfallen und sofort - ohne abchecken des elektronischen Postfachs - eine erneute Buchung nachzuschieben. Die Preise hätten ja vielleicht um 5 Euro steigen können, also sofort, sofort, sofort buchen!

    Sehe das gleich wie Berthold: Als teures Lehrgeld abbuchen!!!

    Tut mir leid für Euch, da ich denke, dass ihr als Studenten das Geld sicher besser gebrauchen könntet. Wünsche trotzdem einen schönen Urlaub.

    PS. Bin nicht von der Reisebüro-Fraktion, weiss einfach, dass bei Schwierigkeiten bei einer Internet-Buchung NIE eine (zweite) Buchung nachgeschoben werden darf ohne eine evtl. Bestätigung abzuwarten!

    Heinz ********************************* Ich mache keinen Urlaub, sondern Ferien
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1215512204000

    @Blumentiger

    Ich habe das so verstnden, daß die Flüge erst mit den Umbuchungsgebühren teuere werden als die LH Flüge.

    Aber wieso eigentlich LH beim Ziel Teneriffa? Die fliegt diese Strecke (ab FRA) doch gar nicht. Könnte also maximal ein Codeshare mit der Condor sein.

    Ich würde die Flüge je nach Reisezeit kurzfristig im Internet anbieten. Die Preise verändern sich ja und ab Hahn fliegt ja auch nicht gerade jeder. Einen Sinn macht das aber erst dann, wenn die regulären Ryanair Flüge teurer werden, als die von Euch gebuchten inklusive der Umbuchungsgebühr. Zumindest dann, wenn Ihr nicht nur Euren Verlust reduzieren wollt.

    Gruß

    Berthold

  • Endo83
    Dabei seit: 1210204800000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1215512258000

    Gerichtsstand ist Irland

    Sehe es ebenfalls wie die beiden vor mir.

    Keine Kulanz bei Ryanair und keine Chance gerichtlich dagegen vorzugehen da die Beweislast definitiv beim Kunden liegt.

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1215512743000

    @Blumentiger sagte:

    PS. Bin nicht von der Reisebüro-Fraktion, weiss einfach, dass bei Schwierigkeiten bei einer Internet-Buchung NIE eine (zweite) Buchung nachgeschoben werden darf ohne eine evtl. Bestätigung abzuwarten!

    Hallo Heinz,

    glaub blos nicht, daß auch nur einer der Reisebürofraktion eine gute Meinung zu der Gesellschaft hat. Die RB-Fraktion mag es einfach nicht wenn man Ihr verbieten will ein Produkt zu verkaufen. Das hat die Airline versucht.

    Offiziell, weil es zu viele Probleme gab. Inoffiziell natürlich weil auch die Ryanair den Vergleich scheut und bei im Reisebüro gebuchten Flügen die Zusatzleistungen halt auch oft dort gebucht werden und nicht auf der Homepage der Airline.

    Daher weht der Wind! Denn zu den Preisen kann auch Ryanair keinerlei Gewinne machen, wenn die Zusatzleistungen nicht gewinnbringend an den Mann, oder die Frau gebracht werden.

    Gruß

    Berthold

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