• strawberryhill
    Dabei seit: 1235606400000
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    geschrieben 1298643981000

    @chepri sagte:

    Wundern tut mich allerdings, warum du Rücksprache mit der airline gehalten hast, wo dein Vertragspartner doch der RV war.

    Ja hatte vorher den RV kontaktiert, dieser meinte, er könne nichts dafür, dass die flüge von der airline kurzfristig geändert wurden. DESHALB habe ich gleich die airline kontaktiert.

    Naja so ein schlechtes Geschäft war das auch wieder nicht, der ursprungsflug wäre ab INN-PMI gewesen 18.00 ab INN, dann wäre ich um 20.00 h in PMI gewsen.

    SO, aufgrund der Umsteigerei in VIE, (Abflug INN 07.40 h), weiter ab VIE 11:55 h, sind wir schon um 14.00 h in PMI gewesen, Rückflug war auch nachmittags (anstatt ursprünglich vormittags). INsofern war es irgendwie eh so BESSER!:-)

    Weil was mach ich groß am Reisetag, eh nur rumwarten bis der flieger geht, deshalb war es eh super, dass wir dann 6 h früher in PMI waren!

    08.01.-22.01.2018 DomRep Juni 2018 Gardasee Aug. 2018 Ibiza Sep. 2018 Mallorca Januar 2019 Punta Cana
  • strawberryhill
    Dabei seit: 1235606400000
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    geschrieben 1298644401000

    @Lexilexi sagte:

     

    im rahmen von pasuchalreisen sind die angaben der flugzeiten, des fluggerätes, etc. nicht verbindlich.

     

    die meisten veranstalter haben folgenden passus in den agb:

    "...bleibt es vorbehalten, aus zwingenden Gründen die Streckenführung von Flügen abzuändern, Zwischenlandungen vorzusehen und/ oder Fahrpläne abzuändern, soweit die Änderungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und für den Kunden nicht unzumutbar sind...."

    insofern denke ich, dass derartige änderungen im rahmen der pauschalreisen möglich sind.

    denn niemand kann dir explizit bei der buchung einen non-stop oder direktflug bestätigen.

     

     

     

    lexilexi@:

    das ist mir schon klar, dass es IMMER änderungen geben könnte.

     

    ich seh mir immer VOR der pauschalbuchung die flugzeiten( airline, flugnr. stopps, oder keine stopps) an. Dann ruf ich sofort die seite der angegebenen airline auf und sehe nach, ob da die flugnr. mit der abflugzeit identisch ist und ob nicht doch irgendwelche stopps eingebaut sind usw.usw.)

    Tja und wenn mir alles passt, dann buche ich.

    08.01.-22.01.2018 DomRep Juni 2018 Gardasee Aug. 2018 Ibiza Sep. 2018 Mallorca Januar 2019 Punta Cana
  • Karl99
    Dabei seit: 1186444800000
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    geschrieben 1298647929000

    @chepri sagte:

    "Haftung bei Rat und Auskunft" bei falscher Buchung einer Pauschalreise anwendbar? Aufgrund welcher Vorschrift?

    §§ 1299 und 1300 ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch)

     

    1299 müßte m.E. absolut einschlägig sein:

     

    § 1299. Wer sich zu einem Amte, zu einer Kunst, zu einem Gewerbe oder Handwerke öffentlich bekennet; oder wer ohne Noth freywillig ein Geschäft übernimmt, dessen Ausführung eigene Kunstkenntnisse, oder einen nicht gewöhnlichen Fleiß erfordert, gibt dadurch zu erkennen, daß er sich den nothwendigen Fleiß und die erforderlichen, nicht gewöhnlichen Kenntnisse zutraue; er muß daher den Mangel derselben vertreten. Hat aber derjenige, welcher ihm das Geschäft überließ, die Unerfahrenheit desselben gewußt; oder, bey gewöhnlicher Aufmerksamkeit wissen können; so fällt zugleich dem Letzteren ein Versehen zur Last.

  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
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    geschrieben 1298649848000

    @strawberryhill sagte:

    ich seh mir immer VOR der pauschalbuchung die flugzeiten( airline, flugnr. stopps, oder keine stopps) an. Dann ruf ich sofort die seite der angegebenen airline auf und sehe nach, ob da die flugnr. mit der abflugzeit identisch ist und ob nicht doch irgendwelche stopps eingebaut sind usw.usw.)

    Tja und wenn mir alles passt, dann buche ich.

