• fernweh1957
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    geschrieben 1435666321000

    Da wir regelmässig den Lieferdienst in Anspruch nehmen durften....es ist egal, wohin der Koffer gesendet werden muss. Nach Ankunft am Flughafen wurde er umgehend ausgeliefert...immer...und das mindestens schon 10 x in unserem Fall.

    LG

    Andrea

    gehe in die welt und sprich mit jedem
  • Takeshi46
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    geschrieben 1437147599000

    Also,

    Montags nachmittags gelandet - Koffer nicht dabei. Koffer war am nächsten Tag ebenfalls nachmittags da (ca. 24 Std.) aber nur, weil ich ihn selber am Flughafen  abgeholt habe, da ich ca 1 Std davon entfert wohnte. In der Zwischenzeit habe ich für mich uns meine Kids Utensilien gekauft, da wir ja nichts hatten. Badezimmer, Wäsche, Shirts fürs ca. 200 Euro und reklamiert und eingereicht.

    Heute kam die Absage von RYANAIR, da das Gepäck innerhalb 24 STD wieder in Empfang genommen wurde.

    IST DAS SO OK???????

    VD

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1437175931000

    Nein, ist es nicht - kein Fluggast muss unbeschadet 24h auf sein Gepäck warten!

    Die Ansprüche sind allerdings je nach Art der Buchung an unterschiedliche Leistungsträger zu richten und lässt sich deine Frage mangels Aufschluss darüber soweit nicht befriedigend behandeln.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • stwbn
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    geschrieben 1442867079000

    Liebe Forumbesucher,

    seit über zwei Monaten habe ich mit TUI ein Problem. TUI hatte uns (vierköpfige Familie) bei einer Pauschalreise (inkl. Flug) unsere vier Koffer erst am 5 Tag zugestellt. Ja, das war nicht lustig..... Leider war das TUI eigene Hotel vor Ort auch nicht besonders großzügig - für 4 Zahnbürsten in der Not wurden uns 20 Euro in Rechnung gestellt.

    Am Urlaubsort wurde uns eine schriftliche (per EMail) Zusage gemacht, dass wir für die nötigen Ersatzbeschaffungen vor Ort die Aufwendungen durch TUI erstattet bekommen. Wir sind deutlich im Rahmen der zugesagten Beträge geblieben und haben die Aufwendungen (rund 620 Euro) fristgerecht bei TUI geltend gemacht. Leider hat TUI sich mit der Bearbeitung fast vier Wochen Zeit gelassen und verweist uns seit dem an die Fluggesellschaft - obwohl die gar nicht unser Vertragspartner ist! Die Fluggesellschaft verweigert mit Hinweis auf die zu späte Weiterleitung durch TUI jegliche Zahlung.

    Der konsultierte Anwalt sagt, die Rechtslage ist eindeutig, da hilft nur Klagen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, oder einen Rat wir man TUI doch noch zur Vernunft bringt, um den langwierigen Klageweg zu vermeiden? Auf die 620 Euro möchten wir jedenfalls nicht verzichten.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1442869190000

    Hier spielen verschiedene Aspekte eine Rolle:

    Zum einen ist eine Gepäckverspätung ein Minderungsgrund und dieser vom Veranstalter zu beanspruchen - vollkommen ungeachtet tatsächlichen Verschuldens.

    Es können bis zu 50% pro Tagessatz des Reisepreises geltend gemacht werden (LG Frankfurt/M, Urt. v. 5.6.2007 - 2-24 S 44/06, RRa 2007, 269).

    Zum anderen können - in angemessenem Rahmen! - die Kosten für Ersatzbeschaffung zusätzlich geltend gemacht werden.

    In diesem Fall heben sich die Ansprüche nicht gegenseitig auf - immerhin bedeutet die Beschaffung einen bestimmten Aufwand, der der Erholungszeit abgeschlagen werden kann.

    Andernfalls kann ein Gepäckverlust gem. MÜ mit der Airline abgehandelt werden - welche Version besser taugt kann der Betroffene selbst entscheiden.

    Einen Königsweg der Vereinfachung kann ich leider nicht empfehlen - trotz reichlicher Erfahrung.

    Als Betroffene würde ich jedenfalls auf die Minderung bestehen und auf regelmäßige Rechtsprechung abstellen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1442948957000

    @stwbn

    Mein gestriger Beitrag muss ein wenig nachbearbeitet werden ...

