• monamum
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    geschrieben 1298452041000

    Ich habe im Reisebüro ausdrücklich einen Flug OHNE Zwischenlandung gewünscht. Auch in den Buchungsunterlagen von ITS und Condor wurde nirgends eine Zwischenlandung aufgeführt. Am Flughafen angekommen erfuhr ich dann von der Zwischenlandung die wohl üblich ist bei Condor von FRA nach CMB. Hier hat das Reisebüro eindeutig falsch gebucht, wer haftet für den ganzen Ärger - Reisebüro o Veranstalter? 

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1298452753000

    Eine interessante Frage wer haftet für den Ärger, der ich gleich eine Frage entgegenstelle: und welcher Schaden sollte nun eine Haftung auslösen?

  • katjaworld
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    geschrieben 1298454219000

    Hallo monamum,

    es hört sich so an, als ob du eine Pauschalreise gebucht hast. Und du schreibts ja auch, dass du einen Nonstop-Flug gewünscht hast. Gebucht hast du aber eine Reise, bei der definitiv kein Nonstop-Flug Vertragsbestandteil geworden ist, sonst hättest du dieses Detail in deinen Buchungsunterlagen gefunden. Bei vielen Pauschalreisen kann man gar nicht wählen zwischen Direktflug und Nonstop-Flug. Du buchst ein Gesamtpaket, dass aus Flug, Hotel und gegebenfalls Verpflegung besteht. Es obliegt dem RV, wie er den Flug durchführt und wenn kein Nonstop-Flug explizit Vertragsbestandteil ist, kann es auch ein Direktflug werden.

    Um aber mal deine eigentliche Frage zu beantworten: Niemand haftet dafür, da nur Leistungsstörungen aus dem Vertrag bei einer Reklamation berücksichtigt werden können, den du ja so unterschrieben hast. Hier liegt aber offensichtlich keine Leistungsstörung vor bezüglich des Fluges, da kein Nonstop-Flug Vertragsbestandteil war. Oder doch?

    Mal noch in eigener Sache: Auch ich war im Dezember mit Condor in Ägypten. Bei der Buchung hatten wir super Flugzeiten angezeigt bekommen als Nonstop-Flug, geworden sind es weniger schöne Flugzeiten mit Zwischenlandung in Leipzig von Berlin. War nicht mein Traum, zumal ich sehr starke Ohrenschmerzen bei der Landung habe, aber ich wäre halt nicht auf die Idee gekommen, Regressansprüche geltend zu machen, weil ich

    a) weiß, dass der RV so verfahren durfte (hatte ja nicht wirklich einen Nonstop-Flug gebucht)

    b) weil mich so ein Flug gemessen an einem wunderschönen Urlaub nicht umhaut.

    Also gehst du es vielleicht etwas ruhiger an. Das erspart eine Menge Stress ;) . Vielleicht findet sich auch noch jemand, der anhand eines Gerichtsurteils was anderes anzubieten hat, aber das bedeutet ja dann auch noch nicht, dass du in den Genuss einer Schadensregulierung kommst, wie von dir gewünscht. Ansonsten wünsch ich dir toi toi toi.

  • levesmaedche
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    geschrieben 1298456902000

    Es gibt doch gar keine Nonstopflüge der Condor von Deutschland nach Colombo.

    Wie kommst du denn überhaupt darauf, das du einen gehabt haben könntest???

    Meineserachtens sind SriLanka Airlines die einzigen, die die Strecke nonstop fliegen, aber die hast du doch gar nicht gebucht

    Von daher verstehe ich deine Erwartung und Enttäuschung nicht

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1298457456000

    Verzeiht mir meine Lieben, aber ich muß mal den Themenstarter ein wenig in Schutz nehmen. Möglicherweise ist er kein sooooo erfahrener Reisender und hat hier im Forum nur die Beiträge (des untergetauchten?) Captains Jareks gelesen, der immer beteuerte, man soll doch im Reisebüro buchen, damit man vor unliebsamen Überraschungen sicher sei. Nun geht also monamum in's RB und sagt, ich hätte gerne einen Flug ohne Zwischenlandung. Wäre es da nicht ein Zeichen von Kundenberatung gewesen, darauf hinzuweisen, dass eine solche Buchung nicht möglich sei? Durfte monamum nicht darauf vertrauen, dass der Spezialist für solche Sachen die gewünschte Leistung bucht? Das hilft jetzt zwar nicht wirklich weiter, denn im Ergebnis sind eure Aussagen natürlich korrekt, aber vielleicht ist es monamum ein kleiner Trost.

    @monamum

    Was sagt denn das RB zu dem Ganzen? Der Veranstalter hat damit übrigens nichts zu tun.

  • carola k
    Dabei seit: 1260144000000
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    gesperrt
    geschrieben 1298458689000

    @Monamum

    Hallo, der Reiseveranstalter haftet laut Reisevertrag nicht, da es eine Art Sklavenvertrag ist und er Flugtechnisch so gut wie alles ändern kann.

    Dem Reisebüro müßte man eine Fehlberatung nachweisen. Hast Du Zeugen oder etwas

    Schriftliches. Nein, dann vergiß das Ganze und nimmm nächstes mal ein anderes Reisebüro.

    Gruß Carola

  • Rathaus01
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    geschrieben 1298462052000

    Hallo, möchte hier mal monamum in Schutz nehmen. Ich habe einen guten Bekannten, der sehr starke Angst vor dem Fliegen hat. Bei Start und Landung ist er fast panisch. Flieget nur der Frau zu liebe.

    Wenn er nun noch eine Zwiaschenlandung und somit nochmals Landung und Start mitmachen muss, obwohl er dies ausdrücklich nicht wollte, ist dies schon eine sehr grosse Beeinträchtigung.

    Wenn ich nachweislich einen Nonstopflug gebucht hätte, wäre ich unter den o.g. Umständen total sauer und würde auch versuchen meine Panik in Geld umzuwandeln.

    Gruß Hubert

  • carola k
    Dabei seit: 1260144000000
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    geschrieben 1298462309000

    Hallo, das Problem ist, daß man eine Reise unter bestimmten Bedingungen bucht.

    Es wird beispielsweise gesagt der Flug geht Non-Stop und dauert  ca.8 Stunden, und dann ist man mit Zwischenlandung 10 Stunden oder mehr unterwegs. Hätte man dies vorher gewußt, hätte man vielleicht gar nicht gebucht. Man will einfach vorher wissen, was auf einen zukommt. Kann ich sehr gut verstehen. Carola

  • gastwirt
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    geschrieben 1298462989000

    Dann sollte man aber als ALLERERSTE Vorsichtsmassnahme die Finger von einer Pauschalreise lassen!

  • Mausebaer120
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    Zielexperte/in für: ZE
    geschrieben 1298463221000

    Warum denn das, gastwirt :frowning:

    Er hatte doch im RB nachgefragt und eine falsche Auskunft / Beratung bekommen. Nun seid mal bitte so fair und verurteilt den Threaderöffner nicht gleich schon wieder und schreibt nur etwas, wenn es wirklich weiterhilft - danke !

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
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