Zimmer wg. Krankheit storniert - teilweise weitervermietet - Restkosten fällig???

  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1216352657000

    Hmmmm, wenn sich sogar schon holzwurm über die Sache erbost, dann will das schon was heißen.

    Katrina, ich gehe davon aus, daß deine Schwester/Schwager die Zimmer selber und direkt beim Vermieter/Hotelier/Inhaber angemietet haben (nicht etwa ein Reisebüro) und ferner, dass das Thema einer Option für Storno nie angesprochen wurde in den Anmiet-Verhandlungen und es auch keine Vermieter AGB s gibt in denen die Option Storno enthalten wäre.

    Ja, da bin ich auch mit Erika1 einer Meinung, dass es ein unmöglicher Fall in unserem Rechtswesen ist, aber ich hab jetzt viel nachgeschaut trotzdem richtig nach Recht und Gesetz, vom Gefühl will ich hier nicht schreiben.

    Tatsache scheint zu sein, dass von diesem "Vertrag" keiner der Partner ein Rücktrittsrecht hat. Der Vermieter/Hotelier muss bereitstellen, der Mieter muss bezahlen. Von diesen Gesamtkosten muss sich der Vermieter nur die ersparten Aufwendungen abziehen lassen - wenn nicht vermietet: haben sich bei Ü/F wohl ./. 20 % eingebürgert bei HP oder VP entsprechend höhere Abzüge.

    Wenn vermietet, dann sind auch diese Einkünfte komplett abzuziehen, also bestenfalls bleibt 0 übrig. Das ganze ist wohl so ein Gemisch aus Mietvertrag, Dienstleistungsvertrag usw., es ist eigentlich verglichen mit den ganzen Regelungen für Pauschalreisen völlig unzufriedenstellend.

    Und als Zuckerl obendrauf darf der Gast/Mieter dann auch noch selber die Beweise führen dass evtl.doch vermietet wurde. Also darüber hab ich nichts gefunden welche Rechte der Gast/Mieter hat ob er u.U. das Recht auf Einsicht in gewisse Unterlagen hat/Meldeamt?? Aber ich würde fleissig alle Details und Anhaltspunkte für Vermietung gleich sammeln, evtl. doch noch Kurverwaltung kontakten (gibt es Kurtaxi-dann ggf. Anzahl der Personen in dieser Miet-Anstalt ermittelbar). Hat deine Schwester schon angezahlt, schon alles gezahlt?

    Jedenfalls für mich eine gute Lehre. Da werde ich in Zukunft noch vorsichtiger sein. Deine Schwester wird dies bestimmt auch tun. Und für euch alle hoffe ich einfach, dass doch noch 0 dabei rauskommt.

    Hier noch ein Link zu dem Urteilssspruch aus "kostenlose-Urteile"

    hier bitte

    LG Ginus

    PS: Wenn noch ein Rest zu zahlen für euch bleibt, Rechnung incl. Umsatzsteuerausweis verlangen, da es sich hierbei nicht um Schadenersatz handelt.

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  • Katrina24
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    geschrieben 1216373108000

    Hallo Ginus,

    sie haben damals nach der Buchung eine kurze Buchungsbestätigung erhalten mit Hinweis darauf, daß bei Stornierung die Regeln der Deutschen Hotelordnung gelten.

    Aber genau in der finde ich nichts über Stornierungszeiträume.

    Die müssten doch irgendwo detailliert aufgeführt sein, oder nicht?

    Es ist ja doch ein großer Unterschied, ob ich 33 Tage oder 7 Tage vorher storniere?

    Kann man das denn nirgendwo nachlesen???

    Immer noch fragende Grüße von

    Katrina

  • gutenmorgen
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    geschrieben 1216373758000

    ...., habe gerade eine Ferienwohnung angemietet:

    Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittversicherung, denn

    Rücktritt bis 30 Tage vor Reiseantritt 10%

    ab 29. Tag 75%

    ab dem 7. Tag " 95%

    des Gesamtmietpreises. Hinzu kommt die Buchungsgebühr.

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1216375400000

    Hallo,

    man müßte doch auch mal klären, welchen Rechtscharakter diese ominöse "Deutsche Hotelordnung" eigentlich hat. In netz finden sich da ja zahlreiche Varianten, in einer davon habe ich gelesen: "Eine Aufhebung des Gastvertrages,also die Abbestellung von Zimmern kann nur in beiderseitigem Einvernehmen erfolgen.." und halte dies schlichtweg für Unsinn. Auf der Buchungsbestätigung ein bloßer Hinweis auf die "Deutsche Hotelordnung" genügt meiner Meinung nach auch nicht, wenn ich als Verbraucher überhaupt nicht weiß, was damit gemeint ist, bzw. wo ich dies finde. Es genügt ja sonst auch nicht, einen bloßen Hinweis auf die AGB zu geben.

