Zimmer wg. Krankheit storniert - teilweise weitervermietet - Restkosten fällig???

  • DerCaveman
    Dabei seit: 1213574400000
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    geschrieben 1216181497000

    Holzwurm, nicht jeder Hotelier ist auch in rechtlichen Fragen wirklich gut bewandert. Deiner ist offensichtlich voellig falsch informiert.

    Wenn er das stornierte Zimmer nicht mehr zum urspruenglichen Preis los wird, sehr wohl aber zu einem geringeren, dann muss er es aufgrund seiner Schadensminderungspflicht natuerlich billiger vermieten. Die Differenz zum mit dem Abgesprungenen vereinbarten Preis kann er bei diesem dann aber selbstverstaendlich geltend machen. Die 80% spielen hierbei dann aber natuerlich keine Rolle mehr, es wird der volle Preis als Grundlage genommen. Schliesslich hat der Hotelier ja auch keine eigenen Aufwaendungen eingespart.

    Grundannahme: 7 Tage Uebernachtung mit Fruehstueck gebucht gebucht fuer insgesamt 700 Euro (7 Tage a 100 Euro), dann vom Kunden storniert.

    Beispiel 1.: Zimmer konnte ohne zusaetzliche Kosten fuer den gesamten Zeitraum anderweitig zum gleichen Preis vermietet werden > keine Ersatzansprueche.

    Beispiel 2: Zimmer konnte ohne zusaetzlichen Aufwand fuer den gesamten Zeitraum anderweitig vermietet werden, allerdings nur fuer insgesamt 560 Euro (7 Tage a 80 Euro) > Differenz von 140 Euro ist vom abgesprungenen Kunden zu erstatten.

    Beispiel 3: Zimmer konnte ohne weiteren Aufwand fuer 3 der 7 gebuchten Tage fuer insgesamt 300 Euro (3 Tage a 100 Euro) vermietet werden, die restlichen 4 Tage jedoch nicht. Fuer die 3 Tage der Weitervermietung ist kein Schaden entstanden, fuer die 4 Tage de4s Leerstands hingegen sehr wohl > Ersatzanspruch 400 Euro (4 x 100) abzuegl. 20% fuer eingesparte Eigenaufwaendungen = 320 Euro.

    Beispiel 4: Zimmer konnte ohne weiteren Aufwand fuer 3 der 7 gebuchten Tage fuer insgesamt 240 Euro (3 Tage a 80 Euro) vermietet werden, die restlichen 4 Tage jedoch nicht. In den 3 Tagen der Weitervermietung ist durch die Differenz zum urspruenglich vereinbarten Preis ist ein Schaden von insgesamt 60 Euro entstanden (3 x 20 Euro), in den 4 Tagen des Leerstands wie in Beispiel 3 ein Schaden von 320 Euro (4 x 100 abzueglich 20% fuer in diesen 4 Tagen eingesparte Eigenaufwaendungen). Zu ersetzen waeren als 60 Euro plus 320 Euro = 380 Euro.

    Grundsdatz: Der Hotelier ist so zu stellen, als waere der Vertrag von beiden Seiten erfuellt worden. Er darf aber nicht besser gestellt werden.

    Gruss

    Caveman

  • Katrina24
    Dabei seit: 1215820800000
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    geschrieben 1216206739000

    Hallo nochmal,

    sich sehe schon, das könnte noch schwierig werden. Zumal es sich ja auch schwerlich nachweisen lassen wird, für welchen Preis er die Zimmer weitervermietet hat. Vielleicht ja sogar teurer?

    Ich denke halt auch, daß es insgesamt schwierig sein wird, die restlichen 3 Tage zu vermieten. Das ganze Paket (1 komplette Woche) wäre sicher noch leichter weggegangen.

    Aber das Kernproblem war ja eigentlich die mehr als garstige Art und Weise des Vermieters.

    Mal schauen wie's noch weitergeht, vielleicht regelt sich ja doch noch alles.

    Schöne Grüsse und danke für eure Antworten

    Katrina

  • Silvia L
    Dabei seit: 1141084800000
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    geschrieben 1216208122000

    hallo Katrina,

    an Stelle Deiner Schwester würde ich mich mal an das Fremdenverkehrsamt von Spiekeroog wenden und denen den Fall schildern, vor allen Dingen auch den unfreundlichen Ton des Vermieters. Ich glaube nicht das das Verhalten des Vermieters in deren Interesse ist. Und die wissen sicher auch ob die Zimmer weitervermietet sind und welche Stornokosten der Vermieter verlangen darf.

