• Alfred_Tetzlaff
    Dabei seit: 1236729600000
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    geschrieben 1405342659000

    @ superrutsche

    Ich bin doch arg verwundert....habe bereits mehrfach Belastungen problemlos widersprochen, trotz legitimiertem Auftrag, u.a. weil Ware nicht geliefert wurde, Dienstleistungen nicht erbracht wurden.

    Die Kartengesellschaft hat da nie Probleme gemacht.

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • vonschmeling
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    geschrieben 1405343572000

    Nur mal für´s Protokoll: Ein Anspruch auf Bezahlung ist nur dann rechtmäßig, wenn eine tadellose Lieferung/ Leistung erbracht wurde.

    Insofern muss das KK Unternehmen sehr wohl über einen Beleg mit Unterschrift hinaus prüfen, ob und in welcher Höhe sein Kunde rechtmäßig in Anspruch zu nehmen ist und wird dies auch tun.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Hawkeye42
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    geschrieben 1405418961000

    Hallo zusammen,

    also, der Stand nach dem WE:

    Diana Travel stellt sich weiterhin quer, verweist auf "ärztliches Attest" welches nicht vorlag.

    Ich habe jetzt meinem KK-Unternehmen meinen Widerruf zukommen lassen, inklusive den Kopien von meiner Quittung mit den Stornoregeln und dem Fax.

    ...und bitte streitet Euch nicht meinetwegen.

  • Kourion
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    geschrieben 1405422886000

    @Hawkeye

    Danke dir für die Rückmeldung.

    Und bitte teile uns das Ergebnis deines Widerrufs mit.

    Aber noch eine Frage: Wurde denn in den Stornobedingungen ein ärztliches Attest gefordert ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Superrutsche
    Dabei seit: 1403568000000
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    gesperrt
    geschrieben 1405423119000

    @Hawkeye42

    Der weitere Verlauf beim KK -Unternehmen:

    Anfrage beim Lieferanten, ob er mit der Stornierung der Zahlung einverstanden ist.

    Wenn ja, bekommst du dein Geld (kann ich mir gerade nicht vorstellen, weil er ja schon die Stornierung nicht anerkennt)

    Wenn nein, kannst du dich wieder an einen Anwalt wenden.

    Auch wenn dir hier einige Damen vormachen, sich auszukennen, bleibt nun mal der Sachstand der, dass eine KK-Zahlung unwiderruflich ist, wenn der Handelspartner nicht damit einverstanden ist und auch kein offensichtlicher Missbrauch vorliegt.

  • Superrutsche
    Dabei seit: 1403568000000
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    geschrieben 1405424075000

    @Alfred_Tetzlaff

    Freue dich darüber, dass du eine Rückerstattung bekamst. Entweder waren es Unternehmen, die bereits als Kreditkartenbetrüger bekannt sind (davon gehe ich nicht aus) oder es wahren Unternehmen, die auf Grund des eigenen Fehlers die Rückerstattung veranlasst haben (machen ja 99,99% aller Unternehmen)

    Hätte sich aber dein Lieferant geweigert, der Rückerstattung zuzustimmen, hätte dich das KK-Unternehmen auf den Rechtsweg hingewisen.

    Ausnahme: Als "betrügerisches Unternemen" bekannt - wie so mancher Pornoanbieter und manche Abo-Anbieter, die sich monatlich von deinem Konto bedienen (Klingelton, Witze oder sonst noch was, die auch gerne gar keine Kündigungsmöglichkeit auf ihren Seiten haben ;-)  - Sitz der Gesellschaft dann immer irgendwo in der Karibik.

    Selbst hier in den meisten Fällen keine Rückerstattung möglich sondern nur die Sperrung weiterer Abbuchungen.

    So, ich denke, dass das Thema nun "klargestellt" ist. Wenn die Damen weiterhin meinen, ihre Kompetenzen hier verbreiten zu müssen ... ich bin raus.

  • Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1405424915000

    Sorry, weder waren die Unternehmen als Betrüger bekannt, noch haben sie die Rückerstattung angewiesen.

    In den Fällen habe ich das dementsprechende Widerspruchsformular ausgefüllt und das Geld zurückerstattet bekommen.

    Es gibt auf diesen Formularen ja diverse Wahlmöglichkeiten, um den Widerspruch zu begründen inkl. eines freien Feldes für "Spezialfälle".

    Wenn es die Stornomöglichkeit gab (siehe AGB des Veranstalters), dann wird das Geld auch zurückerstattet.

    Ebenso kann er dem TO egal sein, wird die Kreditkartengesellschaft intern das Problem behandelt, so lange er das Geld zurückerhält.

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1405424963000

    @Superrutsche

    Wieso ist hier "das Thema nun klargestellt" ?  :?

    Die Sache wird im Falle von @Hawkeye klargestellt sein, wenn er die Antwort seines  KK-Unternehmens erhält.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1405456812000

    Selbstverständlich kann sich der Handelspartner nicht einfach dem Widerspruch verweigern, er muss seinerseits den Anspruch begründen.

    Bei gestaffelten Stornogebühren (nach Zeitpunkt der Absage) kann es kein Verlangen auf ein ärztliches Attest geben, das wäre nur dann sinnvoll, wenn er Kunde die gesamte Erstattung des Erlangten begehrt. Um den vollen Betrag bei Nichtteilnahme zu verlangen, müsste der Veranstalter überdies glaubhaft nachweisen, dass es ihm zum Zeitpunkt der Absage vollkommen unmöglich war, das Angebot neu zu vermarkten.

    Hawkeye hat seinerseits einen frühzeitigen Widerruf und den Nachweis der cacellation rules erbracht, nun muss der "Handelspartner" erst einmal nachweisen, dass er entgegen der Einhaltung der von ihm vorgegebenen Regeln ein Anrecht auf den gezahlten Betrag hat. Sofern dies nicht eindeutig geschieht sondern strittig bleibt, wird das ausgebende KK Unternehmen den Betrag für seinen Kunden sichern.

    Natürlich kann´s dann am Ende noch einer rechtlichen Klärung bedürfen, das halte ich aber im Blick auf das soweit Vorgetragene für eher nicht wahrscheinlich.

    Falls Hawkeye einen entscheidenden Passus der AGB übersehen hat, wird er sein Vorhaben vermutlich auch aufgeben und tatsächlich - wenngleich ärgerlich! - das Ganze unter "Lehrgeld" ablegen.

    Von mir noch ein ganz banaler Rat in der Sache, @Hawkeye:

    Lasst euch künftig nicht irgendwelche Ausflüge aufschwatzen, ohne euch im Vorwege genauestens über deren Gestaltung / Eignung für euch als Bereicherung des Urlaubs zu informieren!

    Spart ne Menge Ärger und Budget, denn eine Stornogebühr ist völlig unnötig rausgeschmissenes Geld.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Superrutsche
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    gesperrt
    geschrieben 1405520372000

    @vonschmeling

    Welchen Teil von "Das Kreditkartenunternehmen macht keine rechtliche Bewertung des Falls" nicht?

    Das KK-U schickt die vorgebrachten Einwände des Kunden zusammen mit dem Widerspruch an den Veranstalter, damit dieser den Fall in seinen Unterlagen leichter prüfen kann. Wenn der Veranstalter auf seine Forderungen besteht, gibt es keine Rückerstattung durch das KK-Unternehmen. Kann doch nicht so schwer sein, so einen einfachen Sachverhalt nicht zu begreifen.

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