Hmmmm, wenn sich sogar schon holzwurm über die Sache erbost, dann will das schon was heißen.
Katrina, ich gehe davon aus, daß deine Schwester/Schwager die Zimmer selber und direkt beim Vermieter/Hotelier/Inhaber angemietet haben (nicht etwa ein Reisebüro) und ferner, dass das Thema einer Option für Storno nie angesprochen wurde in den Anmiet-Verhandlungen und es auch keine Vermieter AGB s gibt in denen die Option Storno enthalten wäre.
Ja, da bin ich auch mit Erika1 einer Meinung, dass es ein unmöglicher Fall in unserem Rechtswesen ist, aber ich hab jetzt viel nachgeschaut trotzdem richtig nach Recht und Gesetz, vom Gefühl will ich hier nicht schreiben.
Tatsache scheint zu sein, dass von diesem "Vertrag" keiner der Partner ein Rücktrittsrecht hat. Der Vermieter/Hotelier muss bereitstellen, der Mieter muss bezahlen. Von diesen Gesamtkosten muss sich der Vermieter nur die ersparten Aufwendungen abziehen lassen - wenn nicht vermietet: haben sich bei Ü/F wohl ./. 20 % eingebürgert bei HP oder VP entsprechend höhere Abzüge.
Wenn vermietet, dann sind auch diese Einkünfte komplett abzuziehen, also bestenfalls bleibt 0 übrig. Das ganze ist wohl so ein Gemisch aus Mietvertrag, Dienstleistungsvertrag usw., es ist eigentlich verglichen mit den ganzen Regelungen für Pauschalreisen völlig unzufriedenstellend.
Und als Zuckerl obendrauf darf der Gast/Mieter dann auch noch selber die Beweise führen dass evtl.doch vermietet wurde. Also darüber hab ich nichts gefunden welche Rechte der Gast/Mieter hat ob er u.U. das Recht auf Einsicht in gewisse Unterlagen hat/Meldeamt?? Aber ich würde fleissig alle Details und Anhaltspunkte für Vermietung gleich sammeln, evtl. doch noch Kurverwaltung kontakten (gibt es Kurtaxi-dann ggf. Anzahl der Personen in dieser Miet-Anstalt ermittelbar). Hat deine Schwester schon angezahlt, schon alles gezahlt?
Jedenfalls für mich eine gute Lehre. Da werde ich in Zukunft noch vorsichtiger sein. Deine Schwester wird dies bestimmt auch tun. Und für euch alle hoffe ich einfach, dass doch noch 0 dabei rauskommt.
Hier noch ein Link zu dem Urteilssspruch aus "kostenlose-Urteile"
LG Ginus
PS: Wenn noch ein Rest zu zahlen für euch bleibt, Rechnung incl. Umsatzsteuerausweis verlangen, da es sich hierbei nicht um Schadenersatz handelt.