Das gefällt mir natürlich, auch wenn deutsche Kunden leider nicht profitieren:
Ryanair stellt sich erfolgreich gegen Inkassoportale zur Beitreibung von Entschädigungen.
Grundsätzlich werden bei Ryanair auch von besagten Portalen geforderte Kompensationen direkt an den betreffenden Fluggast ausbezahlt. So wird verhindert, dass die Portalbetreiber ihren Anteil einstreichen und nur den Rest an den Kunden weiterleiten.
Bott&Co verlangte nun eine hohe Summe wegen der entgangenen Gebühren von Ryanair zurück, der oberste Gerichtshof in London hat die Klage jedoch abgewiesen und die Handhabe des Luftverkehrsunternehmens damit für rechtens erkannt. Der Richter befand, das etablierte Verfahren sei vorteilhaft und einfach für den Kunden.
Ryanair kritisiert die unnützen Prozesse durch die Abtretung der Forderungen und regt die Kunden an, ihre Ausgleichsforderungen direkt an das LVU zu richten. Bott hingegen beklagt, die Entscheidung schränke die Wahlfreiheit der Fluggäste ein, sich auf einem "komplizierten Rechtsgebiet" bei der Erlangung von Entschädigungszahlen vertreten zu lassen.
In einem ähnlichen Prozess in Deutschland war Ryanair übrigens unterlegen.
Ich persönlich begrüße diese Entscheidung. Die weit überwiegenden Verspätungen mit Auslösung von Ansprüchen gem. VO(EG)261/04 sind überhaupt nicht "kompliziert" und die direkten Einreden erfolgreich. Viele LVU stellen links zur Beschwerdeführung durch den Fluggast zur Verfügung, mit ein paar simplen Angaben kann man sich zumeist mühelos selbst helfen.
Tatsächlich kompliziert erscheindende Fälle lehnen die Beitreiber ohnehin häufig ab, beispielsweise wenn die Forderungen bei einem Unternehmen außerhalb der EU geltend gemacht werden müssen.
Behauptungen, bei so oder so sei nur mit Hilfe eines Anwalts ein Erfolg zu erzielen sind Schnee von gestern, die Angaben die gegenüber den Portalen gemacht werden müssen mindestens so komplex wie die von den Airlines geforderten.