• wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1290698033000

    Hallo thyra03

     

    Ich vermute, das deine Forderung auf der Fluggastrichtlinie der EU basiert.

    Wenn die Sachlage eindeutig ist hast Du keinen Grund einem Vergleich zuzustimmen.

    Da Du eine Rechtschutzversicherung hast, brauchst Du keine Angst zu haben auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben falls die Fluglinie während des Verfahrens einlenkt. Was hat Dir dein Anwalt geraten?

    Gruß

    Karl

  • bernardo2001
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    geschrieben 1290703058000

    Na, wie sie schreibt, scheint der ja keine Ahnung zu haben.

    Und aus dem Satz .....Der Anwalt hat auch die Zusage für die Klage,die wir extra einnehmen mußten bevor wir diesen Schritt gegangen sind..... kann man ja hoechstens spekulieren, dass die Zusage fuer die Klage wohl von der Rechtsschutzversicherung erfolgte.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • tina1312
    Dabei seit: 1206144000000
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    geschrieben 1290705052000

    Genau das meint sie. Die Rechtsschutzversicherungen geben eine Zusage zunächst nur für das außergerichtliche Geschehen, die Zusage für das streitige Verfahren muss gesondert eingeholt werden. Allerdings verstehe ich die Fragestellerin nicht, dass sie ihre Sache hier beraten haben will, obwohl sie anwaltlich vertreten wird. Vielleicht sollte sie mal gründlich mit ihrem Anwalt reden. Hier wird doch eh meist nur "Halbwissen" weitergegeben.

  • thyra03
    Dabei seit: 1222300800000
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    geschrieben 1290709738000

    hallo!

    ich weiß das uns pro person 400 euro zusteht laut eu verordnung(antalya türkei)

    mein anwalt hat mir ja noch nicht mal geraten zu klagen,daß hab ich gesagt wir klagen.weil 50 euro mehr oder weniger,wenn juckt das schon.

    er hat auch diesmal zu nichts geraten.weder annehmen noch weiterklagen,wie ich ja bereits geschrieben hab.

    tja gelbe seiten sagt auch nicht grade welcher anwalt nun gut oder schlecht ist.

    also ich hab bei ihm das gefühl die entscheidung selbst treffen zu müssen.er führt nur das aus was ich will.

    wäre da als beispiel eine organisation von änwälten,die drauf spezialisiert sind wie eu-claim die wüßten wie weit man gehen kann und was aussicht auf erfolg hat.

    das gefühl hab ich bei meinem anwalt nicht.

    aber was will ich machen

    kosten hab ich zum glück keine,auch die zusage zur klage vor gericht hab ich ja.

    die findet am 14.01.11 statt

  • thyra03
    Dabei seit: 1222300800000
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    geschrieben 1290710227000

    aber ich weiß ja leider nicht ob die sachlage 100 % ist,sonst würd ich die vollen 1600 euro verlangen.das ist mein gedenken.

    ich hab mal gelesen,daß sie beim plötzlichen! defekt nicht haften müssen.

    mal hab ich gelesen,daß sie sich bei techn.defekt sich nicht drücken können.

     

    Technische Probleme mit dem Flugzeug sollen allerdings nach dem EuGH-Urteil nicht unter diese Ausnahmeregel fallen. Die Ursache muss außerhalb des Einflussbereiches der Fluggesellschaft liegen, so dass die Ursache von der Fluggesellschaft nicht zu beherrschen sei. Die Beweispflicht hat die Airline.

     

    da steht außerhalb.air berlin sagt die wartung des höhenleitwerk(was bei uns war)würde nicht von denen durchgeführt werden.

     

    Die Fluggesellschaften kommen nur dann ohne Ausgleich davon, wenn der Flugausfall auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Zu höherer Gewalt zählt zum Beispiel ein plötzlicher technischer Defekt sowie ein wetterbedingter Ausfall

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1290710833000

    Das Verhalten eures Anwalts wundern mich auch erheblich.

     

    Laut EU Verordnung sind die 400.- (fuer euren Fall) ja wohl recht eindeutig. Da wuerde ich mich nicht auf den Angebotenen Vergleich einlassen.

     

    Ich wuerde denen hoechstens ein Gegenangebot ueber 1800.- Euro (Geld) machen, mit Hinweis auf die EU Verordnung und dass sie sich damit wenigstens die Gerichts- und Anwaltskosten sparen. ;)

     

    Edit: Es spielt keine Rolle wer eine Reperatur durchfuehrt und es gibt auch bereits Urteile zu Entschaedigungen bei Flugzeugdefekten.

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1290711189000

    Reparatur

     

    Reperatur heisst es zwischen Elbe und Oder :laughing:

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • June2
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    geschrieben 1290714931000

    @juanito: niveaulos.

    Ansonsten: schon mal über einen Anwaltswechsel nachgedacht? Mir scheint, du hast dir da nicht den Besten auf diesem Gebiet herausgesucht. Versuchs doch mal bei einer Großkanzlei. Die haben oftmals Experten für mehrere Fachgebiete.

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1290715137000

    @thyra03 sagte:

    aber ich weiß ja leider nicht ob die sachlage 100 % ist,sonst würd ich die vollen 1600 euro verlangen.das ist mein gedenken.

    Und warum soll hier jemand sein, der die Sachlage besser kennt als du und dein Anwalt? Welche Antwort willst du hören? Die vorsichtigen unter uns werden schreiben "Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach". Und die "Spielernaturen" animieren zum Klagen. Persönlich glaube ich zwar nicht, dass du bei einer Klage etwas verlieren kannst, wenn dir außergerichtlich schon dieser Betrag geboten wird, aber man weiß ja nie. Wichtig ist jedenfalls, dass eine Kostenentscheidung getroffen wird, aber das sollte nun wirklich dein Anwalt wissen.

  • thyra03
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    geschrieben 1290717062000

    ich hab einen anwalt extra fürs reiserecht ausgesucht.

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