    Minderung ./. Abhilfeleistung

    Ein Etat für Neuanschaffungen ist auf die Minderungsforderung anzurechnen, in dieser Hinsicht ist mein Beitrag leider unpräzise. Zusätzlich kann Schadenersatz für entgangene Erholungszeit gefordert werden - hiervon bleibt der Minderungsanspruch unberührt.

    Einige Fragen:

    Habt ihr den Verlust sowohl dem Luftfrachtführer (evtl. direkt am Ankunftsflughafen) als auch dem Veranstalter angezeigt? Falls nicht, ist die Rechtslage leider keineswegs so ganz eindeutig ... hierbei irritiert mich die Aussage, TUI habe zu spät reklamiert?!

    (Das muss nämlich der betroffene unverzüglich tun um seine Ansprüche zu wahren!)

    Hast du die Email mit der Zusage der Kostenübernahme durch die TUI aufbewahrt und war dort ein Budget angegeben? Üblicherweise werden nur Hygieneartikel zu 100% erstattet (also auch eure blattvergoldeten TUI Zahnbürsten ;)), auf 50% der Kosten für Bekleidung bleibt der Fluggast regelmäßig sitzen, sofern der Koffer wieder gefunden wird.

    Wurde der Anwalt schon bevollmächtigt oder nur konsultiert?

    Evtl. wäre es in der akuten Situation tatsächlich der unstreitigen Einigung zuträglich, ihn mit einer Einrede beim Veranstalter zu betrauen? Nur klärt bitte voher noch einmal die "Eindeutigkeit"  der Rechtslage - meine Zweifel hab ich im ersten Absatz der Fragen formuliert ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1563362967744 , zuletzt editiert von Ahotep

    Aus aktuellem Anlass mal den Thread nach oben geholt.

    Heute mussten vermutl. wegen eines Softwarefehlers, ca. 2500 Koffer auf dem Airport DUS verbleiben. Die Maschinen hoben ohne Gepäck in die Ferien ab. Koffer Chaos am Airport Düsseldorf

    Es soll alles "nachgeliefert" werden....

    Angenommen meine gebuchte Airline hat ihren Sitz ausserhalb der EU, nehme ich für die Kostenerstattung nur den RV in die Pflicht?

    Sommerferien in NRW und mit Kind und Kegel ohne Gepäck ankommen....

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1564263141731

    Ja, als Bucher einer Pauschalreise kannst du den Veranstalter in die Pflicht nehmen, sowohl für eine Reisepreisminderung als auch für den Ersatz der Kosten einer "Notfallbeschaffung".

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1655620210498

    Sabia111 schrieb

    lug DE 1456 am 18.06.22 von Dus nach Fuerte.

    ..zunächst ca. 1 - stündige Verspätung...geschenkt...

    ...Pilot meldet sich: schlechte Nachricht: Achtung: ca. 190 Koffer/ Gepäckstücke wurden nicht verladen...Sie kommen ohne Gepâck am Urlaubsort an...wir sind bemüht...Grund: am Flughafen Düsseldorf gibt es kein Personal zur Verladung für das Gepäck...

    ...am Flughafen Riesenärger..es sollte irgend ein Zettel ausgefüllt werden..( Gepâckverlustanzeige) ...jetzt heißt es Ca. 200 Menschen sind ohne ihr gesamtes Gepäck.am Urlaubsort auf sich alleine gestellt!

    prio-gepäck würde verladen und einige Kinderwagen...

    Hat jemand eine Idee???

    Grüße aus Fuerte Horst H.

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1655620755568

    Du darfst die nötigsten Hygieneartikel und Wechselklamotten am Zielort einkaufen. Aber nicht übertreiben, Schadensminderung ist angesagt. Hebe die Belege für die Airline auf.

    Der Verlust bzw. Verspätung de Gepäcks wurde ja schon dokumentiert und unterzeichnet. Aber bei dem derzeitigen Chaos auf dem Airport DUS muss man mit allem rechnen. Die Schlagzeilen der letzten Tage sprechen Bände. Leicht gesagt, aber lasse Dir den Urlaub trotz allem nicht vermiesen.

    Man kann nur raten, die wichtigsten Dinge ins Handgepäck zu packen (Waschzeug, Badesachen, Schlappen Medikamente und Wäsche ) sowie als Paar oder Familie, die Koffer gemischt zu packen, so das man zur Not wenigstens einige Kleidungsstücke hat.

    Die Ferien beginnen nächste Woche, das wird ein absolutes Chaos geben.

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