Zimmer wg. Krankheit storniert - teilweise weitervermietet - Restkosten fällig???

  • ginus
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    geschrieben 1216521526000

    Hallo Katrina24,

    nachstehend noch ein Link zu einer Seite der ARAG vom 31.10.2002. Auch nicht mehr ganz taufrisch, ich weiß, aber immer noch neueren Datums als jene Gerichtsentscheidung von 1991, eine neuere als 1991 habe ich ebenfalls nicht gefunden.

    ARAG klick

    Die hier in 2002 vorgeschlagene Regelung mit Anruf stammt natürlich noch aus Zeiten als die Net Kommunikationsmöglichkeiten noch nicht so gegeben waren wie heute. Würde dies aber trotzdem vll. per Fax anfragen. Habt ihr online gebucht?

    @Katrina24 sagte:

    sie haben damals nach der Buchung eine kurze Buchungsbestätigung erhalten mit Hinweis darauf, daß bei Stornierung die Regeln der Deutschen Hotelordnung gelten.

    Aber genau in der finde ich nichts über Stornierungszeiträume.

    Immer noch fragende Grüße von

    Katrina

    Verstehe ich jetzt richtig, du hast diese "deutsche Hotelordnung" schon online gefunden, aber du suchst jetzt noch nach den Angaben zur Stornierung? Ich finde jetzt das, was ich beschrieben hatte nicht mehr, aber:

    hattest du diese "Hotelordnung" gemeint,

    Klick AGBH 2003-Seite 8

    die nennt sich allerdings Allgemeine GeschäftsBedingungen Hotelaufnahmevertrag 2003? Die dort unter Punkt 4 erwähnten 10% Ersparnis sind vll. nicht so ernst zu nehmen. Der Verband schlägt den Hoteliers eben eine für diese günstige Lösung vor, lässt aber Raum für anderweitige Zahlen. Es gibt ja dieses 1991 er Urteil mit 20 % Ersparnis für ÜF (ich nehme doch an das ist die gebuchte Leistung). Selbst 20 % dürften nicht mehr zeitgerecht sein bei den heutigen Frühstücksbuffets, in 1991 war das wohl noch anders (damals vielfach nur Kaffee, Brötchen, Butter, Marmelade).

    Ja, Katrina, da stehts auch drin -

    es gibt keine automatische Regelung zum Storno in der Hotelordnung. Entweder der Hotelier lässt eine Stornierung zu, dann muss das aber explizit in (seinen) AGB s so aufgeführt sein mit Ausschlussdatum/ggf. Uhrzeit und ggf. % Anteile die noch zu zahlen sind gestaffelt, nach Abstand zum Anmiettermin!

    Oder wenn nichts geschrieben steht, dann lässt er Storno nicht zu!!!!!!!

    Eins schonmal vorweg, dieser Vermieter könnte vll. von Verträgen nicht allzuviel Ahnung haben, er hat ja auch keine eigenen AGBs.

    Eine ganz wichtige Frage glaube ich:

    wurde das Thema Storno überhaupt von deiner Schwester und/oder dem Vermieter irgendwann einmal angesprochen bevor sie diese Buchungsbestätigung erhielt in der auf die "Regeln der Deutschen Hotelordnung" als vermeintliche Vertragsgrundlage Bezug genommen wird????

    Pfhhhhh, das hängt dir jetzt bestimmt alles zum Halse raus?

    Ich wollte dir noch einen weiteren Link senden, aber dieser lässt sich nicht einlesen, schade.

    LG Ginus

    Meine Passion *Belle Époque* als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8
  • Katrina24
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    geschrieben 1216542874000

    Guten Morgen Ginus,

    ja du hast recht mir hängt das mittlerweile total zum Hals heraus. Soviel unnötiger Ärger :-(

    Die "Buchungsbestätigung" war ein lapidares kurzes Fax mit den Zimmerangaben und dem Satz

    "Stornobedingungen gemäß Deutscher Hotelordnung".

    Nun denkt sich ja der Laie, da wäre alles klar ausformuliert, aber nix is.

    Ich denke vielleicht sind wir ja rechtlich eh schon raus aus der Nummer, da ich die Vermieter ja freundlichst gebeten hatte, mir die genauen Zimmerdaten durchzugeben, da ich mich selbst auch um Weitervermietung bemühen möchte.

    Hatte aber KEINE Antwort erhalten.

    Somit hat er seine Auflagen auch nicht erfüllt, eben alles zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

    Denn für eine komplette Woche wäre im Internet sicher bald jemand gefunden worden, aber nicht für die verbleibenden 2 bzw. 3 Tage.

    Es ist ja wie gesagt kein Durchgangshotel, sondern eine Ferienpension auf einer Ferieninsel und da bleiben die Leute in der Regel eben eine Woche und nicht 3 Tage.

    Nun ja, ich bin sooooooo froh, wenn dieses Geschiss endlich vorbei ist, zumal es ja eigentlich noch nicht mal mein "Geschiss" ist.

