• Macthepirat
    Dabei seit: 1290124800000
    Beiträge: 15
    geschrieben 1290775100000

    Hallo Thyra03,

    ich persönlich würde die 800 Euronen nehmen und es gut sein lassen. Ein Vergleich ist nämlich immer das Aufeinanderzugehen von 2 Seiten. Wenn Du natürlich Recht haben willst, dann kommst Du wohl um einen Prozess nicht herum. Da erkennt dann jemand im Namen es Volkes für Recht und gibt Dir eigentlich nur ein Urteil, das in der Regel auch immer nur für eine Seite nachvollziehbar ist. Ein Richter hat übrigens nicht immer Lust ein Urteil zu sprechen, empfielt deshalb auch noch in der Verhandlung einen Vergleich abzuschließen und will so einen Urteilsspruch umgehen.

    Wenn man gut mit den Nerven beieinander ist, diese und viel Zeit investieren will, keine Rücksicht auf die Familie nehmen muß, die leidet i.d.R. nämlich auch unter solchen stressigen Situationen, dann kann man klagen wie "Michael Kohlhaas".

    Herzliche Grüße

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1290777508000

    @Sokrates sagte:

    ... wenn zwischen Anwalt und Klienten ein solches Vertrauensverhältnis bestünde, dass so etwas vor Abschluss des Verfahrens geklärt wird...

    Schon richtig, aber möglicherweise kennt der Anwalt auch das Forum Reiserecht bei HC und das Mitteilungsbedürfnis mancher User ;) .

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • thyra03
    Dabei seit: 1222300800000
    Beiträge: 65
    geschrieben 1291035433000

    habe nun soviel im forum gelesen,daß ich mir sicher bin die klage durchzuziehen

  • ericmu
    Dabei seit: 1186012800000
    Beiträge: 1326
    geschrieben 1291071418000

    Hallo,

    Recht haben oder es meinen und bekommen ist eine andere Sache,

    oft wird unterschiedlich entschieden,

    wenn keine RV vorhanden ist, würde ich den Vergleich vorziehen,

    damit ist die Sache vom Tisch und erspart mögliches Prozessrisiko und Geld !

  • papaya46
    Dabei seit: 1269734400000
    Beiträge: 1333
    geschrieben 1291097380000

    Hallo,

     

    thyra03 hat aber eine Reiserechtsschutzversicherung.

     

    mfG.

    ***suum cuique***
  • thyra03
    Dabei seit: 1222300800000
    Beiträge: 65
    geschrieben 1291105278000

    wurde ja oft genug erwähnt das ich gut rechtschutzversichert bin nämlich anwalt´s liebling;-)

     

    aus wiso sendung vo 20.09.10 auszug :

    Franke: Wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, entfällt die Haftung. Wie Aschewolke oder Nebel. In vielen Fällen handelt es sich aber um technische Defekte. Dann haften die Airlines grundsätzlich. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Denn Triebwerkfehler gehören zum betrieblichen Alltag. Nur in ganz begrenzten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei einem versteckten Fabrikationsfehler oder bei Sabotageakten, haften sie nicht.

    auszug süddeutsche :

    Bei Flugausfällen, die von technische Defekte verursacht werden, haftet die Airline - auch wenn sie gar nicht schuld am Schaden war.

    Luftfahrtunternehmen haften für alle Flugausfälle, die von technische Defekte verursacht werden. Das berichtet die "Neue Juristische Wochenschrift" unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt. Nach dem Richterspruch gilt dies auch dann, wenn nicht die Fluggesellschaft selbst, sondern andere Firmen für den Defekt verantwortlich sind (Az.: 29 C 2088/09).

    daher habe ich mich entschlossen den vergleich nicht anzunehmen.habe auch in anderen reiserechts threads hier bei hc personen gefunden,die auch erst 50 euro nach frankfurter tabelle angebote bekommen haben,weil bei ihnen eine techn.störung am fluggerät war(wie bei mir)und nachher doch den vollen anspruch durchgesetzt bekommen haben.

  • mannige
    Dabei seit: 1270166400000
    Beiträge: 1982
    gesperrt
    geschrieben 1291107610000

    @thyra03

    Das Für und Wider für Deine Vorgehensweise haben Dir etliche User geschrieben.

    Letzendlich entscheidest Du wie es weitergehen soll. 

    Vergleich annehmen / Klage anstreben

    ..ich wünsche Dir viel Erfolg und hoffe für Dich, das Du die richtige Entscheidung triffst ;)

  • thyra03
    Dabei seit: 1222300800000
    Beiträge: 65
    geschrieben 1291115164000

    vielen dank!

    werde berichten wie es ausgegangen ist.

    anwalt´s liebling sagt ich muß keinen vergleich annehmen wenn ich das nicht will.also ner klage steht nichts im weg.morgen ist der anwalt da und warte auf einen rückruf und dann mach ich dem das mal klar was frau will ;-)

  • thyra03
    Dabei seit: 1222300800000
    Beiträge: 65
    geschrieben 1291324229000

    bin ganz verunsichert.habe heute brief vom anwalt bekommen mit anhang von air berlin vom 17.11.10

    frage mich warum ich das jetzt erst bekomme.

    weiß nicht ob der vergleich noch steht,ob ich doch zusagen soll,wenn ich noch kann.

    die schreiben hier was von ag nürtingen,daß keinen anspruch vorsieht bei einer lediglichen verzögerung (27.9.10)

  • mannige
    Dabei seit: 1270166400000
    Beiträge: 1982
    gesperrt
    geschrieben 1291326495000

    @thyra03

    ....tja,tja, der Postweg.Sicherlich hat Dein Anwalt auch noch andere Mandanten.

    17.11. Schreiben verfasst, evtl. 22.11. beim Anwalt eingegangen, bearbeitet dann abgeschickt, na, ja und heute erhalten.

    Sicherlich wäre es besser gewesen,  den Kontakt mit dem Anwalt telefonisch zu halten.

    So hast Du  hier auch  Infos bekommen und selbst Deine Entscheidung festgelegt.

    Vergleich wäre vermutlich besser gewesen, oder ?

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!