• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1405097525000

    Zu den Cancellation Rules:

    Ich erhalte bei Buchung einer Tour stets entweder ein Quittungsformular mit Name, Hotel, Zimmernummer, Tourname, Preis, Datum / Uhrzeit oder eine Art Kassenbon mit ebenfalls diesen Daten. Ansonsten steht dort - außer dem Namen des durchführenden Unternehmens - nichts.

    Die Buchungen wurden bisher immer von dem / der RL des jeweiligen RV vorgenommen, 1x habe ich - wie hier der TO - "fremdgebucht", da "mein" RL nicht auftauchte.

    Wie auf S. 1 geschrieben, habe ich bereits einmal problemlos die per KK gezahlte Summe bei Stornierung in bar zurückerhalten... wobei ich mir absolut keine Gedanken zu irgendwelchen Cancellation Rules gemacht habe, da ich eben noch nie einen derartigen "Vertrag" mit Stornobedingungen erhalten habe.

    Meine Frage: Hängt das mit der jeweiiligen Agentur zusammen ? Und - ist es eher Usus, einen - sozusagen - offiziellen Vertrag mit Stornobedingungen zu erhalten oder läuft es üblicherweise wie von mir beschrieben / gebucht ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • de la Diva
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    geschrieben 1405098751000

    @Kourion

    Die Ausflüge Vorort haben als Veranstalter ja immer ein regionales Unternehmen.

    So dass der RL auch dort nur die Vermittlerposition hat und natürlich eine Provision dafür bekommt (soll ja auch keiner umsonst arbeiten).

    Ich habe es bisher auch so bekommen wie du, Storno-Rules standen nirgendwo.

    Allerdings wurde schon immer gefragt, was macht man wenn man den Ausflug - warum auch immer - nicht antreten kann...und das wurde auch immer ordentlich erklärt.

    Meist gab es dann aber nicht viel zurück.

    Die Leute sind sehr verwöhnt, wenn es um Umtausch, Rückgabe= Geld zurück geht und meinen, dass muss im Ausland auch so sein.

    Wahrscheinlich können sich  die meisten Agenturen das nicht leisten und dann passiert es so wie hier......na ja, kann aber auch ein einzelnenes schwarzes Schaf gewesen sein.....

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1405100631000

    @de la Diva

    Die soll der RL meinetwegen auch gern erhalten.  ;)

    Zu der Rückzahlung in bar, wenn per KK gezahlt:

    So war es auch, wenn z. B. die Touren wegen Mangels an Klientel nicht zustande kamen (egal wo) bzw. wenn man "mich vergessen hatte". (Ist auch schon vorgekommen. ;)   )

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1405105710000

    Superrutsche:

    ....

    Es tut mir immer leid, wenn ich sowas lesen muss und es dann um 129 € geht. Fakt ist nun mal, dass ihr einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen seid und auch noch durch Zahlung per KK eine "Willenserklärung" abgegeben habt.

    Ja, diese Summe ist für Viele und auch für Euch viel Geld.

    Bei diesem Streitwert ist aber nicht mal die Überlegung über Anwalt oder nicht den Aufwand wert.

    Einfach unter "Erfahrung" abhaken und beim nächsten mal vorher nachdenken! Auch, wenn sich das jetzt hart anhört.

    ************************************************************************

    nö, aber mal so gar nicht.

    ich gebe dir recht, hier ist ein rechtsverbindlicher vertrag eingegangen worden.

    trotzdem kann man im nachhinein den vertrag zu den vertragskonditionen stornieren.

    und dort steht defintiv dass keine stornokosten anfallen.

    also nichts mir erfahrung abhaken.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1405105872000

    @kourion

    sorry. aber sollten wir nicht erst einmal das problem des to lösen, bevor du mit deinen fragen kommst?

    ist sonst ein bißchen verwirrend.

    zumal deine fragen ja eigentlich nicht das reiserecht berühren, sondern eher die lebenserfahrung.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1405106079000

    @hawkeye

    die aussage deines rechtsanwaltes verstehe ich nicht. warum sollte dich das teuer zu stehen kommen, wenn du eine rechtsschutzversicherung hast?

    wie hoch ist denn deine selbstbeteiligung?

    das wären nämlich deine maximalen kosten, vorausgesetzt die versicherung übernimmt den fall.

    dafür muß dein ra aber erst einmal eine anfrage an deinen versicherer starten.

    ich habe das gefühl, dass dir irgendwie keiner helfen will.

    und ich sehe dich völlig im recht.

    du müsstest dein geld zurück bekommen.

    p.s.: als ihr in deutschland storniert habt: habt ihr das rein telefonsich gemacht? oder per email? könnt ihr beweisen, dass ihr quasi früh genug storniert habt?

    p.p.s könntest du nochmal sagen, bei wem genau ihr den ausflug gebucht habt?

    da müsste man prüfen welches recht (türkische, deutsches oder gar ein ganz anderes) gilt.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1405108447000

    Hawkeye42:

    ...