    Einen schönen Sonntag wünscht

    Katrina

  • Käserinchen
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    geschrieben 1216577464000

    Die Hotelordnung ist noch etwas anderes als die AGBs der IHA, wesentlich allgemeiner gehalten.

    Ich habe aber auf einigen Seiten von Ferienwohnungsanbietern und Ferienpensionen mittlerweile öfter gelesen, dass die Bestimmungen der Internationalen Hotelordnung gelten, keine speziellen AGBs.

    Ich wünsche euch, dass der Albtraum bald ein Ende hat, ich würde es wohl abhaken und als viel Lehrgeld verbuchen. Eine Beschwerde beim Fremdenverkehrsamt dort würde ich auch verfassen, aber nur aufgrund des imageschädigenden Umgangs des Wirtes mit Gästen.

    Vielleicht wirklcih das Einzig positive: Deine Schwester muss den Piesepampel nicht eine ganze Woche ertragen...

    Viel Glück und trotzdem einen schönen Sommer!

    -°^^ Ja ich lüge, wenn ich sage, wir haben keine Zimmer mehr frei ^^°-
  • wolvo69
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    geschrieben 1216582694000

    Hallo!

    (Möchte mich zuerst mal vorstellen, da erstes Posting: Komme aus Österreich und bin Reisebürokaufmann)

    Wenn ich mir hier so manche Postings durch lese hat es ja fast den Anschein der Vermieter sei der Bösewicht und an allem Schuld.

    Krankheit kann natürlich passieren aber dafür gibt es spezielle Versicherungen. Wenn man eine solche nicht besitzt ist man eben der Dumme und muss einsehen dass man hier eben etwas nachlässig war, man spricht hier im allgemeinen von Selbstverantwortung.

    Jetzt dreht und wendet man sich auf der Suche nach irgend welchen Paragraphen und Absätzen um irgendwie aus der Sache heil und möglichst günstig rauszukommen bzw. anstatt eigene Versäumnisse einzusehen den schwarzen Peter einfach dem Vermieter zuzuschieben. Ich weiss auch nicht wieso hier geraten wird dass man sich beim dortigen Fremdenverkehrsamt beschweren soll. Worüber denn?

    Der Vermieter pocht auf sein Recht und nach diesem stehen ihm (anscheinend) 80 oder 90% zu, es sei denn er kann das Zimmer weiter vermieten. Diese Tatsache muss man (vor Gericht) jedoch erst mal nachweisen und das ist nicht gerade einfach.

    Ich würde das als Lehrgeld sehen und einfach künftig etwas klüger agieren.

    Wolfgang

  • Katrina24
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    geschrieben 1216583318000

    Hallo Wolfgang,

    da das erste Posting von mir war, möchte ich doch auf deine Vorwürfe reagieren:

    Zu keiner Zeit hat jemand versucht, sich um die Zahlung der evtl. Stornokosten zu drücken.

    Der Vermieter war extrem unfreundlich, ja fast schon beleidigend zu meiner Schwester, die aufgrund der schweren Erkrankung ihres Mannes derzeit wahrlich andere Sorgen hat.

    Der Vermieter hat auf meine Bitte mir die genauen Buchungsdaten durchzugeben überhaupt nicht reagiert (dafür meine Schwester telefonisch beschimpft)

    Die Deutsche Hotelordnung regelt Stornierungen wirklich recht wischi waschi

    Ich habe mich bei der Kurverwaltung und beim Deutschen Tourismusverband über diese Leute beschwert und die Beschwerde wurde sehr ernst genommen.

    Ich habe mich allerdings nicht über den Vermieter beschwert, weil er Stornokosten verlangen will, sondern über sein über die Maßen unverschämtes Verhalten.

    Alles andere habe ich schon mehrfach geschrieben.

    Gruß

    Katrina

  • Käserinchen
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    geschrieben 1216584718000

    @wolvo

    Ich würde dem Fremdenverkehrsamt durchaus mitteilen, wie unfreundlich und beleidigend sich der Wirt verhalten hat, denn das muss sich auch in der nächsten Saison niemand antun und es wirft ein schlechtes Licht auf sämtliche Vermieter und Gastwirte der Insel.

    Wenn ein Gast sich im Hotel total daneben benimmt, warnt man auch die Kollegen und ein Zechpreller wird dem Hotelverband gemeldet, damit sich das keiner sonst antun muss.

    just my 2 cents...

    Beim Rest gebe ich dir Recht. Deswegen ja auch: als Lehrgeld verbuchen und hinterher ist man immer schlauer.

    -°^^ Ja ich lüge, wenn ich sage, wir haben keine Zimmer mehr frei ^^°-
  • wolvo69
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    geschrieben 1216585485000

    Katarina, ich habe nicht explizit dich angesprochen. Jedoch schreibst du ja auch weiter oben dass der Vermieter seine Auflagen nicht einhält und das ist m.E. leider falsch.

