@holzwurm sagte:
Was ich per Gesetz fordern würde ist eine gewisse Komunikationspflicht für die RV, dass sie sobald ne Airlineänderung, Hotelüberbuchung usw. ab Zugang der Meldung maximal 48 Stunden Zeit haben den Kunden zu informieren. Von alleine bringen die RV das ja nicht auf die Beine.
So unter dem Motto die Flugzeiten und Fluggerät sind ja unverbindlich, da kann ich ja den Kunden bis zum letzten Tag hängen lassen. Sowas finde ich nicht OK. Schließlich sucht sich der Kunde gewwisse Flugzeiten und /oder Airlines raus. Bei mir z. B. sollte es immer ein Frühflug morgens um 6 Uhr sein. Und dann möchte ich nicht erst 8 Tage vor Abreise in den Tickets erfahren, daß wir dann plötzlich erst nachmittags um 16 Uhr fliegen und dazu noch mit einer anderen Airline. Obwohl bereits 4 Wochen nach der Buchung feststand, daß die ursprünglich Airline den Flug gecancelt hatte. Zwischen Buchung und Abflug lagen ca. 6 Monate.
meint kritisch
holzwurm
brauchst des net per Gesetz fordern, das meiste davon ist bereits Gesetz! - nur halt a bisserl grobmaschig und - oft - einfach nicht eingehalten!
Die EU Vorschriften sagen:
... der Veranstalter muss Fluglinie, Fluggerät und Flugzeiten sofern bekannt bereits im Katalog abdrucken, oder mit der Buchungsbestätigung mitteilen, spätestens zu jenem Zeitpunkt, an dem diese Daten fix sind - Gell! Und liegt der Haken! Dieser "fixe Zeitpunkt" kann eben eine Woche vor Abflug sein.
Beweise man dem Veranstalter, dass er es früher wusste! Ich, Reiseveranstalter, habe geplant mit X zu fliegen, aber ich habe noch eine zweite Option und die entscheidet sich erst ... nur so als mögliches Denk-Argumentationsbeispiel.
Die EU Vorschriften sagen:
... dass ein Reiseveranstalter verpflichtet ist, regelmäßige Kontrollgänge und Informationen in seinen angebotenen Urlaubszielen zu tätigen, zumindest jedoch vom ortsansässigen Partner sofort über Veränderungen informiert zu werden. Und diese den Kunden unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.
Was aber, wenn der Partner nix meldet?
Was aber, wenn der Parnter "beschönigt"?
Was aber, wenn der Reiseveranstalter im wieglwogl mit sich selbst ist: informiert er - früher - früh - bald, kostet es ihm X - Y - Z an Geld, vielleicht umsonst die Info, vielleicht zu früh die Info, und natürlich werden es wohl auch "dunkle" Überlegungen sein, die so manchen Veranstalter dazu bewegen, seinen Mund zu halten und die Omertá der Mafia zu leben!
Omertá - ist die Schweigepflicht der Mitglieder der Mafia
Mafia - ist eine Organisation, die ihre Wurzeln auf Sizilien im 19. Jahrhundert hat; Camorra ist die neapolitanische "Mafia", 'Ndrangheta nennt man diese Organisation in Kalabrien. Dies mal ein wenig zur Aufklärung.
Es gibt eindeutige gesetzliche Regelungen für vieles im Pauschaltourismus, im Beförderungswesen (Stichwort: Fluggastregelung), im Schadenersatzrecht und im Werkvertragsrecht usw.
Auch hier wieder mein grundsätzlicher Rat: wenn Mängel auftreten - reklamieren! Nicht wie im Beispiel in diesem Thread mitgeteilt, zwar Flugzeiten bejammern (die Reisezeit macht einen Bruchteil vom gesamten Urlaub normalerweise aus), aber echte Mängel, die dann sogar noch abgegolten werden, werden nicht eingefordert! Würden die Veranstalter wirklich jede berechtigte Reklamation bearbeiten und abgelten müssen, würde sich auch schon einiges ändern!
Somit sind durchaus auch die Konsumenten selbst gefragt, aktiv an Veränderungen mitzuwirken meint
Peter