Zimmer wg. Krankheit storniert - teilweise weitervermietet - Restkosten fällig???

  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
    Beiträge: 1628
    geschrieben 1216738038000

    Käserinchen, Hilfe, mißverständlich ausgedrückt?

    Der Vermieter muss seine üblichen Angebote weiterbetreiben/nicht einstellen für die fragliche Zeit. Diese (Minimalst-) Kosten dann ggf. als nicht eingespart berechnen. Handeln nach Motto (ggf. noch laut zum Ausdruck gebracht): bin auf sicherer Seite meinen Gewinn hab ich, ist was ich meine mit gegen "Treu und Glauben", das schädigt den Kunden mit Vorsatz und kann u.U. das Recht auf Vergütung ganz oder teilweise bedeuten.

    (Zusätzliche) Zeitungsanzeige = Anstrengung = nicht erforderlich. Letzteres ausgehend davon, dass sich ein Richter auch dieses 1991 Urteil auch heute noch zu eigen machen würde?

    Die rechtliche Lage. Was daraus wird auf dem Verhandlungs-oder noch härteren Wege? Aber es gibt auch noch mehr nicht stimmige Komponeten an dieser "Komposition".

    LG

    Meine Passion *Belle Époque* als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8
  • Käserinchen
    Dabei seit: 1214611200000
    Beiträge: 34
    geschrieben 1216754648000

    Guten Morgen ! :laughing:

    Ich habs wohl nicht verstanden, weil ich einfach zu müdchen war...

    Eine Werbekampagne zu beenden nach dem Motto:" Es könnte ja einer kommen und ein Zimmer wollen, Hilfe, vielleicht geht mir da noch der schöne Gewinn flöten..." Nee, nach meinem Rechtsverständnis geht das nicht okay.

    Zu den zu unternehmenden Anstrengungen:

    Das der Hotelier keine besonderen Anstrengungen unternehmen muss, hat rechtsdogmatische Gründe: Die sog. Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB glt nur bei SChadenersatzansprüchen, nicht bei Erfüllungsansprüchen. Um einen solchen handelt es sich bei §§ 535 (Mietvertrag) , 537 BGB (Entrichtung der Miete bei persönlicher Vehinderung des Mieters). Für die Praxis bedeutet dies, dass der Hotelier weder beim Verkehrsamt nach weiteren Gästen fragen noch annoncieren muss. Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) darf er jedoch Gäste, die bei ihm nach freien Zimmern nachfragen, nicht ablehnen. Ihnen muss er die stornierten Zimmer geben.

    Quelle: Hänssler,Management in der HOtellerie und Gastronomie, 2004, Oldenbourg Verlag, S. 430

    Übrigens zum Kündigungsrecht von Reiseveranstalter was ich mal erwähnt hatte: Das Urteil, in welchem Reiseveranstaltern ein Kündigungsrecht von drei Wochen zugestanden wurde, wurde vom OLG Frankfurt 2000 revidiert...

    Quelle: selbes Buch, selbe Seite

    Was meinst du mit weiteren Kompenten der Komposition, die so nicht stimmig sind?

    :rofl: "Kompenten der Komposition" det klingt wie unser leicht verrückter Küchenchef, wenn er sich mal wieder was total Tolles ausgedacht zu haben meint :rofl: Und das war nicht böse gemeint, ginus

    -°^^ Ja ich lüge, wenn ich sage, wir haben keine Zimmer mehr frei ^^°-
  • lieblingslisa
    Dabei seit: 1217635200000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1217688731000

    @Katrina24

    Hi, ich bin neu hier und hab direkt auch eine sehr dringende frage. Ich hab mit meinen freund eine Flugreise komplett mit Hotel in Mallorca gebucht und nun müssen wir leider ausziehen. kann ich da im nach hinein noch eine reiserücktrittsversicherung abschließen und reicht mein Grund aus? wer kann mir eine empfehlen und wie viel bekomme ich dort wieder?

    HILFE!!!!!!!!! ich hab echt keine Ahnung.

    danke im voraus, dass ihr alle probiert so kompetent wie möglich zu antworten. danke danke danke. hab hier schon viel gelesen aber nie genau meine Situation gefunden.

    liebe grüße lisa

    Überflüssiges Zitat entfernt bzw. repariert!

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1217689762000

    @lieblingslisa

    Überflüssiges Zitat entfernt!

    Wann hast Du Deine Reise gebucht?

    Eine Reiserücktrittvers. kannst Du nur in einem eng begrenzten Zeitraum nach Buchung, 14 oder 21 Tage o.ä., aber sicher nicht unbegrenzt nachträglich abschliessen.

    Dein Rücktrittsgrund wäre auch nicht versichert, da er Dir vor Abschluss der Versicherung bekannt war.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1217696508000

    Hallo,

    je nach Versicherung wäre auch ein späterer Abschluß noch möglich, jedoch gibt es zwei Haken dazu.

    1. Ein Umzug ist in aller Regel nicht versichert.

    2. Das was Du vorhast ist glatter Versicherungsbetrug!

    Nur mal so nebenbei....

    Gruß

    Berthold

  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
    Beiträge: 16834
    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1217698274000

    @lieblingslisa

    Da kann ich Berthold nur beipflichten, deshalb

    LASS ES!!

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!