    Ich verstehe natürlich die ganze Geschichte und meine auch dass die Reaktion des Vermieters nicht eben die glücklichste und kundenfreundlichste ist und die schwere Krankheit deines Schwagers natürlich tragisch ist. Glaube mir - ich persönlich würde an Stelle des Vermieters sicher völlig anders agieren.

    Das ist die menschliche Seite.

    Die rechtliche Seite spricht aber leider in diesem Fall eine andere Sprache. Es existiert ein Vertrag der von beiden Seiten eingehalten werden muss.

    Ich habe mir die deutsche Hotelordnung durchgelesen und bin wirklich erstaunt wie allgemein diese gehalten ist. Wie ich es verstehe kann der Vermieter lt. AGBH fristenneutral zwischen 0% und 100% verlangen was er will, je nachdem wie ihm beliebt. Finde das nicht sehr verbraucherfreundlich. Hier in Österreich sind Stornobedingungen samt Fristen vergleichsweise genau ausformuliert, aber das nützt deiner Schwester natürlich in diesem Fall wenig.

    Der Vermieter hat im ürigen m.E. ohne schriftlicher Vollmacht deiner Schwester überhaupt kein Recht dir irgend welche Buchungsdaten zu nennen.

    Das wichtigste an der Sache jedoch: Gute Besserung für den Mann deiner Schwester, damit er bald wieder gesund wird! Und beim nächsten Mal bitte: Reiserücktritts-Versicherung abschliessen - oder in Österreich Urlaub machen, hier wäre lt. Hotelordnung lediglich der Zimmerpreis für 3 Tage als Stornogebühr fällig ;)

    Alles Gute,

    Wolfgang

  • Katrina24
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    geschrieben 1216585995000

    Hallo Wolfgang

    mit Buchungsdaten meinte ich ja nur welche Zimmer genau gebucht wurden (sie hatten für sich und die Kinder 2 DZ mit Bad gebucht)

    Ich wollte wissen, ob die DZ auch einzeln buchbar wären bzw. ob jedes DZ ein eigenes Bad hat.

    Da liegt wohl kein Geheimnis vor, das müßte er mir ja als Interessenten genauso mitteilen.

    Aber schon daß er überhaupt nicht geantwortet hat, zeigt doch, wie der drauf ist - nämlich gar nicht gut.

    Ich hatte nämlich schon jemanden an der Hand (übers Internet) der die Zimmer anbieten wollte. Aber ohne genauere Infos geht das natürlich schlecht.

    Dieser ganze Ärger ist so nötig wie ein Kropf :disappointed:

    Gruß

    Katrina

  • wolvo69
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    geschrieben 1216586015000

    @ Käserinchen

    Da hast völlig Recht dass das menschliche Verhalten des Vermieters nicht OK ist, das meine ich natürlich auch. Leider ist er aber im Recht, das ist nun mal die Tatsache.

    Persönlich sehe ich die Sache so: In Zeiten des Internet kann es sich kein Vermieter mehr leisten Kunden zu vergraulen. Jedermann kann jederzeit einer Unterkunft eine negative oder positive Bewertung geben. Über kurz oder lang richtet sich die Sache dann ohnehin selbst ohne dass der Vermieter im Nachhinein einen direkten Einfluss darauf hat. Passiert sowas öfter macht dort keiner mehr Urlaub.

    Menschlich gesehen kommt im Leben eben immer alles auf einen zurück,

    denkt

    Wolfgang

    ;)

  • wolvo69
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    geschrieben 1216587598000

    Katerina,

    denk mal darüber nach:

    Deine Schwester (und nicht du) soll sich nochmals direkt mit dem Vermieter in Verbindung setzen. An besten (auch wenns schwer fällt) FREUNDLICH per E-Mail und inhaltlich so dass man die Stornierung bedauert und man andererseits aber detailliert wissen möchte ob der Vermieter die Zimmer bereits weiter vermietet hat, andernfalls man sich ebenso darum kümmern könnte. (Lieber bei einem Online Auktionshaus einen Teil des Gesamtpreises erzielen anstatt 100% Stornokosten zu bezahlen.)

    Zweifelsfrei ließe sich (vor Gericht) wahrscheinlich niemals nachweisen ob der Vermieter das Zimmer selbst weiter vermietet hat oder nicht, es bedürfe also für ihn keiner grossen Anstrengung hier doppelt abzucashen (wenn man sich ärgert fällt einem das oft leicht).

    Des weiteren wäre es IMMER angebracht eine schriftliche Reaktion des Vermieters zu erhalten ob und wann das Zimmer bereits weiter vermietet ist. Telefongespräche - es sei denn sie sind aufgezeichnet - nützen einem im Streitfall meistens herzlich wenig.

    Noch bleibt etwas Zeit, sind ja noch 3 Wochen bis dahin und es ist nicht unmöglich zumindest kostenneutral aus der Sache rauszukommen - wenn man es geschickt anstellt.

    Wolfgang

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