Zimmer wg. Krankheit storniert - teilweise weitervermietet - Restkosten fällig???

  • ericmu
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    geschrieben 1216592487000

    Hallo,

    ich möchte mich der Meinung - DerCavemann - anschliessen.

    Der Hotelier pocht auf seinem Recht, Kulanz wäre gut wenn

    man später seine Gäste wieder sehen möchte.

    Sehe es auch so 3 x 20 = 60 und der Leerstand 80 % !

    Reiserücktrittversicherung wäre hilfreich gewesen.

    Vielleicht nützt Säbelrasseln und drohen mit RA, owohl

    keine RV vorhanden ist.

    Eine gütliche Einigung wäre jedenfalls besser,

    gerichtlich verteuert die Sache !

  • wolvo69
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    geschrieben 1216593234000

    @ericmu sagte:

    Vielleicht nützt Säbelrasseln und drohen mit RA, owohl

    keine RV vorhanden ist.

    Angesichts der ohnehin schon erhitzten Stimmung und der gegebenen rechtlichen Situation halte ich das für wenig zielführend. Gütliche Lösungen sind immer noch die besten ;)

    Wolfgang

  • ginus
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    geschrieben 1216597066000

    Hallo ihr erhitzten Gemüter,

    der Hotelier hat doch seine Vorstellungen über das was er haben will schon von sich gegeben, er will 80 % der Gesamt-Summe. Fact. So und nicht anders ist sein Verhalten zu werten. Die AGBH sagt 90 % sind zu zahlen, 10 % sind ersparte Aufwendungen (ungeachtet anderlautender Gerichtsurteile mit 80/20 %) vielleicht findet er diesen Passus auch noch und will dann auch das für ihn bessere anwenden.

    Zu glauben dass man mit ihm eine "gütliche" Einigung erzielen kann ist ja sehr schön, aber dieser Glaube ist sehr stark rosa verfärbt. Leider weiß ich immer noch nicht ob Katrinas Schwester schon bezahlt hat.

    Katrina wollte wissen was Sache ist in rechtlicher Hinsicht. Wie sie in dieser Sache dann weiter vorgeht, wird und muss sie selber entscheiden. Wenn sie alles zusammen hat an Infos wird sie selber entscheiden!!!! Wenn Katrina jedoch denkt, dass doch noch bessere Einigung freiwillig mit ihm zu erzielen ist, dann rohe Ei-Behandlung und Vorsicht.

    Jedoch, der Vermieter darf nichts tun um zu verhindern, dass die gebuchte Vermietung nunmehr über eine andere, geeignete Partei erfolgen kann, wenn wir auch bei den Ausführungen von käserinchen lasen er muss keine Anstrengungen unternehmen (?). Aber auch hier gilt noch der alte Grundsatz von "Treu und Glauben".

    Es ist das "l e g i t i m e" Recht beider Vertragspartner bei Kündigung den für ihn anfallenden (Geld-) Schaden so gering wie möglich zu halten, und so ist eben auch Katrinas Schwester berechtigt unter anderem Ersatzmieter vorzuschlagen - es ist eben wie im Mietvertrag, zum mindesten in weiten Teilen. Hier findet das Reiserecht so gut wie keine Anwendung, wenn von privat gebucht wird. Anders ist es - wie käserinchen andeutete - wenn ein Reisevermittler eingeschaltet war, hier aber nicht der Fall.

    Es geht nur noch darum, kann Katrina das für Ihre Schwester die im Moment gewiss mit anderen Sorgen geplagt ist erledigen, muss der Vermieter/Zimmerzurverfügersteller Katrina als Ansprechpartner akzeptieren?

    Ja, muss er, sobald der Mieter (Schwester/Schager) dieses dem Vermieter gegenüber schriftlich erklärt. Sein Pech wenn er in Katrina einen härteren Verhandlungspartner hat als in ihrer Schwester. Und alles nur noch schriftlich und jeweils mit Fristsetzung. Ich denke mails sind hier nicht das geeignete Mittel der Wahl. Wenn es geht macht es mindestens mit Fax weil es halt schnell gehen muss.

    Katrina wenn man so ein Geschiss in Bearbeitung übernimmt, dann erntet man nie den Dank des Vaterlandes. Ich beneide dich in keinster Weise. Ich werde dir noch eine PN zukommen lassen und wünsche dir erstmal eine Gute Nacht und alles gute für deine Familie.

