Klar gibts 200 Euro vielleicht sogar 400.....
Die Welt ist ja soo schön. Träum weiter.
Carola
Klar gibts 200 Euro vielleicht sogar 400.....
Die Welt ist ja soo schön. Träum weiter.
Carola
Wahrscheinlich sind ganz einfach wieder mal Begriffe falsch interpretiert worden:
Nonstop = Flug von A nach B ohne Stop
Direktflug = Flug von A nach B ohne Umsteigen, allerdings mit Zwischenstop
Hallo,
leider habe ich von Reiserecht sehr wenig Ahnung, so dass ich zu einem wirlichen Anspruch nichts sagen kann.
Aber ich habe einen guten Freund, der starke Flugangst hat, seinen Mitreisenden zuliebe aber manchmal fliegt.
Der würde in dieser Situation vermutlich das Reisebüro zerlegen.
Ich selbst habe ein sehr gutes Reisebüro, das sich um alle möglichen Details kümmert.
Allerdings werden überall, wo Menschen arbeiten auch Fehler gemacht.
Und Dein @monamum RB hat hier einen schweren Fehler gemacht.
Ich würde deswegen hingehen und höflich aber sehr bestimmt darauf hinweisen, wie das Ganze gelaufen ist, und auch nicht verhehlen, dass ich stinksauer bin.
Zumindest ein größerer Reisegutschein sollte als Entschädigung durchaus drin sein, und, wenn dieser als Anzahlung auf den nächsten Urlaub - diesmal ohne Zwischenlandung - verwendet wird, sollte die Vorfreude auch den Ärger vergessen machen.
LG
Franz
.....noch besser wäre natürlich ein Gutschein für ein Flugangstseminar
@Dschaei sagte:
Zumindest ein größerer Reisegutschein sollte als Entschädigung durchaus drin sein,...
Ja, klar! Ein großer (A4) oder sehr großer (A3). Und drauf steht: "Nix gibt's!"
Ich erinnere mich dunkel an eine Klage eines Ehepaars, das während eines Fluges Todesangst litt (Antalya - Istanbul), weil die Maschine Probleme hat (an die ich mich im Moment nicht mehr erinnern kann).
Jedenfalls wurde in Istanbul nach viel Hin und Her eine neue(re) Maschine bestiegen. Zu Hause klagte diese Ehepaar auf "Schadenersatz wegen erlittener seelischer Qualen" - und - die Klage wurde abgewiesen.
Aus diesem Urteil (vor ein oder zwei Jahren) leite ich ab, dass man für "bloße" Flugangst nichts bekommen wird. Ich will damit jetzt auf keinen Fall die Flugangst als lächerlich abtun! Menschen, die darunter leiden, leiden tatsächlich.
Aber wie oft im Leben, nicht alles, was ein Mensch als Leid, als Fehler, ansieht, zieht auch eine tatsächliche Entschädigung nach sich.
Wenn die ersten Aussagen des Users tatsächlich so in dieser Form (ich will einen Flug ohne Zwischenlandung) im Reisebüro so und so klar formuliert war, dann liegt in der Tat ein Beratungsfehler vor, den das Reisebüro zu vertreten hat. Moralisch auf jeden Fall, aber welche Höhe soll jetzt so ein Fehler betragsmäßig ausmachen? E 100.--, € 500.--? € 1.000.-- ... ich kann es nicht sagen, eben, siehe Einleitung, Gerichte es mit null bezifferten.
[size=9px]Überflüssiges Zitat[color=darkblue] von der gleichen Seite entfernt, da ein @user vollkommen ausreichend ist.[/size][/color]
glaube ich nicht.
so, wie es scheint, hat monamum im rb keine der begriffe benutzt.
sondern hat nach einem flug ohne zwischenstopp verlangt.
und selbst, wenn, dann gehört es meiner meinung nach zu einem guten beratungsgespräch dazu, die beiden begrifflichkeiten zu klären.
[size=9px]Überflüssiges Zitat[color=darkblue] entfernt, da dieses bei einer direkten Anrede entbehrlich ist.[/size][/color]
wenn du, wie du selbst schreibst, nich viel ahnung vom reiserecht hast.
wie kommst du dann zu der annahme, dass ein reisegutschein als entschädigung heruas springen sollte?
irgendwie widerspricht sich dein beitrag doch.
um nicht mißverstanden zu werden:
ich würde an monamums stelle auf jeden fall im rb vorsprechen.
die sollen dort auf jeden fall wissen, dass sie schlecht beraten haben (bzw. am kundenwunsch vorbei beraten haben).
und je nachdem wie einsichtig das rb ist, kann es sein, dass man sich dort in irgendeiner weise versucht, zu entschuldigen (in form von worten, blumenstrauß oder was auch immer).
@mosaik sagte:
Aus diesem Urteil (vor ein oder zwei Jahren) leite ich ab, dass man für "bloße" Flugangst nichts bekommen wird.
Eigentlich logisch, denn man begibt sich ja freiwillig in diese Gefahrenlage wenn man eine Flugreise begibt. Hier wird auch das Argument "einen Start und eine Landung verjrafte ich ja gerade noch" nicht viel bringen, denn auch ein Gericht wird feststellen, dass jeder Reisende auch damit rechnen muß, dass nicht geplante Starts/Landungen möglich sind.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!