• Superrutsche
    Dabei seit: 1403568000000
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    geschrieben 1405520664000

    @Alfred Tetzlaf

    Natürlich siehst du die Rückerstattung nur auf deiner Abrechnung. Dass der Gegenpart hier vorher sein Einverständnis gegeben hat siehst du nicht.

    Und auch für dich noch mal langsam zum Mitdenken:

    Das KK-Unternehmen prüft nicht die Stornobedingungen und bewertet diese auch nicht. Es reicht die eingereichten Unterlagene an den Veranstalter weiter. Wenn dieser auf seine Forderung besteht, welche mit der KK unwiderruflich beglichen wurde, dann gibt es auch keine Gutschrift vom KK-Unternehmen.

  • Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1405523886000

    Und noch langsamer:

    Es ist dem Kreditkarteninhaber s+++egal, was im Hintergrund abläuft, so lange er sein Geld zurückerhält.

     

    Wenn es so ist, wie du hier schreibst, dann wären übrigens die ganzen Belege, die man beim Widerspruch so einreichen muss, komplett überflüssig.

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • Superrutsche
    Dabei seit: 1403568000000
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    gesperrt
    geschrieben 1405530379000

    @Alfred Tetzlaff

    Demm KK Inhaber kann es egal sein, wenn er sein Geld wieder erhält - ja, aber vieleicht möchte der Ein- oder Andere doch vor der Zahlung wissen, wie es läuft. 

    Bedarf an Information scheint hier ja ohne Ende zu sein!

    Und jetzt noch mal gaaaaaaanz lansam: Die Belege, welche du einreichst dienen nicht der Begutachtung/Bewertung durch das KK-unternehmen sondern sind einzig dazu da, dem Gegenpart den Grund des Widerspruchs zu erklären, damit dieser gegebenenfalls seine Zustimmung zum Widerruf erteilt ... verstanden? Immer noch nicht? Wurscht!

  • Breitbach
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    geschrieben 1405537205000

    sollte es tatsächlich Bedarf an Information geben, so wäre es wohl eher ratsam sich diesen aus den eigenen KK-Bedingungen zu befriedigen, anstatt auf meist nur teilweise richtige Aussagen zu vertrauen.

    Hilfsweise tun es natürlich auch eigens dafür gestrickte und daher leichter verständliche Ratgeber im Netz.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1405542124000

    @Breitbach

    Dies ist zum einen ein guter Rat, nur wird die spezifische Frage in den sogenannten "einfach gestrickten" nicht in ausreichender Tiefe behandelt.

    Richtig ist hingegen der Hinweis auf die besonderen Bedingungen des ausgebenden Unternehmens, diese sehen häufig besondere Konditionen zu Gunsten ihres Kunden im Widerspruchsfalle vor.

    @all

    Unbestreitbar korrekt ist auch der Vortrag von Superrutsche, dass das ausgebende Unternehmen den Anspruch seines Kunden nicht rechtlich bewertet, mittels der vorgelegten Unterlagen kann es allerdings einen Zweifel an der Berechtigung der Belastung erkennen und im Sinne des Kunden handeln. Die jeweilige Vorgehensweise ist dabei individuell geregelt und ergibt sich in der Tat aus den Geschäftsbedingungen.

    Falls Hawkeye eine Gutschrift des Betrages erhält ist diese nur vorläufig und setzt voraus, dass der Händler (hier Veranstalter) nicht seinerseits Ansprüche rechtlich geltend macht.

    Worst case: Das KK ausgebende Unternehmen reicht die Klärung an die Vertragsparteien zurück, dann muss Hawkeye den Sachstand tatsächlich mit dem Veranstalter klären und wird das beim Stand der Dinge wohl nur über einen Rechtsstreit zu regeln sein.

    Eine weitere Option ist die Kulanz. 

    Möglicherweise kann das KK ausgebende Unternehmen entscheiden, dass die Umsätze des Kunden ein Risiko von € 130 durchaus rechtfertigen und wird ggf. seinerseits den Betrag abschreiben. Wie wahrscheinlich das ist kann ich nach Kenntnisstand zur Sache nicht beurteilen.

    Offenbar und imho unstreitig ist die Aussicht auf eine kulante Einigung mit dem Veranstalter verwirkt. Der zaubert - soweit berichtet - eher reichlich abenteuerliche Argumente (ärztliches Attest??) aus dem Hut und besteht darauf, dass der belastete Betrag entgegen der cancellation rules zu beanspruchen sei.

    Die Bevollmächtigung eines Anwalts ist aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht optiert, insofern ist der Widerspruch beim KK ausgebebenden Unternehmen die einzig sinnvolle Erstmaßnahme. Sie kostet nichts, und im Falle des Misserfolgs kann Hawkeye noch immer ein weitereres Blatt im "Lehrgeld-Ordner" ablegen.

    Den Versuch jedenfalls ist es wert! ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1405543204000

    Noch ein kleines Beispiel zum erfolgreichen Widerspruch bei Zahlung mit KK:

    Insolvenz eines Veranstalters, etlichen Belastungen wurde nach deren Bekanntgabe widersprochen.

    Die Weisungen waren von den KK Inhabern veranlasst, der Insolvenzverwalter muss Bestände sichern und kann einer Rückbelastung ad suum munus demnach nicht "zustimmen".

    Dessen ungeachtet erhielt der weit überwiegende Teil der hier vorstellig gewordenen Betroffenen komplette Gutschriften.

    Daher: Einen Versuch ist es jedenfalls wert! ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • harryhh
    Dabei seit: 1192492800000
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    geschrieben 1405545842000

    vonschmeling:

    ...ad suum munus...

    Liebe vs,

    nu sindse aber grad mal richtig mit Dir durchgegangen, die equüsse ;) :kuesse: ... ähh:  Pferde - oder?

    Das ist ja man echt nicht alltagstauglich.

    :kuesse:

  • Superrutsche
    Dabei seit: 1403568000000
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    gesperrt
    geschrieben 1405580704000

    @vonschmeling

    Selbst, wenn du deine Beiträge komplett in Latain verfasst, werden diese dadurch nicht richtiger bzw. der Inhalt wahrer.

    Im Falle einer Insolvenz kann ein KK keinerlei Geld mehr rückbuchen lassen, denn die Konten sind gesperrt. 

    Wenn also hier "vorstellig" gewordene Kunden behaupten, dass sie eine Rückbuchung bekamen, dann muss hier ein anderer Grund vorliegen.

    Aber eines muss man dir lassen, du kannst ganz tolle mit deiner geschwollenen Ausdrucksweise auf "Wichtig" machen ... nur fehlt es halt an Substanz.

  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1405593602000

    Lat e in , Superrutsche. ;)

    Mein Gott jetzt hackt doch nicht so auf dem Spruch rum. Die Frage ist doch eher: Grosses oder Kleines Latinum...? ;) Seid entspannt...das ist hier ein Forum...

    @vonschmeling: quidquid agis , prudenter agas et respice f i n e m ;)

    Kein Lateiner? guckst Du hier

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1405599270000

    @Superrutsche

    Falsch ist gar nichts, ich habe eben für "andere Gründe" und entgegen deiner Behauptung, der Antragsgegner müsse "zustimmen" ein Beispiel für Erfolg beim Widerspruch gegeben.

    Glaub mir - Hawkeye werden sämtliche Gründe völlig wumpe sein, sofern er seine Kohle sichern kann. Den Versuch hat er nun unternommen und man wird sehen, was dabei rumkommt.

    Derweil kannst du weiter sportlich Watschen verteilen mit dem Nimbus des Allwissenden - das wiederum ist mir vollkommen wumpe!

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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