Zimmer wg. Krankheit storniert - teilweise weitervermietet - Restkosten fällig???

  • Katrina24
    Dabei seit: 1215820800000
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    geschrieben 1215874951000

    Hallo,

    der Urlaub meiner Schwester fällt aufgrund einer sehr schweren Erkrankung ihres Mannes leider aus.

    Sie hatten auf Spiekeroog Anfang August für eine Woche gebucht (Zimmer für 2 Erwachsene + 2 Kinder, Frühstück)

    Der Vermieter war und ist über die Maßen unfreundlich, fast schon beleidigend.

    Auf der Insel ist zu dieser Zeit jedoch Hochsaison und wie ich in der Vermieterdatenbank gesehen habe, sind die Zimmer für 4 Tage bereits weitervermietet.

    Nun meine Frage:

    Sollte er die restlichen 3 Tage nicht mehr vermieten können, muß meine Schwester dann dafür aufkommen oder ist sie durch die Teilvermietung schon raus aus dem Vertrag?

    Wenn er noch etwas gewartet hätte, wäre sicher das gesamte Paket vermietet worden. Nun stehen die Chancen jedoch ungleich schlechter, da 3 Tage vielleicht nicht so interessant sind.

    Niemand konnte mir diese Frage bisher beantworten. Weiß hier jemand Rat?

    Fragende Grüße von

    Katrina

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1215875775000

    Der Vermieter hat das Recht Stornokosten für die Buchung zu verlangen.

    Gleichzeitig hat aber auch der Kunde das Recht die Stornokosten zu mindern, wenn er nachweisen kann, daß der Schaden geringer ausgefallen ist.

    In eurem Fall sieht es derzeit so aus, daß der Vermieter eigentlich nur für die 3 Tage Stornokosten verlangen kann, weil er für diese 3 Tage noch keine Gäste hat.

    Ich hoffe ihr habt eine Reiserücktrittsversicherung. Dann übernimmt diese die Kosten - je nach Vertragsart - entweder komplett oder mit 20 Prozent Eigenbeteiligung.

    LG

    holzwurm

  • Katrina24
    Dabei seit: 1215820800000
    Beiträge: 12
    geschrieben 1215875948000

    Hallo Holzwurm,

    nein, eine Versicherung haben sie leider nicht abgeschlossen.

    Was wäre denn wenn der jetzige Mieter auch storniert, kann der Vermieter dann wieder auf meine Schwester zurückgreifen?

    Verzwickte Sache das alles. Ich habe die heutigen Daten aus der Vermieterdatenbank per "screenshot" festgehalten, vielleicht hilft das ja.

    Blöd das alles :-(

    LG

    Katrina

  • ADEgi
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    geschrieben 1215877032000

    Hallo,

    also zuerst einmal würde ich mich nicht auf den Screenshot verlassen, sondern direkt beim Fremdenvekehrsamt dort anfragen. Sollten diese bestätigen, daß nur noch drei Tage frei sind, dann könnt Ihr zumindest für vier Tage mit einem sehr niedrigen Sotrnosatz rechnen. Eventuell ja auch gar keinen Stornokosten, da der Vermieter nicht unbedingt zusätzliche Aufwendungen hat.

    Ob er allerdings dann für vier Tage vermietet ist seinen Sache. Vor allem, wenn er es nicht täte würde er ja den Anspruch auf die anderen fehelnden Tage auch verlieren, da er ja zur Schadensminderung verpflichtet ist.

    Also bleibt Euch folgendes: Prüfen und möglichst von eine so neutalen, als möglichen Stelle die Weitervermietung hieb und Stichfest belegen lassen. Wenn übrigens der neue Mieter storniert, muß dieser halt die Stornokostn zahlen. Mit Euch hat das dann nichts mehr zu tun.

    Wie sieht es denn überhaupt mit der Forderung aus. Was verlangt der Vermieter?

    Gruß

    Berthold

  • Katrina24
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    geschrieben 1215885226000

    Hallo Berthold,

    der Vermieter beruft sich auf die Deutsche Hotelordnung und da kann er angeblich 80% vom Reisepreis verlangen.

    Storniert wurde die Reise am 5.7.08 und Reisebeginn wäre der 7.8.08

    sind also mehr als 4 Wochen vorher.

    Sind da 80% überhaupt legitim???

    Gruß

    Katrina

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1215904125000

    Hallo,

    bezüglcih von Hotelrecht kenne ich mich nciht besonders aus. Meine Tendenz ist aber, daß er dies nicht darf, zumal er ja einen Teil (deutlich mehr als 80%) erfolgreich weitervermietet hat. Au´ßerdem läßt sich eine deutsche Hotelordnung sicher mal ergoogeln.