    Ja, liebe strawberryhill, das nützt dir doch aber auch nichts, weil der Veranstalter immer noch NACH der Buchung die Flugzeiten usw. ändern kann und sogar aus dem einstigen Flug ohne Zwischenlandung plötzlich ein Flug mit Zwischenlandung wird, weil man eben nicht ausdrücklich einen NONSTOP-Flug gebucht hat und weil An- und Abreisetag eben nicht als Urlaubstag gelten und die Flugzeiten eher unverbindlich sind. Hab ich doch selbst gerade erst erlebt. Wir hatten so tolle Flugzeiten und das Ganze ohne Zwischenlandung bei der Buchung. Bei Condor auf der Seite gewesen, Flug wurde angezeigt, alles schien perfekt. Dann kamen die Flugtickets, da denkste nanü :frowning: , nichts schien mehr perfekt. Schlechtere Flugzeiten und das ganze plötzlich mit Zwischenlandung und auf der Homepage von Condor wurde unser ursprünglicher Flug auch nicht mehr angezeigt. Im Endeffekt war wieder alles perfekt, weil wir froh waren, dass wir bei dem Wetter im Gegensatz zu vielen anderen Urlaubern überhaupt weggekommen sind. Für den Einen ist das Glas halb leer, für den Anderen eben halb voll.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1298649921000

    @Karl99 sagte:

    Um zum Ausgangsfall zurückzukommen:

    Ich verstehe den Threadersteller gut, dass er mit der leistung des RB unzufrieden ist.

    Als österreichischer Jurist fällt mir sofort die Haftung für Rat & Auskunft ein, die hier wohl gegeben sein könnte.

     

    Das ist aber die österreichische Rechtslage.

    und die ist auch für Deutschland so gültige, die Aussage. Nämlich basierend auf dem ABGB, in dem ein Fachmann definiert ist. Und ein Reisebüromitarbeiter ist ein Fachmann im Sinne des ABGB, sofern er sich nicht klar und deutlich als einer ausweist, der noch in Ausbildung ist.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1298650158000

    @chepri sagte:

    "Haftung bei Rat und Auskunft" bei falscher Buchung einer Pauschalreise anwendbar? Aufgrund welcher Vorschrift?

    1. Hast du mit deiner Auslegung bzgl. der beide Fälle nonstop-Flug und dem Innsbrucker Fall absolut recht. Der Innsbrucker Fall ist in keinem Fall durch AGB gedeckt, auch wenn diese eine Art Vorbehaltsklausel hätten.

    2. zu oben: eine der Hauptpflichten eines Vermittlers (und auch Maklers) besteht in der Beratungspflicht. Wobei es nach den Informationspflichten der EU zu unterscheiden gilt, ob es sich um unaufgeforderte Informationen handelt oder um Antworten auf Fragen.

    Im vorliegenden Fall ist jedoch offensichtlich unstrittig, dass der Konsument eine eindeutige und klar formulierte Frage gestellt bekommen hat. Daher sehe ich aufgrund der schon früher von mir zitierten Fachmann-Haftung (AGBG) und der Hauptpflicht eines Reisebüros hier eine Haftung für materielle Schäden gegeben.

  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
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    geschrieben 1298650438000

    @mosaik, das versteh ich jetzt nicht, sitz ich etwa auf einer extrem langen und irgendwie zu dicken Leitung, quasi einem Schiffstau, dann hilf mir bitte: Du sagts, diese Aussage gilt auch für Deutschland und berufst dich dabei aber auf österreichisches Recht? Oder was meinst du damit? Oder was mein ich damit? Man weiß es nicht.. (Ich brauche Feierabend!) :disappointed:

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1298651143000

    @mosaik

    Wie es im Reisebüro gelaufen ist, ob Auskunft, Beratung oder nur Wunschäußerung wissen wir nicht, soll aber jetzt auch nicht weiter interessieren, Ich war nur erstaunt, weil das was ich im Netz zu dieser Haftung gefunden habe, von "Sachverständigen" spricht (irgendwo bei 1299ff AGBG). Was natürlich auch sein kann, dass jeder damit gemeint ist, der von einer Sache etwas versteht (oder auf Grund seines Berufs der Fachmann dafür ist) Ich will das aber auch nicht vertiefen, da sich das Ganze vermutlich nicht in Österreich abgespielt hat (Abflug in Frankfurt), sondern habe etwas gelernt.

    @katjaworld

    Langsam wird es schwierig, denn hier werden zwei Fälle nebeneinander behandelt.

    Fall a) ist der Ausgangsfall (Schadenersatz wg. Zwischenlandung), hier kann österr. Recht meiner Meinung nach nicht greifen.

    Fall b) wurde von strawberryhill "eingeschmuggelt", spielt in Österreich => österr. Recht. Allerdings war strawberryhill ja mit zwei Luxusmenüs leicht abzuspeisen.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1298660076000

    @chepri sagte:

    ......

    Fall b) wurde von strawberryhill "eingeschmuggelt", spielt in Österreich => österr. Recht. Allerdings war strawberryhill ja mit zwei Luxusmenüs leicht abzuspeisen.

    gilt immer österreichisches recht, wenn man ab innsbruck fliegt?

    wohl kaum.

    kommt doch wohl immer auf den sitz des veranstalters an.

    ich bin mir ziemlich sicher, dass das ein deutscher war. denn meines wissens ist die erdbeere auch eine deutsche.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • strawberryhill
    Dabei seit: 1235606400000
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    geschrieben 1298662509000

    nein lexilexi  i bin a tiroler!!!

    08.01.-22.01.2018 DomRep Juni 2018 Gardasee Aug. 2018 Ibiza Sep. 2018 Mallorca Januar 2019 Punta Cana
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