    Ich habe Ihn natürlich auf die Richtlinien angesprochen. Zitat: "Die werden ganz automatisch überall mit ausgedruckt, das hat gar keine Bedeutung."

    ...

    *********************************************************************

    ts ts.

    na klar. für den kunden sind sie auf jeden fall zwingend bindend.

    und für die andere seite druckt man das nur so zum spaß aus. damit man für die restliche dauer der reise ein paar notizzettel für umme hat, oder wie?

    lächerlich,

    damit würde ich mich ehrlich gesagt auch nicht abspeisen lassen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Hawkeye42
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    Beiträge: 8
    geschrieben 1405156420000

    Hallo zusammen,

    danke für die vielen Antworten,

    also, meine RV hat einen Eigenanteil von 150 Euro, der RA mit dem meine RV oft zusammenarbetet hat mir am Telefon (ohne Kosten) gesagt, es kann sein, daß mehrere Instanzen notwendig werden können und dann kann (muss nicht) es sein, dass die Versicherung jedesmal die Selbstbeteiligung fordert.

    Ich habe schon oft Touren mit Neckermann und deren Partnern gemacht, Probleme bei Problemen hat es da sonst nie gegeben, Diana Travel waren hier die Ersten. Ansonsten habe ich oft auf Quittungsblock-Ähnlichen Zetteln meine Tour handschriftlich bekommen, wobei gaaaanz unten im Kleingedruckten oft der Passus "bis 24 Std vor Abreise ohne Gebühr stornierbar" gedruckt war. Hier bekam Jeder ein von diesem Gerät gedrucktes Ticket, auch Barzahler, mit Name, Hotel, Tag und Uhrzeit des Ausfluges usw

    Ich habe zuerst mehrfach versucht telefonisch und über den RL zu stornieren. Beim ersten Anruf habe ich das o.g. Fax bekommen, dass ich auch sehr gut aufgehoben habe. Zuhause habe ich dann mittels Email versucht Kontakt aufzunehmen ohne bisher eine Antwort zu erhalten.

    Zuletzt habe ich Ihnen eine Email gesendet mit dem Hinweis, dass eine Storno-Verweigerung einem Vertragsbruch Ihrerseits bedeutet und ich ein letztes mal bereit bin einen Storno zu akzeptieren, es sonst als Vertragsbruch werte und ein weiteres nicht-antworten als Schuldzugeständnis werte.

    Mal sehen, was passiert.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1405196113000

    also ehrlich, bevor ihr in die nächste instanz gehen würdet, ginge die frage ja immer an dich, ob du überhaupt weiter machen würdest. und bis dorthin könnte der ra doch erst einmal tätig werden. klingt für mich ein bißchen nach ausweichender ausrede.

    allerdings würde ich an deiner stelle der belastung deiner cc widersprechen.

    ein etsprechendes dokument des storno hast du ja in der hand.

    dann muss nämlich die gegenseite beweisen, dass sie trotz der stornierung des ausfluges einen anspruch auf das geld haben.

    mach dir keinen kopp und plane das am montag als erste amtshandlung.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1405199740000

    Es ist an sich eine eher einfache Rechnung:

    Wenn die Selbstbeteiligung schon den Streitwert überschreitet, ist die Bevollmächtigung eines Anwalts auch mit RSV vollkommen sinnlos.

    Der beste Tipp war der von Alfred_Tetzlaff:

    Belastung widersprechen, Geld zurückholen.

    Nach bisheriger Kenntnis des Sachstandes sollte das überhaupt kein Problem sein und muss die Rechtmäßigkeit der Forderung vom Antragsgegner bewiesen werden - auch in ihrer Höhe.

    Gem. der Stornobedingungen kann es sich dabei um max. 20% des Ausflugspreises handeln. Sollten diese dann wieder belastet werden müssen, ist das kein wirklich großer Schaden mehr, den man für eine unumsichtige Entscheidung tragen muss.

    @Lexilexi

    Wie kommst du eigentlich zu dem Eindruck, hier wolle "keiner dem Hawkeye helfen"?

    :shock1:

    Die umgebenden Vertragsbedingungen hat dieser erst Zug um Zug genauer geschildert und imho ist "Widerspruch gegen die Belastung" als bereits zweite Antwort durchaus "hilfreich" ...

    :?

    Rechtliche Aspekte kann man erst dann beurteilen, wenn sie bekannt gegeben werden.

    Das war nach dem ersten Beitrag nicht wirklich der Fall, denn die vertraglich vereinbarten Fristen zu jeweiligen Stornogebühren sind elementare Informationen.

    Zudem denke ich, dass du dich mit der Formulierung "Sollten wir (?) nicht erst einmal das Problem lösen (?)" etwas zu weit vorwagst im Sinne dieses Threads bzw. Unterforum.

    Man kann hier bestenfalls Ideen beisteuern, die zur Lösung beitragen könnten und Fragen sind - q.e.d.! - hierzu unumgänglich.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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