Käserinchen, Hilfe, mißverständlich ausgedrückt?
Der Vermieter muss seine üblichen Angebote weiterbetreiben/nicht einstellen für die fragliche Zeit. Diese (Minimalst-) Kosten dann ggf. als nicht eingespart berechnen. Handeln nach Motto (ggf. noch laut zum Ausdruck gebracht): bin auf sicherer Seite meinen Gewinn hab ich, ist was ich meine mit gegen "Treu und Glauben", das schädigt den Kunden mit Vorsatz und kann u.U. das Recht auf Vergütung ganz oder teilweise bedeuten.
(Zusätzliche) Zeitungsanzeige = Anstrengung = nicht erforderlich. Letzteres ausgehend davon, dass sich ein Richter auch dieses 1991 Urteil auch heute noch zu eigen machen würde?
Die rechtliche Lage. Was daraus wird auf dem Verhandlungs-oder noch härteren Wege? Aber es gibt auch noch mehr nicht stimmige Komponeten an dieser "Komposition".
LG