• thyra03
    Dabei seit: 1222300800000
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    geschrieben 1290681406000

    Hallo!

    Wir haben ein Zusage von 800 euro in bar oder 1000 euro gutschein (air berlin)angeboten bekommen.Eingeklagt wurden 1600 euro.Sprich für 4 Personen 400 euro.

    Wir hatten einen technischen Defekt am Höhenleitwerk.

    Maschine war grad aus Deutschland gekommen(wohl ohne den defekt).es war eine neu angeforderte Maschine,da die ursprüngliche in Düsseldorf sich nicht betanken ließ(aussage ner Freundin,die vorher in unserem flieger saß)

    Die Reiserechtabteilung von Air Berlin rief meinen Anwalt an,daß 50 euro zu wenig seien für die std die wir später ankamen.Zuerst wurden uns nur 50 euro angeboten,weil die dafür nicht zuständig seien,weil eine andere Firma für die Wartung zuständig sei.

    Tja Frage annehmen oder volles Geld einklagen?Man denkt sich,wenn Air Berlin schon 800 euro anbietet,dann sind unsere Chancen ganz gut,sonst würden sie sich ganz drücken.

    vllt habt ihr mehr Erfahrung

    gerichtstermin wäre am 14.01.11

  • tina1312
    Dabei seit: 1206144000000
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    geschrieben 1290683150000

    Ein ziemlich wirrer Bericht! Ob du einen Vergleich annimmst, ist deine persönliche Einschätzung, ob der Abfindungsbetrag für dich ok ist. Außerdem wirst du ja wohl anwaltlich vertreten sein und der Jurist wird dir mehr sagen können, wie hoch das Prozeßrisiko bei Weiterführung des Prozesses ist und wie deine Aussichten sind.

  • thyra03
    Dabei seit: 1222300800000
    Beiträge: 65
    geschrieben 1290683598000

    also ich hab das gefühl,daß der anwalt sich selbst nicht so gut auskennt.Er läßt alle Spalten offen von 0 bis vergleich oder die vollen 1600 euro.

    Das hilft natürlich nicht weiter.

  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
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    geschrieben 1290685246000

    Hallo,

    in der Tat - etwas wirr formuliert. Ich gehe davon aus, dass Du bereits eine Klage eingereicht hast und von der Fluggesellschaft fuer 4 Personen je Euro 400,-- Ausgleichszahlung einforderst. Die Fluggesellschaft bietet Dir als aussergerichtliche Einigung Euro 800,-- als Zahlung an, oder Euro 1.000,-- als Gutschein. Ich gehe ferner davon aus, dass die Euro 400,--, die Du pro Person einforderst, auf Grund der Entfernung Berechtigung hat.

    Also grundsaetzlich duerfte es so sein, dass die Fluggesellschaft fuer technische Probleme an ihren Maschinen einzustehen, also zu haften hat. Aus diesem Grunde hast Du meiner Meinung nach gute Aussichten vor Gericht die Sache zu gewinnen. Die Fluggesellschaft kann dann natuerlich in Berufung gehen, und alles wird zur unendlichen Geschichte.....

    Hast Du denn ueberhaupt die Frage hinsichtlich der Kostenverteilung geklaert? Wenn Du das Angebot der Fluggesellschaft annimmst, wer zahlt dann Deinen Anwalt??? An Deiner Stelle wuerde ich einen Gegenvorschlag unterbreiten - Euro 1.000,-- als Zahlung und Uebernahme aller bisherigen und folgenden Gerichts- und Anwaltskosten durch die Fluggesellschaft. Geht die Fluggesellschaft darauf ein ist die Sache zeitnah fuer Dich erledigt.

    Du musst entscheiden.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • thyra03
    Dabei seit: 1222300800000
    Beiträge: 65
    geschrieben 1290689627000

    Zitat ist völlig entbehrlich, der Beitragb steht ja unmittelbar drüber....ein @reicht in solchen Fällen-daher entfernt..

    gut erfasst.genauso ist es.

    Ich bezahle für meinen Anwalt nichts,da ich eine Rechtschutzversicherung bei der advokat hab(ohne Zuzahlung)

    Der Anwalt hat auch die Zusage für die Klage,die wir extra einnehmen mußten bevor wir diesen Schritt gegangen sind

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1290691817000

    Wieviele Stunden sind denn die von dir genannte "std"? (Zitat: ....50 euro zu wenig seien für die std die wir später ankamen.....).

     

    Damit ist es dann etwas einfacher deine Chancen abzuschätzen.

  • thyra03
    Dabei seit: 1222300800000
    Beiträge: 65
    geschrieben 1290692223000

    wir sollten ursprünglich um 19,35 uhr fliegen und sind stattdessen um 0,45 uhr(quasi nächster tag) geflogen.

    ich kann es auch nur so wieder geben wie es mir der anwalt am tel geschildert hat.fakt ist die geben zu das die 50 euro(die zuerst angeboten wurden) zu wenig sind.aber erst nachdem sie die klage bekommen hatten.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1290693595000

    @thyra

    am besten ist, du lässt deinen anwalt machen.

    wenn deine rechtsschutzversicherung die kosten übernimmt, du den sachverhalt nicht richtig wieder geben kannst und auch nur von telefonaten was weißt, dann hat hier alles spekulieren wirklich keinen sinn.

    versteh mit bitte nicht falsch. nicht, dass ich will, dass man dir nicht hilft.

    aber vom hörensagen, wie man es dir geschildert hat, was dein anwalt sagt,.......

    das ist wirklich keine gute grundlage für eine verbindliche hilfe.

    der anwalt wird ja schließlich bezahlt.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • thyra03
    Dabei seit: 1222300800000
    Beiträge: 65
    geschrieben 1290694562000

    also das vergleichsangebot hab ich schriftlich vom anwalt bekommen.er hat mir nur über´s tel näheres über das telefonat mit air berlin erzählt

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1290695253000

    Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der länge der Flugstrecke.

     

    Ab 3 Stunden Verspätung, was bei euch ja der Fall ist, gibt es für Flüge bis 1500 KM pro Person €250.-, bei längeren innereuropäischen Flügen €400.- p.P. und bei Interkontinentalflügen über 3500 KM €600.- p.P. (Ich habe die Formulierung für die Entschädigungshöhe bewusst etwas vereinfacht. Deshalb bitte nicht auf dem letzten Komma des Gesetzestextes rumreiten).

     

    Wenn du uns jetzt noch sagst von wo nach wo ihr geflogen seid, dann kann man das schon recht gut abschätzen. Aber die niedrigste, euch gesetzlich zustehende, Entschädigung sollte für 4 personen €1000.- in Bar sein.

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