    Ich würde dem Vermieter mitteilen, er möge eine detaillierte Forderung stellen, wobei natürlich seine Ersparnisse durch Weitervermietung etc. berücksichtigt sein müssen, und diese dann prüfen ggf. mit Hilfe des Verbraucherschutzes. Korrekterweise kann er diese Abrechnung erst machen, wenn der von deiner Schwester gebuchte Zeitraum vorbei ist, denn es gibt ja auch mal Spätentschlossene. Laßt euch von diesem unfreundlichem Menschen nichts gefallen, sondern macht eurerseits Vorschläge.

    LG chepri

  • holzwurm
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    geschrieben 1216376882000

    @ginus sagte:

    Hmmmm, wenn sich sogar schon holzwurm über die Sache erbost, dann will das schon was heißen.

    Ich kenne es nicht anders, wie mit dem kostenlosen Storno am Anreisetag.

    Und anders würde ich auch nicht buchen. Bei einer Anfrage wird bei mir auch gleich nach den Stornobedingungungen gefragt.

    In die engere Auswahl kommen dann nur die Hotels mit den von mir erwähnten Stornomöglichkeiten. Alles andere fällt durch. Das sage ich denen aber gleich am Telefon bei Angebotsabgabe.

    Bei größeren Gruppen sieht es anders aus. Da ist meist ein ein kostenloses Storno bis 4 Wochen vor Anreise möglich.

    LG

    holzwurm

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1216379614000

    @DerCaveman sagte:

    Holzwurm, nicht jeder Hotelier ist auch in rechtlichen Fragen wirklich gut bewandert. Deiner ist offensichtlich voellig falsch informiert.

    Er lässt aber ein kostenloses Storno bis zum Anreisetag 18 Uhr zu.

    Das ist schon mal ein sehr kundenfreundlicher Punkt und in den meisten Fällen ist das Zimmer nach dem Storno trotzdem wieder ohne Verlust belegt, denn diese Stadt hat nur zwei Hotels mit je ca. 20 Zimmern.

    LG

    holzwurm

  • holzwurm
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    geschrieben 1216379746000

    @Katrina24 sagte:

    Hallo Ginus,

    sie haben damals nach der Buchung eine kurze Buchungsbestätigung erhalten mit Hinweis darauf, daß bei Stornierung die Regeln der Deutschen Hotelordnung gelten.

    Aber genau in der finde ich nichts über Stornierungszeiträume.

    Die müssten doch irgendwo detailliert aufgeführt sein, oder nicht?

    Es ist ja doch ein großer Unterschied, ob ich 33 Tage oder 7 Tage vorher storniere?

    Kann man das denn nirgendwo nachlesen???

    Immer noch fragende Grüße von

    Katrina

    Setzt Euch doch einfach mal mit dem Deutschten Hotel- und Gastättenverband (DEHOGA) in Verbindung.

    Die können Euch sicherlich auch weiter helfen.

    LG

    holzwurm

  • ginus
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    geschrieben 1216396827000

    hallo gutenmorgen,

    das ist ja dann eine dezidiert vereinbarte Stornierungsregelung und passt ja auch wunderbar. Aber vom Grund her, und ohne dass eine Regelung vereinbart wurde also wenn halt ohne wenn und aber von privat gebucht wird, dann gibt es anscheinend kein Storno.

    Glaubst du ich mache das anders? Aber gut, dass ich das jetzt weiß, dann werde ich auch in Zukunft peinlichst darauf achten. Im übrigen zahle ich auch im Regelfall mit CC dort habe ich zusätzlich noch eine RRV mit 25 € Selbstbeteilung die ich im Notfall locker verschmerzen kann.

    Aber, so denken halt die wenigsten. Wenige denken was passiert wenn.

    @ chepri,

    ja ich habe auch einiges jetzt darüber gelesen und scheint ein äußerst schwieriges Konstrukt an Vertragsartenverflechtungen zu sein. Seltsam, hatte bisher keine Ahnung davon. Und natürlich zahlt Katrinas Schwester erst am Schluss wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft und bereinigt sind. Wenn sie es denn nicht schon getan hat. Deshalb fragte ich ja, hat sie angezahlt oder ganz gezahlt.

    @ Katrina24,

    ja ich hatte etwas gefunden sozusagen ein Vorschlag der Hoteliersvereinigung an seine Mitglieder wie das zu handeln sei. Aber ich muss es erst wiederfinden. Wenn ich Erfolg habe werde ich das noch nachreichen.

