Holzwurm, nicht jeder Hotelier ist auch in rechtlichen Fragen wirklich gut bewandert. Deiner ist offensichtlich voellig falsch informiert.
Wenn er das stornierte Zimmer nicht mehr zum urspruenglichen Preis los wird, sehr wohl aber zu einem geringeren, dann muss er es aufgrund seiner Schadensminderungspflicht natuerlich billiger vermieten. Die Differenz zum mit dem Abgesprungenen vereinbarten Preis kann er bei diesem dann aber selbstverstaendlich geltend machen. Die 80% spielen hierbei dann aber natuerlich keine Rolle mehr, es wird der volle Preis als Grundlage genommen. Schliesslich hat der Hotelier ja auch keine eigenen Aufwaendungen eingespart.
Grundannahme: 7 Tage Uebernachtung mit Fruehstueck gebucht gebucht fuer insgesamt 700 Euro (7 Tage a 100 Euro), dann vom Kunden storniert.
Beispiel 1.: Zimmer konnte ohne zusaetzliche Kosten fuer den gesamten Zeitraum anderweitig zum gleichen Preis vermietet werden > keine Ersatzansprueche.
Beispiel 2: Zimmer konnte ohne zusaetzlichen Aufwand fuer den gesamten Zeitraum anderweitig vermietet werden, allerdings nur fuer insgesamt 560 Euro (7 Tage a 80 Euro) > Differenz von 140 Euro ist vom abgesprungenen Kunden zu erstatten.
Beispiel 3: Zimmer konnte ohne weiteren Aufwand fuer 3 der 7 gebuchten Tage fuer insgesamt 300 Euro (3 Tage a 100 Euro) vermietet werden, die restlichen 4 Tage jedoch nicht. Fuer die 3 Tage der Weitervermietung ist kein Schaden entstanden, fuer die 4 Tage de4s Leerstands hingegen sehr wohl > Ersatzanspruch 400 Euro (4 x 100) abzuegl. 20% fuer eingesparte Eigenaufwaendungen = 320 Euro.
Beispiel 4: Zimmer konnte ohne weiteren Aufwand fuer 3 der 7 gebuchten Tage fuer insgesamt 240 Euro (3 Tage a 80 Euro) vermietet werden, die restlichen 4 Tage jedoch nicht. In den 3 Tagen der Weitervermietung ist durch die Differenz zum urspruenglich vereinbarten Preis ist ein Schaden von insgesamt 60 Euro entstanden (3 x 20 Euro), in den 4 Tagen des Leerstands wie in Beispiel 3 ein Schaden von 320 Euro (4 x 100 abzueglich 20% fuer in diesen 4 Tagen eingesparte Eigenaufwaendungen). Zu ersetzen waeren als 60 Euro plus 320 Euro = 380 Euro.
Grundsdatz: Der Hotelier ist so zu stellen, als waere der Vertrag von beiden Seiten erfuellt worden. Er darf aber nicht besser gestellt werden.
Gruss
Caveman