    Bei meinem Versuch fand ich nur eine Stornogebühr von bis zu 80%, jedoch keine genauen Erläuterungen.

    Denke kaum, daß so etwas durchgehen kann.

    Frage doch mal unseren Reiserecht Experten per PN.

    Gruß

    Berthold

  • DerCaveman
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    geschrieben 1215917187000

    Der Hotelier hat ein Anrecht auf den vollen vereinbarten Preis fuer den gesamten gebuchten Zeitraum. Davon abzuziehen sind eingesparte Eigenaufwaendungen des Hotelies (bei Uebernachtung mit Fruehstueck sind hier 20% ueblich und wohl auch gerichtsfest). Weiterhin sind durch anderweitige Vermietung des Zimmers erzielte Einnahmen abzuziehen. Hierfuer ist der Kunde beweispflichtig.

    Wurde nun fuer 7 Tage gebucht und es wurden (nachweisbar!) 4 Tage weitervermietet, fallen 3/7 des vereinbarten Gesamtpreises abzueglich 20% eingesparte Aufwaendungen des Hoteliers an. Dies allerdings nur, wenn das Zimmer fuer die 4 Tage zum gleichen Preis wie mit dem abgesprungenen Kunden vereinbart weitervermietet werden konnte. Wurde es teurer vermietet, sind die damit erzielten Mehreinnahmen ebenfalls abzugsfaehig (eventuelle fuer die Weitervermietung erbrachte Mehraufwaendungen - z.B. erforderliche Anzeigenkosten - waeren wieder aufzuschlagen). Wurde das Zimmer hingegen zu einem guenstigeren Preis weitervermietet, ist hier auch die Differenz zu dem urspruenglich vereinbarten Preis zu erstatten.

    Noch einmal: Fuer die durch ersatzweise Weitervermietung erzielten abzugsfaehigen Einnahmen ist der abgesprungene Kunde beweispflichtig. Ein Screenshot aus der Vermieterdatenbank duerfte hierfuer allerdings kaum ausreichen, da dieser ja nur besagt, dass das Zimmer zum fraglichen Zeitpunkt dort als "nicht verfuegbar" eingetragen war. Fuer einen Anscheinsbeweis duerfte es jedoch ausreichen. Dadurch waere dann der Hotelier am Zug, der darstellen muesste, was den nun mit dem Zimmer im fraglichen Zeitraum genau gewesen ist und warum es bei Bestreiten einer ersatzweisen Vermietung dort als "nicht verfuegbar" gemeldet war.

    Gruss

    Caveman

  • levesmaedche
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    geschrieben 1216041509000

    Den Beweis kannst du ganz gut erbringen, indem du für den fraglichen Zeitpunkt eine unverbindliche Buchungsanfrage stellst.

    Ist das Hotel zu diesem Zeitpunkt ausgebucht, wird wohl auch das Zimmer deiner Schwester vermietet sein.

    Wenn du die Information erhältst das der gesamte Zeitraum nicht zur Verfügung steht, würde ich die Anfrage auf einen 3Tages Zeitraum reduzieren.

    Ist auch hier nichts möglich, dann ist deine Schwester aus dem Schneider.

    P.S: Ich gehe mal davon aus, das ihr unterschiedliche Nachnamen habt, sonst fällts auf.

  • DerCaveman
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    geschrieben 1216092117000

    Noe, das ist noch lange kein Beweis dafuer, dass das Zimmer auch wirklich vermietet wurde. Schon ueberhaupt nicht wuerde dies beweisen, dass das Zimmer auch zum mindestens gleichen Preis vermietet wurde. Aus dem Schneider waere die Schwester damit also noch lange nicht, allerdings muesste der Vermieter dann wohl einiges erklaeren.

    Gruss

    Caveman

  • holzwurm
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    geschrieben 1216138030000

    Ich habe mich mit einem befreundeten Hotelier über diesen Fall unterhalten.

    Es sagte ganz klar, wenn bei einer unverbindlichen Anfrage über eine dritte Person raus kommt, daß das Hotel ausgebucht ist, kann er gegenüber der stornierenden Person keinerlei Ansprüche mehr geltend machen. Zumal die dritte Person dann der Zeuge wäre, daß ausgebucht war.

    Dann gibt es nicht mal die 80 Prozent , selbst wenn das Zimmer zu einem günstigeren Preis her gegeben wurde.

    LG

    holzwurm

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