    Und als Trost für deine Schwester kann ich nur sagen froh sein, dass man diesen Tropf von Vermieter nicht seinen Urlaub lang ertragen muss. Hilft nicht viel, ich weiß es.

    Ginus

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  • Käserinchen
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    geschrieben 1216409431000

    Ich hab nochmal mein Büchlein rausgekramt...

    Die Internationale und daraus abgeleitete Deutsche Hotelordnung wurde erstmals vor mehr als 85 Jahren veröffentlicht vom internationalen Hotelgewerbe.

    Sie soll die internationalen Handelsbräuche in bezug auf den Beherbergungsvertrag niederlegen und die nationalen Vertragsvorschriften ergänzen. Sie findet Anwendung, wenn die nationale Gesetzgebung keine spezifischen Bestimmungen bezüglich des Beherbergungsvertrages enthält.

    @cepri: Ein Vertrag ist eine beidseitige Willenserklärung, und der selben beiden Seiten bedarf es auch zur Stornierung. Also kein Blödsinn...

    Weiterhin gibt es es kein gesetzliches Recht zum Rücktritt/ Stornierung. Selbst Krankheit, Todesfall, Autopanne usw. entbindet nicht von der Verpflichtung, den Übernachtungspreis zu bezahlen. Ausnahmen sehen einige Gerichte für Reiseveranstalter (z.B. OLG Frankfurt - 17 U 155/84 - 5 U 177/85)

    Ich kann dich sehr gut verstehen, dass du extrem sauer auf den Wirt bist, und einen Nachweis wirst du nur sehr schwer erbringen können, dass er zu diesem Zeitpunkt wirklich ausgebucht war.

    Wenn in der Buchungsbestätigung etwas von der Deutschen Hotelordnung steht, und der Vertrag vom Kunden so angenommen wurde, kannst du dagegen im Grunde nichts machen. Vertragsfreiheit.

    Ich glaube, das schlimmste ist das bösartige Verhalten des Gastwirtes...

    In der Hotelordnung stehen keine Stornierungsfristen, diese kann jeder Hotelier für jede Buchung einzeln festlegen, sofern Vertragsgrundlage nicht seine AGBs sind, in den meistens Stornofristen stehen.

    Ein 18:00 Uhr Storno ist ein Entgegenkommen des Gastwirtes, denn verpflichtet ist dazu niemand. Wer aber seine Gäste nicht vergraulen will, gibt diese Möglichkeit, wenn möglich.

    Sobald es um mehrere Nächte, Hochsaison oder Arrangements mit Nebenleistungen oder Eintritten geht, wird das kaum jemand machen.

    Edit: der DEHOGA Baden- Württemberg empfahl seinen Mitglieder vor nicht allzu langer Zeit, keine kostenfreien Sornierungen zuzulassen, es sei denn es handelt sich beim Kunden um Stammkunden, Reiseveranstalter, Reisemittler etc.

    -°^^ Ja ich lüge, wenn ich sage, wir haben keine Zimmer mehr frei ^^°-
  • agricola
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    Beiträge: 316
    geschrieben 1216416219000

    Guten Abend Freunde,

    grundsätzlich:

    Ein Vertrag sind 2 Willenserklärungen gleichen Inhaltes.

    Der eine bietet an, der andere sagt ja.

    Dann ist der Vertrag geschlossen. Änderungen sind ein

    neues Angebot und bedürfen wieder der Zustimmung

    des Vertragspartners zum Vertragsabschluß.

    Wir haben Vertragsfreiheit. Es kann jeder vereinbaren,

    was er will, es sei denn es verstößt gegen Gesetze oder

    ist sittenwidrig. Dann ist ein Vertrag nichtig.

    Soweit nichts weiter geregelt ist, gilt das Bürgerliche

    Gesetzbuch.

    Geschäftsbedingen müssen gelesen sein. Die

    Geschäftsbedingunen sind nicht immer gültig.

    Sie müssen bei Unterschrift vorgelegen haben.

    So gibt es eine Menge Sondervereinbarungen, die

    aber immer ausdrücklich mit unterschrieben werden

    müssen.

    Besser vorher alles durchlesen und nicht gleich unterschreiben.

    Anderseits mancher ist einfach nur frech. Viele lassen

    sich einschüchtern.

    Nicht jede energisch vorgetragene Forderung ist berechtigt.

    Es klagen auch die meisten nicht wegen Bagatellen, dann das

    sind Stornogebühren eben.

    Einen schönen Abend noch

    Kurt

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