• gastwirt
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    geschrieben 1298463503000

    Hat er auch gesagt bekommen, die AGBs nicht zu lesen :frowning: Gerade was den Flug betrifft, sind halt die Bedingungungen für den Reisenden nicht immer die besten.

    Für Pauschalreisen ist dies doch klar definiert. Ein bissel Eigenverantwortung sollte man doch wohl verlangen können, VOR der Buchung! Wenn das Kind im Brunnen ist, findet man doch auch Wege der Informationsbeschaffung.

  • chepri
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    geschrieben 1298463850000

    Ich denke, gastwirts Äußerung (die ich voll teile) bezieht sich auf die Meinung von carola_k:

    "Man will einfach vorher wissen, was auf einen zukommt"

    Und dass hier die Planungsicherheit eben nicht so steht, wie bei Individualreisen, ist doch unbestritten. Das macht ja auch z.T. den Charakter einer Pauschalreise aus, und steht auch klar in den AGB's, welche Änderungen möglich bzw. welche "Vereinbarungen" keine sind.

    Aber ich denke, wir sollten hier ganz sicher nicht wieder anfangen, über Vor- und Nachteile der jeweiligen Buchungsart zu diskutieren.

    Ich habe es oben schon geschrieben: Ich verstehe den Ärger von monamum und würde im RB Ärger machen

  • gastwirt
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    geschrieben 1298464022000

    Nein chepri, Diskussion um Vor-und Nachteile soll es nicht sein! Ich buche fast nur pauschal, habe mich aber schon immer informiert, auf was ich mich einlasse.

    Auch zu Zeiten ohne PC und Internet.

  • mosaik
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    geschrieben 1298464071000

    Technische Stopps (Zwischenlandungen) werden nicht unbedingt als Stopp in Flugplänen angeführt. Wohl aber sollte man diese im Flugreservierungssystem - zumindest im AMADEUS - erkennen können und hätte darauf hinweisen können.

    Aber auf meine Frage ;) hab' ich immer noch keine Antwort.

  • chepri
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    geschrieben 1298464874000

    @gastwirt

    Du bist halt auch ein Geschäftsmann und weißt selbst, wie schlecht die Welt ist ;)

    @mosaik

    Du meinst wohl  "welcher Schaden sollte nun eine Haftung auslösen?"

    Da gibt es verschiedene Möglichkeiten: Eventuell war es eine Reise mit AI-Leistungen. Da ein Flug mit Zwischenstopp länger dauert als ein Non-stopp, hat man kürzere Zeit zur Verfügung um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das ist jetzt nur eine Möglichkeit, der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.

  • Terrorkruemel73
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    geschrieben 1298467090000

    @monamum

     

    Öhm - wenn die Zwischenlandung dazu gedient hat aufzutanken , dann ist das halt so. Das ist ja nicht der klassische Zwischenstop, wo du Umsteigen musst.

     

    Leider ist es auch heutzutage nur mit gewissen Flugzeugtypen technisch machbar,

    in einem durch an sein Reiseziel zu gelangen.

     

    So muss man , wenn man halt bei einer Airline bucht, die nicht über diese Flugzeugtypen verfügt, damit rechnen, das da ein Tankstop mit drin ist.

     

    Ausserdem ist allgemein bekannt, das Flüge , jederzeit Änderungen hinsichtlich der Abflugzeiten bzw der Stops gemacht werden können.

     

     

     

    Gruss

    Krümelchen

    Sehr geehrte Italiener, Franzosen und Engländer! Der Abflug nach Hause verzögert sich noch etwas, da wir noch auf unsere deutschen Fluggäste warten!
  • katjaworld
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    geschrieben 1298470106000

    monamum hat uns ja noch gar nicht mitgeteilt, was ihn an dem Zwischenstopp so verzweifeln lassen hat. War es Flugangst oder quälende Ohrenschmerzen oder einfach nur die Gewißheit, dass er seinem RB nicht vertrauen konnte und schlecht beraten wurde, wir wissen es nicht. Wir wissen auch nicht, ob es der erste Flug war oder der zehnte und ob er es hätte besser wissen müssen oder können mit ein bisschen selbstständiger Recherche. Und egal was es war, er hat da auch meine volle Symphatie, aber die Eingangsfrage war nun mal nach der Haftung bei einem Direktflug, der als Nonstop-Flug gewünscht war, aber vertraglich wohl ein Direktflug blieb. Und da ist die Antwort sachlich wohl einfach, dass es keinen Grund für eine Schadensregulierung gibt, weil es vertraglich keinen Schaden gab. Aber wie gesagt, vielleicht lerne ich ja heute auch noch dazu, weil mich Dr. Führichs angeführte Gerichtsurteile eines besseren belehren. Mensch Mosaik, nun sag doch auch mal was... :D !