    Ginus

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  • wolvo69
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    geschrieben 1216599500000

    @ginus sagte:

    Zu glauben dass man mit ihm eine "gütliche" Einigung erzielen kann ist ja sehr schön, aber dieser Glaube ist sehr stark rosa verfärbt.

    Das mag sein, aber andere Möglichkeit gibt es hier wohl keine, zumindest sehe ich sie nicht.

    @ginus sagte:

    Leider weiß ich immer noch nicht ob Katrinas Schwester schon bezahlt hat.

    Was würde das in diesem Fall deiner Meinung nach ändern?

    @ginus sagte:

    Katrina wollte wissen was Sache ist in rechtlicher Hinsicht. Wie sie in dieser Sache dann weiter vorgeht, wird und muss sie selber entscheiden. Wenn sie alles zusammen hat an Infos wird sie selber entscheiden!!!! Wenn Katrina jedoch denkt, dass doch noch bessere Einigung freiwillig mit ihm zu erzielen ist, dann rohe Ei-Behandlung und Vorsicht.

    Ich denke die rechtliche Seite ist allen klar hier, oder nicht?

    @ginus sagte:

    ...Sein Pech wenn er in Katrina einen härteren Verhandlungspartner hat als in ihrer Schwester. Und alles nur noch schriftlich und jeweils mit Fristsetzung. Ich denke mails sind hier nicht das geeignete Mittel der Wahl. Wenn es geht macht es mindestens mit Fax weil es halt schnell gehen muss.

    Ginus, welche Fristen willst du denn dem Vermieter in diesem Fall setzen? Und hier "harte Verhandlungen" zu führen halte ich für äußerst unangebracht, auf diese Weise wird man den Wind nicht aus den Segeln nehmen können. Auch wenn du es für "stark rosarot gefärbt" hältst: Viele andere Möglichkeiten als zu versuchen eine gütliche Lösung herbeizuführen sehe ich hier (rechtlich) nicht, lasse mich aber gerne eines besseren belehren! ;)

    Wolfgang

  • ginus
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    geschrieben 1216603908000

    Wolfgang,

    ich glaube du verstehst meine Intension nicht. Wer um alles in der Welt darf jemand anderem verbieten selber dazu beizutragen dass der eigene (Geld-) Schaden möglichst gering ausfällt. Versuche es doch mal von dieser Seite aus zu sehen. Und das deckt sich völlig mit dem deutschen Recht, das ist des einen Partners "gutes" Recht.

    Katrina hat ja schon bevor ich entsprechendes gepostet habe mitgeteilt, dass sie bereits in dieser Richtung vorgegangen ist und nur durch die Handlungsweise dieses Vertragspartners (oder muss man schon sagen -Gegners) daran gehindert wird und völlig zur Handlungsunfähigkeit verdammt ist. Das ist nicht vertragskonform, so darf er sich nicht verhalten. So schädigt er mit Absicht seinen Partner.

    Ginus

    Ob Katrina was erreichen kann ist völlig nebensächlich. Aber er muss ihr bzw. seinem Partner die Gelegenheit dazu bieten/kann sie nicht vorenthalten.

    Und außerdem gehe ich davon aus, dass diese "Goodwill" Verhandlungen schon stattgefunden haben, das Wasser schon verschüttet wurde. Woher sollten denn sonst die beleidigenden Äußerungen kommen?

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  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1216623055000

    Antworten,

    @wolvo69' sagte:

    Ich denke die rechtliche Seite ist allen klar hier, oder nicht?

    Die ist absolut nicht klar :laughing:

    chepri

  • Käserinchen
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    geschrieben 1216631476000

    @wolvo:

    Schön, dann sind wir komplett einer Meinung.

    @ginus:

    Der Passus, dass der Vermieter keine Anstrengungen unternehmen muss, um das Zimmer weiter zu vermieten, verstehe ich so: Wenn ein Kunde anfragt, ist zu vermieten aber es muss keine aktive Werbung für das freie Zimmer gemacht werden...

    Wie gesagt, das steht in meinem dicken Lehrbuch "Der Hotelempfang", aber leider wirklich ohne Erklärungen.

    -°^^ Ja ich lüge, wenn ich sage, wir haben keine Zimmer mehr frei ^^°-
  • Katrina24
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    geschrieben 1216632987000

    Hallo nochmal :D

    Soviele Antworten - ich bin ja ganz baff!! Vielen Dank euch dafür.

