hier ein Beispiel für eine Airline, die man wohl als "nicht renommiert" betrachten darf ...
hier ein Beispiel für eine Airline, die man wohl als "nicht renommiert" betrachten darf ...
@katjaworld sagte:
...Der Preis war günstig, aber nicht als Oberschnäppchen zu betrachten ... Einige Wochen später meldete doch Royal Holidays tatsächlich Insolvenz an. Nur zum besseren Verständnis: Ich hatte mit der Sache nichts zu tun. Meine Voodoo-Puppe trug keine Royal-Holidays-Mütze....
OT:
:rofl: :rofl:
OT-Ende
Hallo, ich gehe davon aus, daß die Passagiere juristisch keine Chance haben. Das Kleingedruckte in den Verträgen.............................
Gruß Qwanter Welbe
@katjaworld sagte:
.... Reisebestätigung kam, Vertrag war perfekt, die Vorfreude groß. 2 Tage später berief sich Royal Holidays auf einen Fehler im System. ....
das halte ich noch für eine "angemessene" frist.
im falle eines users hier wurde der "irrtum" allerdings erst nach 4 wochen festgestellt.
das grenzt für mich schon ein wenig an - um es mal höflich zu formulieren - "nicht ganz legale vorgehensweise".
ich denke, dass manche veranstalter derartige legale vorgehensweisen schon ganz schön beugen.
Einleuchten will mir diese Urteil nicht, da macht ein RV(oder derjenige, der die Software bereitstellt) einen Fehler und der Kunde muss es nachher ausbaden?
Im Grunde genommen muss der Rv das Ganze als pp(persönliches Pech) abhaken - denn wie auch hier schön zu sehen : Ein zufriedener Kunde erzählt es fünf Personen weiter, ein unzufriedener Kunder erzählt es zwölf Personen weiter.
Gegenfrage:
Du willst Dein Auto für 15000 Euro verkaufen stellst aber versehentlich 1500 Euro als Preis ein..
...pP?
@Alfred Tetzlaff
Weder muss ein Kunde "ausbaden", noch ist es Händlers "persönliches Pech" - das ist eine gänzlich einseitige Sichtweise.
Die Berufung auf einen Erklärungsirrtum hilft vielmehr im Falle eines irgendwie falsch kommunizierten Preises dem Händler, sich zu schützen - ganz gleich ob der Händler nun Alfred ist, der sein Auto mit einer Null zuwenig ausgeschrieben hat, oder ein Reiseveranstalter, der irrtümlich eine Woche für 39 anstatt 390 € im Netz anbietet.
Zudem kann man nicht zu jedem Preis "Kundenzufriedenheit" erkaufen, ganz gleich, wem das dann erzählt wird, und letztlich mag der Kunde zwar enttäuscht sein, aber im Grunde nicht "unzufrieden" - der Verkäufer macht von seinem guten Recht Gebrauch, genauso, wie der Kunde sich an seiner Stelle verhielte, wenn ihm seinerseits ein solcher Irrtum unterliefe!
@Alfred_Tetzlaff sagte:
.....
Im Grunde genommen muss der Rv das Ganze als pp(persönliches Pech) abhaken - denn wie auch hier schön zu sehen : Ein zufriedener Kunde erzählt es fünf Personen weiter, ein unzufriedener Kunder erzählt es zwölf Personen weiter.
man muß sich nur die frage stellen: wann genau ist ein kunde ein zufriedener kunde?
nämlich genau dann, wenn er für 39 € 2 wochen ai urlaub in einem 5 sterne hotel verbringen kann und mit einem linienflug einer renommierten airline hin- und auch zurück gebracht wurde.
während des fluges müssen selbstverständlich champagner und kaviarschnittchen gereicht werden. und auf einem 3 stunden flug müssen die servicekräfte mindestens 5 mal mit markengetränken und einem riesen lächeln auf den lippen durch die gänge gekommen.
sorry, dass ich das oben mal überspitzt geschildert habe. aber manche haben wiklich den bezug zur realität ein wenig verloren.
im leben bekommt man nichts geschenkt.
die internet recherche vieler urlauber zeigt, dass es einen markt für leute gibt, die auf reiseschnäppchen aus sind.
dieser nachfrage muß man auch rechnung tragen.
jedoch kann man nicht mehr verlangen, als der angebotene preis es ermöglicht.
und da viele (potentielle) urlauber den reinen reisepreis vergleichen, muß man als rv schon mitziehen, um konkurrenzfähig zu bleiben.
dass evtl. die lesitung einen andere ist, sieht der kunde erst, wenn er nur ein abgepacktes sandwich im flieger erhält.
Zur "falschen Erklärung" sagt das BGB übrigens auch:
Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung.
(Das betrifft z.B. einen Zahlendreher/-fehler, das Vergessen einer Null im Angebot oder eben auch den unwissentlichen Einsatz fehlerhafter Software).
Der Widerspruch ist "unverzüglich", also "ohne schuldhaftes Zögern" einzulegen; sofern das erst nach 4-6 Wochen erfolgt, wird er der diesbezüglichen Prüfung standhalten müssen.
Im beurteilten Fall (opening) war der Preis ein Drittel günstiger, als gewöhnlich ... nun haben wir hier ein Beispiel, das von einem etwa hälftigen Preis betroffen ist.
Maßgeblich für das Ermessen sind hier wohl eher nicht die "üblichen Preise für Dauer der Reise in Destination", sondern konkret die Ausschreibung (hier: Poolvilla) und die Preise konkret dieses Hotels für konkret dieses Zimmertyps bei anderen Anbietern.
Dies war auch die Bewertungsgrundlage des Urteils zu Beginn des Thread.
Es geht nicht um "allgemeine Wahrnehmung", sondern um die Relation eines sehr bestimmten Angebots im Bezug auf die Preise der Mitbewerber, um eine "merkliche Diskrepanz" festzustellen.
Dies nur als zusätzliche Erklärung für User, die sich an der Auslegung festhalten, Verbraucher müsse den Irrtum "zweifelsfrei erkennen können", denn ein solches Kriterium wäre gar noch auslegbarer, als der Begriff "zeitnah" (der übrigens "unverzüglich" lautet!)!
[size=9px][url=http://www.holidaycheck.de/thema-Wegweiser+1+Schritte+durch+unser+Reiseforum-id_107422.html][color=darkblue]Überflüssiges Doppelzitat[/size][/url] von der gleichen Seite entfernt, da ein @user vollkommen ausreichend ist.[/color]
Ich meinte ja auch nicht den Fall, dass Nullen vergessen wurden. Und eine Reise, die mit 3000 Euro angeboten wird(um nachher 1800 Euro draufzuschlagen) kann durchaus realistisch sein. Ob das beim entsprechenden RV Methode ist kann ich nicht beurteilen. Dieser Kunde wird definitiv nicht mehr bei diesem RV buchen und es vermutlich vielen Freunden, Verwandten und Kollegen auch erzählen. Denn auch 3000 Euro sind kein Pappenstiel und nicht damit zu vergleichen, dass ein RV aus Versehen 39 Euro statt 3900 Euro als Preis deklarierte.
das bedeutet also auch, dass ich mit zitternden Händen an der Kasse bei Media stehen muss, weil die ein Elektrogerät anbieten, dass 30 Prozent günstiger als der Mitbewerber ist?
Außerdem gibt es Angebote, bei denen es zwischen unterschiedlichen Anbietern bei gleicher Leistung schon durchaus zu einem Preisunterschied von 10-15 % geben kann.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!