  • gutenmorgen
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    geschrieben 1298471970000

    ..., ich denke, hier hat das Reisebüro versagt. Egal ob nur Flug oder eine Pauschalreise gebucht wurde. Es wurde einfach nicht erklärt, was ein Flug ohne Zwischenlandung oder ein Non-Stop bedeutet.

    Da wären dann auch AGB-Kenntnisse egal gewesen!

    Ob nun diese falsche oder nicht gegebene Auskunft ein Schadensfall werden kann, weiß ich nicht 

  • monamum
    Dabei seit: 1298419200000
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    geschrieben 1298479882000

    Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Um hier mal die Diskussion ein wenig zu erweitern, möchte ich noch folgende Sachen anmerken:

     

    1. Dies war meine erste Pauschal gebuchte Fernreise

    2. Sind wir das erste (und mit Sicherheit auch letzte) Mal mit Condor geflogen

    3. Mit Baby und Flugangst unterwegs und daher auch

    4. ausdrücklich ca. 20 mal im RB (unter Zeugen)darauf hingewiesen, daß dies das wichtigste an der ganzen Reise ist, OHNE Zwischenlandung in CMB anzukommen.

     

    Wofür begebe ich mich in die Hände eines Fachmenschen der damit sein Geld verdienen will und soll?

    Ist es dann wahrhaftig meine Aufgabe zu recherchieren welche Flugzeugtypen eine Fluggesellschaft fliegt, wieviel Platz diese bietet und wie weit das Flugzeug fliegen kann?????????????Auch ob und wieviele Fluggesellschaften nonstop fliegen habe ich zugegebenerweise nicht studiert, sondern bin in das RB meines vertrauens gegangen. Heute ist meiner Meinung nach die einzige Aufgabe und der einzige Sinn eines RB durch Fachwissen und Service zu glänzen und als sogen. Vermittler den ausdrücklichen Kundenwunsch beim richtigen Veranstalter "unterzubringen'" .Wozu sollte sonst eine Ausbildung notwendig sein? Dieses RB hat seine Aufgabe defenitiv nicht erfüllt, soll also wofür genau Provision erhalten?

     

    Übrigens war in KEINER der ausgehändigten Reiseunterlagen, weder bei ITS noch bei Condor noch denen des RB ersichtlich, dass hier eine planmäßige Zwischenlandung  stattfindet, woher sollte ich also wissen , das der gewünschte Nonstopflug keiner ist und kein Vertragsbestandteil ist???

     

    Hätte ich vorher gewußt worauf ich mich einlasse, hätte ich mich niemals in einen solchen Viehtransporter pferchen lassen und gleich eine asiatische Fluggesellschaft mit Beinfreiheit, Platz, Service und Freundlichkeit gewählt und auch noch weniger bezahlt und mehr Gepäck mitnehmen können. Braucht irgendjemand noch mehr Schadensmeldungen??

       

  • curiosus
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    geschrieben 1298480877000

    ...da sieht man mal wie wichtig doch solche Foren sind. :D

    Da Dein gewähltes RB offensichtlich Deine Frage nicht verstanden hat bzw. eben nicht in der Lage war dieses zu eruieren (welches man ganz leicht im Internet kann), solltest Du künftig auf eben diese "Beratung" verzichten.

    Weder RV, noch die Airline sind für diese Aussagen haftbar, denn es ist bekannt wie geflogen wird. Einen gesonderten Hinweis auf einen Zwischenstopp bedarf es nicht, wenn es sich um Direktflüge handelt.

    Wenn Du juristisch belastbare Zeugen hast, dann kannst Du versuchen das RB zu verklagen, ansonsten würde ich es unter Lebenserfahrung verbuchen und künftig wie ehedem meine Reisen selber organisieren... ;)

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