    Habe heute in der Vermieterdatenbank der Insel nach Zimmern für genau diese gebuchte Woche gesucht und NICHTS ist frei, nur 3 Hotels bieten Zimmer an.

    Genau das macht mich so sauer (oder noch sauerer ;) als ich eh schon bin), weil er die Zimmer ja für 5 bzw. 4 Tage vermietet hat und noch 2 bzw. 3 Resttage bleiben. Wahrscheinlich mit Absicht .....

    Der soll uns ja nicht mit Nachforderungen kommen, ich denke dann werden wir es wirklich über einen REchtsanwalt versuchen.

    Schon wegen der Beleidigung hätten wir anzeigen sollen.

    Vorgeschichte? Keine!

    Am Freitag erkrankt mein Schwager, Lebensgefahr.

    Am Samstag (5 ! Wochen vor dem Urlaub) bittet meine Schwester ihre Freundin beim Vermieter anzurufen und zu stornieren, sie selbst ist nicht in der Lage dazu.

    Vermieter schon recht unfreundlich

    Sonntag: Vermieter schickt unfreundliches Fax, bedauert die STornierung, aber nicht die Erkrankung, kein Wort davon.

    Montag: Ich schicke freundliche bereits erwähnte mail an den Vermieter, mit der Bitte alles über mich abzuwickeln, Schwester bangt weiterhin um ihren Mann

    Wenige Stunden später ruft er bei meiner Schwester an, SEHR unfreundlich. Auf ihre Frage warum er denn so unfreundlich sei

    "warum haben sie denn nicht selbst angerufen"???

    Schwester " weil ich keine Kraft dazu habe...."

    "Was kann ich denn dafür, daß ihr Mann im Sterben liegt"......

    Tiefer geht es nicht mehr, oder?

    Meine Schwester hatte fast einen Zusammenbruch, sie ist ja eh schon an ihren Grenzen.

    Das einzig positive an der ganzen Geschichte?

    Daß sie ihren Urlaub nicht bei so einem A....h verbringen mussten.

    Ansonsten einen Haufen Ärger, Kopf- und Magenschmerzen für nix und wieder nix.

    Aber ich habe dadurch ein super Forum entdeckt und schon viele spannende Beiträge gelesen.

    Sollte sich irgendwas irgendwann ergeben, dann meld ich mich wieder.

    LG bis dahin

    Katrina

  • ginus
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    geschrieben 1216697242000

    @Käserinchen sagte:

    Der Passus, dass der Vermieter keine Anstrengungen unternehmen muss, um das Zimmer weiter zu vermieten, verstehe ich so: Wenn ein Kunde anfragt, ist zu vermieten aber es muss keine aktive Werbung für das freie Zimmer gemacht werden...

    D`accord.

    Aber halt auch nicht seine Werbung die er üblich immer macht, z.B. online anbieten, dann einstellen, das verstehe ich unter "Treu und Glauben".

    Ginus

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  • Käserinchen
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    geschrieben 1216721436000

    @ginus: Ich bin mir jetzt nicht sicher, wie ichs verstehen soll. Sorry, bei mir ist noch gestern. Heute ist wenn ich geschlafen habe... :?

    Du meinst, wenn er seine übliche Werbung nicht macht, also zumindest online beim Fremdenverkehrsamt einstellen, verstößt er gegen Treu und Glauben. Keine Ahnung, ehrlich!

    Er hat ja anscheinend das Zimmer nicht mehr online angeboten, aber man kann ihm nicht nachweisen, aus welchem Grund. Um Kosten für das Einstellen und Provision zu sparen? Weil er es schon teilweise vermietet hat? Weil er es ganz vermietet hat?

    Aber was wäre wenn er Werbung schaltet, und das Zimmer nicht los wird? Wer trägt die Kosten für die Werbung? Eine Zeitungsanzeige in einer überregionalen Tageszeitung kann richtig Kohle kosten, wahrscheinlich fast den Wochenpreis eines Zimmers...

    Insgesamt eine ziemlich be******ene Situation für die Kunden.

    Der Vermieter ist fein raus, Kohle gibts ja für das Zimmer. Aber es gibt immer noch genügend Leute, die auch in der nächsten Saison ein Zimmer auf der Insel möchten, und er ist wieder im Geschäft...

    Und wie eine Bewertung in HC böse ausgehen kann, hat man gestern abend bei RTL sehen dürfen.

    -°^^ Ja ich lüge, wenn ich sage, wir haben keine Zimmer mehr frei ^^°-
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