Technische Defekte können keine außergewöhnliche Umstände darstellen (Anm. 1).
Die Fluggastverordnung regelt Entschädigungssätze bei Ausfall von Flügen.
Richter sind zur Erkenntnis gekommen, dass Verspätungen ab fünf Stunden wie Ausfälle zu behandeln seien (Anm. 2)
Rechte, die ein Passagier aus der Fluggastverordnung erwirbt, kann er für sich in Anspruch nehmen (Anm. 3)
Anm. 1
können, müssen aber nicht - denn es kann immer noch ein Richter eine andere Entscheidung treffen, je nach tatsächlicher Art des Defekts.
Anm. 2
Diese allgemeine Rechtsgepflogenheit ist aber noch nicht vom EugH bindend bestätigt worden, soweit ich weiß.
Anm. 3
Wenn vorher genannten Aussagen zutreffen, soll ein Betroffener sein(e) Recht(e) einklagen. Klar.
Was mir nicht klar ist: wenn es so ein Recht gibt, weshalb rätselt man darüber, ob oder nicht, ob man etwas annehmen oder ablehnen sollte? Anders ausgedrückt: wenn mir fünf Stunden Verspätung so wichtig waren, meinen Urlaub so beeinflusst haben, dass ich auf mein Recht bestehe, dann verlange ich 4 x 400.-- Euro ohne wenn und aber.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge, Grundweisheit am Gericht: Verliere ich, dann habe ich nichts Falschen getan, nur halt verloren.
Gewinne ich, so ist dies nur rechtens.
Alles andere Gesudere finde ich überflüssig.
Wenn es einem aber gar nicht um sein Recht geht, sondern nur um seine Kohle, damit die Urlaubsbörse wieder gefüllt wird, dann soll er klagen und nicht Zustimmung von einem Volk suchen, das diese Entscheidung gar nicht treffen kann. Das macht dann der Richter.
Meine Worte sind nüchterne Zusammenfassung. Vor sechs Jahren hat man Flugverspätungen hingenommen. Heute bewegen sie Wochen eines Lebens. Kann ich zwar nicht verstehen, verstehe aber, dass Recht Recht bleiben muss.