Hallo Katrina24,
nachstehend noch ein Link zu einer Seite der ARAG vom 31.10.2002. Auch nicht mehr ganz taufrisch, ich weiß, aber immer noch neueren Datums als jene Gerichtsentscheidung von 1991, eine neuere als 1991 habe ich ebenfalls nicht gefunden.
Die hier in 2002 vorgeschlagene Regelung mit Anruf stammt natürlich noch aus Zeiten als die Net Kommunikationsmöglichkeiten noch nicht so gegeben waren wie heute. Würde dies aber trotzdem vll. per Fax anfragen. Habt ihr online gebucht?
@Katrina24 sagte:
sie haben damals nach der Buchung eine kurze Buchungsbestätigung erhalten mit Hinweis darauf, daß bei Stornierung die Regeln der Deutschen Hotelordnung gelten.
Aber genau in der finde ich nichts über Stornierungszeiträume.
Immer noch fragende Grüße von
Katrina
Verstehe ich jetzt richtig, du hast diese "deutsche Hotelordnung" schon online gefunden, aber du suchst jetzt noch nach den Angaben zur Stornierung? Ich finde jetzt das, was ich beschrieben hatte nicht mehr, aber:
hattest du diese "Hotelordnung" gemeint,
die nennt sich allerdings Allgemeine GeschäftsBedingungen Hotelaufnahmevertrag 2003? Die dort unter Punkt 4 erwähnten 10% Ersparnis sind vll. nicht so ernst zu nehmen. Der Verband schlägt den Hoteliers eben eine für diese günstige Lösung vor, lässt aber Raum für anderweitige Zahlen. Es gibt ja dieses 1991 er Urteil mit 20 % Ersparnis für ÜF (ich nehme doch an das ist die gebuchte Leistung). Selbst 20 % dürften nicht mehr zeitgerecht sein bei den heutigen Frühstücksbuffets, in 1991 war das wohl noch anders (damals vielfach nur Kaffee, Brötchen, Butter, Marmelade).
Ja, Katrina, da stehts auch drin -
es gibt keine automatische Regelung zum Storno in der Hotelordnung. Entweder der Hotelier lässt eine Stornierung zu, dann muss das aber explizit in (seinen) AGB s so aufgeführt sein mit Ausschlussdatum/ggf. Uhrzeit und ggf. % Anteile die noch zu zahlen sind gestaffelt, nach Abstand zum Anmiettermin!
Oder wenn nichts geschrieben steht, dann lässt er Storno nicht zu!!!!!!!
Eins schonmal vorweg, dieser Vermieter könnte vll. von Verträgen nicht allzuviel Ahnung haben, er hat ja auch keine eigenen AGBs.
Eine ganz wichtige Frage glaube ich:
wurde das Thema Storno überhaupt von deiner Schwester und/oder dem Vermieter irgendwann einmal angesprochen bevor sie diese Buchungsbestätigung erhielt in der auf die "Regeln der Deutschen Hotelordnung" als vermeintliche Vertragsgrundlage Bezug genommen wird????
Pfhhhhh, das hängt dir jetzt bestimmt alles zum Halse raus?
Ich wollte dir noch einen weiteren Link senden, aber dieser lässt sich nicht einlesen, schade.
LG Ginus