    Viele Grüße Silvia

  • Katrina24
    Dabei seit: 1215820800000
    Beiträge: 12
    geschrieben 1216212192000

    Hallo Silvia,

    das habe ich bereits gemacht und mit der Chefin persönlich telefoniert.

    Sie war sehr freundlich und verständnisvoll. Die Zimmermeldung hat sie an ihre Mitarbeiter weitergegeben und meine Beschwerde liegt ganz oben auf in ihrem Beschwerdeordner. Zum Saisonende wird das dann wohl nochmal zur Sprache kommen. Sie findet solch ein Verhalten seitens des Vermieters auch ziemlich ohne Worte :-(

    Mehr könne sie leider nicht machen.

    Von den Vermietern haben wir bis jetzt nichts mehr gehört.

    Ich hatte ja höflichst bei denen angefragt, mir die genauen Buchungsdaten nochmals mitzuteilen (z.B. ob die Zimmer auch getrennt vermietet werden können, ob es 2 Badezimmer gibt etc.)

    Damit ich mich selbst um Ersatz bemühen könnte.

    Aber sie haben nur bei meiner Schwester angerufen und sie beschimpft,

    ich habe keine Antwort erhalten!

    Ich schaue jetzt jeden Tag mehrmals in die Vermieterdatenbank, ob sich da was tut. Hoffentlich sind sie bald ausgebucht, dann ist wenigstens dieses Problem vom Tisch.

    Lg

    Katrin

  • Käserinchen
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    geschrieben 1216231812000

    Der Caveman hat das ja sehr hübsch vorgerechnet, und da das alles so ist, könnte es für deine Schwester ein teures Unvergnügen werden.

    Aber auf dieses Vermieterdatenbank würde ich mich in keinem Fall verlassen, oder ist der Vermieter irgendwie verpflichtet, dort seine Zimmer anzubieten? Dasselbe gilt für das Fremdenverkehrsamt...

    "das Hotel ist bei Abbestellungen des Zimmers nicht verpflichtet, das frei gewordene Zimmer sofort zu belegen. Die Mitarbeiter vermieten erst die noch freien Vermietungseinheiten und dann erst das abgemeldete Zimmer"

    Quelle: Walter Schwarz, Der Hotelempfang Matthaes Verlag, S. 33

    Urteil des OLG Düsseldorf v. 2.5.91 - 10 U 191/90 --> Nur für den Zeitraum, in dem das Hotel in dieser Zimmerkategorie ausgebucht ist, entfällt die Verpflichtung des GAstes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum. Der Gastwirt ist jedoch nicht verpflichtet, Anstregungen zur Weitervermietung an andere Gäste zu unternehmen. §254 BGB Mitverschulden findet im mietvertraglichen Erfüllungsanspruch keine Anwendung, sondern ist dem Schadenersatzrecht zugeordnet.

    Quelle: Walter Schwarz, Der Hotelempfang Matthaes Verlag, S. 218

    im selben Buch, S. 219: das OLG Frankfurt & das OLG Köln haben sogar nur eine ersparte Auwendung von 10% bei Übernachtung/ Frühstück anerkennt, aber 20% ist gerichtssicher.

    Ich verschicke gerne auf Anfrage per PM das Merkblatt des Hotel- und Gaststättenverbandes Baden- Württemberg und die Internationale Hotelordnung

    -°^^ Ja ich lüge, wenn ich sage, wir haben keine Zimmer mehr frei ^^°-
  • holzwurm
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    geschrieben 1216257930000

    @DerCaveman sagte:

    Beispiel 4: Zimmer konnte ohne weiteren Aufwand fuer 3 der 7 gebuchten Tage fuer insgesamt 240 Euro (3 Tage a 80 Euro) vermietet werden, die restlichen 4 Tage jedoch nicht. In den 3 Tagen der Weitervermietung ist durch die Differenz zum urspruenglich vereinbarten Preis ist ein Schaden von insgesamt 60 Euro entstanden (3 x 20 Euro), in den 4 Tagen des Leerstands wie in Beispiel 3 ein Schaden von 320 Euro (4 x 100 abzueglich 20% fuer in diesen 4 Tagen eingesparte Eigenaufwaendungen). Zu ersetzen waeren als 60 Euro plus 320 Euro = 380 Euro.

    Grundsdatz: Der Hotelier ist so zu stellen, als waere der Vertrag von beiden Seiten erfuellt worden. Er darf aber nicht besser gestellt werden.

