LG Hannover zur Piloten-Massenerkrankung: Nix gibt's!
Wissenswerte Gerichtsentscheidungen "rund ums Reisen"
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geschrieben 1511910511718
Auf meine Glaskugel is Verlass!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1512152595647 , zuletzt editiert von burton_
Wenn der Koffer nicht ankommt lieber zu H&M als zu D&G!
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geschrieben 1516104190066
Erstattung des Reisepreises nach Änderung der Reiseleistung durch Reiseveranstalter
Reisemangel ja oder nein
Wird wohl heute am BGH entschieden. Klickt hier
(Verhandlungstermin am 16. Januar 2017 >>> muss wohl heißen 2018)
"Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort) -
geschrieben 1516211381624
Hallo fraenni,
teilst du uns bitte auch das Ergebnis mit.
Das ist bestimmt nicht nur für mich interessant.
Vielen Dank.
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geschrieben 1516212778171
Kannst du hier beobachten, noch ist die Entscheidung nicht veröffentlicht.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1516213414073 , zuletzt editiert von fraenni
Es ist entschieden = Reisemangel ja
Der BGH hat entschieden, dass bei einer gebuchten zweiwöchigen China-Rundreise der Wegfall des Besuches der Verbotenen Stadt und des Platzes des Himmlischen Friedens einen so erheblichen Mangel darstellt, dass eine kurzfristige Stornierung gerechtfertigt ist und der gesamte Reisepreis erstattet werden muss.
Hier klicken zur ausführlichen Info.
Quelle: Juris.de
Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 10/2018 v. 17.01.2018
"Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort) -
geschrieben 1516213869903
Sorry, war zu schnell!
fraenni:
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1517861346027
Hallo alle zusammen!!!
Habe eine rechtliche Frage:
Wir haben am 30.12.17 eine Reise bei SchauinsLand gebucht.
Am 03.01.18 haben wir eine Bestätigung erhalten.
Am 05.01.18 wurde die Anzahlung geleistet.
Heute kam den Anruf vom Veranstalter das der Flug nicht stattfindet wir aber statt dem 17.07. in Nürnberg auf den 19.07. in Frankfurt umbuchen können! Zum Aufpreis von 600!!!!! Euro!
Meine Frage: Ist das rechtlich vertretbar???
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geschrieben 1517861675267 , zuletzt editiert von Kourion
Willkommen im Forum, casaco.
Hier bist du im falschen Thread. Bitte sei so nett und kopier dein Posting in den Thread "Flugzeitänderung vor der Reise" - klickst du hier
Danke.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)