keine Regel ohne Ausnahmen.......
umso wichtiger erscheint es mir sich aus korrekt und möglichst vollständig wiedergegebenen Schilderungen selbst erlebter Vorgänge ein Bild zu machen.
In allen Fällen in denen von meinem Kartenkonto m. M. nach zu hohe Beträge abgebucht wurden (sowohl Inland als auch Ausland) habe ich mich an folgenden Ablauf gehalten:
Voraussetzung ist in jedem Fall die zumindest subjektive Überzeugung einen nachweisbaren Anspruch auf Änderung/Rückbuchung zu haben. Sofort nach Kenntnis einer nicht korrekten Belastung meines Kreditkartenkontos habe ich das KK-Unternehmen mit allen Belegen und der Aufrechnung des nach m. M. richtigen Betrags versorgt und um Rückbelastung bis zur Klärung gebeten. Gleichzeitig habe ich den Vertragspartner mit denselben Unterlagen versorgt und um Ausstellung einer korrekten Rechnung gebeten. In allen Fällen gingen mir später (einmal sehr viel später) geänderte Rechnungen zu und es wurde der korrekte Betrag abgebucht. Der Gerichtsstand war dabei kein Thema.
Im Einzelnen:
3 x Hotelrechnung (1 x SFO, 1 x HAM, 1 x BRU) belastet mit einer zusätzlichen Übernachtung aufgrund einer älteren Reservierung, die vor der Anreise geändert (war zu dem jeweiligen Zeitpunkt kostenfrei möglich) und vom Hotel bestätigt wurde.
1 x Hotelrechnung (BRU) belastet mit Frühstück, obwohl ohne Frühstück gebucht und auch nicht in Anspruch genommen
1 x Internet-Einkauf, verbotenerweise wurde (auf der Ordermaske versteckt und ohne Hinweis) eine Zusatzleistung voreingestellt.
Meist wurde zwar bei der Zahlung bereits entdeckt was sich da anbahnt, aber Korrekturen wurden jeweils mit unterschiedlichen teils abenteuerlichen Begründungen abgelehnt.
Auch bei Banken funktioniert die Rückbuchung von ungerechtfertigten oder zu hohen Belastungen wenn diese sich weigern. Hier hilft ein Schreiben mit Schilderung des Sachverhalts an den zuständigen Ombudsmann.