    Gruss

    Caveman

    Dann ist das Beispiel 4 falsch gerechnet.

    Die 60 Euro (3 x 20 Euro) sind sein Eigenanteil durch ersparte Aufwendungen. Durch eine Vermietung für 80 Euro pro Nacht hat er keine Ansprüche mehr.

    Über die Kosten für den Leerstand brauchen wir nicht diskutieren.

    LG

  • DerCaveman
    Dabei seit: 1213574400000
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    geschrieben 1216274153000

    @holzwurm sagte:

    Die 60 Euro (3 x 20 Euro) sind sein Eigenanteil durch ersparte Aufwendungen.

    Noe, wenn er das Zimmer weitervermietet hat, dann hat er ja nix eingespart. Er hat die gleiche Leistung erbracht, nur 20 Euro pro Tag billiger. Die 20 Euro/Tag stehen ihm also sehr wohl zu.

    Eigenanteil wird nur abgezogen, wenn auch wirklich was eingespart wurde (Reinigung, Fruehstueck u.s.w.). Wurde jedoch nix eingespart, gibt's auch keinen Eigenanteil des Hoteliers.

    Gruss

    Caveman

  • Katrina24
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    geschrieben 1216328355000

    Hallo nochmal,

    falls noch jemand liest, noch eine Frage:

    Wo in der Deutschen Hotelordnung stehen den die genauen Stornokosten für welche Zeiträume?

    In unserem Fall wurden die Zimmer 33 Tage vor Anreise storniert. Sind da wirklich 80% gerechtfertigt?

    Und nochmal:

    Auf einer Ferieninsel ist es in der Hochsaison wohl ein leichtes 1 oder 2 Doppelzimmer für eine Woche zu vermieten.

    Jetzt hat er allerdings die Zimmer aufgesplittet, eines für 5 Tage vermietet, das andere für 4 Tage.

    Die restlichen 2 bzw. 3 Tage werden wohl nicht mehr so leicht zu vermieten sein.

    Muß man das auch einfach so hinnehmen? Es handelt sich hierbei nicht um ein großes Hotel, sondern um eine kleine Pension mit wenigen Zimmern.

    Ach keine Ahnung, die ganze Angelegenheit ist so ärgerlich geworden, weil sich der Vermieter so schäbig verhalten hat.

    Aber die Kurverwaltung der DTV haben prima reagiert (im Rahmen ihrer Möglichkeiten) und die Beschwerde ernstgenommen.

    Allein das tut schon gut.

    Als dann, schöne und unbeschwerte Ferien wünscht euch

    Katrina

  • holzwurm
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    geschrieben 1216331908000

    Ein gutes Hotel lässt sogar eine Stornierung bis zum Anreisetag 16 Uhr kostenlos ohne Begründung zu.

    Von dem her kann ich das Verhalten des Hoteliers nicht nachvollziehen.

    LG

    holzwurm

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1216334667000

    @Käserinchen sagte:

    "das Hotel ist bei Abbestellungen des Zimmers nicht verpflichtet, das frei gewordene Zimmer sofort zu belegen. Die Mitarbeiter vermieten erst die noch freien Vermietungseinheiten und dann erst das abgemeldete Zimmer"

    Quelle: Walter Schwarz, Der Hotelempfang Matthaes Verlag, S. 33

    Dem Gast wird es ja nicht gerade einfach gemacht, einen Nachweis darüber zu führen, dass das Zimmer anderweitig vermietet hätte werden können.

    Den Auszug oben verstehe ich so, dass der Hotelier Zimmer 32 reserviert hat... 20 weitere Zimmer sind frei... und er vermietet alle anderen, außer eben Zimmer 32. Denn dafür kann er Stornogebühren verlangen.

    Der Gast erfährt seine Zimmernummer i.d.R. erst beim Check In - wie sollte er nachweisen, dass "seine" Zimmernummer 32 weiter vermietet wurde?

    Ein wenig mehr Praxisnähe würde ich mir da schon wünschen.

    Oder aber:

    der Gast verlangt bei der Direkbuchung ein bestimmtes Zimmer. Funktioniert, wenn er das Haus bereits kennt.

    Ansonsten Lageplan verlangen und anhand dessen ein bestimmtes Zimmer buchen.

    Klappt aber nur bei Direktbuchung, über den Fremdenverkehrsverein/die Tourist-Info funktioniert das nicht.

    Wäre mal Zeit für ´ne Demo

    "Mehr Rechte für die Touristen!!!"

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