...Und in der Reisebestätigung steht auch nix über Flugzeiten, Fluggesellschaft und Fluggerät? Das kann ich nicht glauben, das wäre ja für den Urlauber das reinste Vabanquespiel!
Die Urlauber wollen aber nicht Roulette spielen, sondern in Ruhe ihren Urlaub planen. Die haben Kinder und alte Leute zu versorgen, müssen planen,
Na ja:
Der deutsche Gesetzgeber verlangt - sinnigerweise - dass Fluglinie-gerät-zeiten bestimmbar spätestens in der Buchungsbestätigung angeführt werden - was so gut wie eh kein Reisebüro erfüllen kann.
Der österreichische Gesetzgeber ist da weniger genau - da reicht in der Buchungsbestätigung schon der Hinweis, zu welcher Tageszeit die Reise beginnt.
Beiden ist ein Punkt aber gleich: der Kunde soll wissen, wann (ungefähr) seine Reise beginnt.
Somit ist das Thema Abflugszeitverschiebung im Grunde genommen ein Dauerthema: Vorbehaltsklauseln erlauben dies usw.
Was aber mir nicht recht in den Kopf will - Stichwort: in Ruhe planen - was ist da so wichtig an näheren Umständen in der Planung, wenn ich weiß, ich fliege am Dienstag nach Spanien! Und alles weitere finde ich dann in meinen Reiseunterlagen. Für mich beginnt dann der Urlaub eben am Dienstag. Ob um 6, ob um 12 oder 18 Uhr - ich habe Urlaub. Oder ordnet ihr alle Dinge wie Opa, Omi und Hund erst um 6.33 Uhr am Abflugstag?
So, und genau hier setzte aber der Konsument, rechtlich gesehen zu recht, ein: Er will es genau haben: wann mit welcher Fluglinie (... welchem Maschinentyp...). Diese Vorgaben kann oder will die heutige Touristikindustrie nicht mehr erfüllen, trotz Auftrag vom Gesetz her.
Die Touristikindustrie steht genau wie alle anderen Branchen unter Umsatz- und Ertragsdruck: Banken, Einkaufszentren, Firmen - alle richten sich mehr oder weniger nach dem, was ihre Kunden von ihnen fordern.
Bei dieser Branche hier heißt es eben: ich buche nur, wenn ich alles weiß. Gut, sagt der Veranstalter, sollst auch alles erfahren. Nur, ich darf sowieso dies und jenes ändern. Bei einer Planungszeit von meist einem Jahr oder sogar mehr sind einfach zu viele nicht im Bereich des Veranstalters gelegene Unwägbarkeiten.
Klar, jeder Veranstalter wird auch versuchen, wenn er sich irgendwie Kosten spart, kurzfristige Änderungen vorzunehmen. Macht ja auch der Wirt, der gerne mal auf einen billigeren Wein umsteigt - er verspricht Wein und den bekommt man ja. Und dass manche Reiseveranstalter - jetzt muss ich vorsichtig formulieren, sonst bekomm ich wieder Drohmails von @... - dass manche Reiseveranstalter es nicht mehr ganz so genau mit den Dingen des guten Anstands und so ... nehmen, will ich ja gar nicht leugnen. Man probiert's halt - und wenn's halt einer wirklich bis zum Kadi treibt hat man halt Pech gehabt (1.000 mögliche, 100 tatsächliche Reklamationen und zwei "Querulanten" macht mindestens 900 ersparte...).
Da hat der Gesetzgeber, sage ich mal, den Joker selbst gegeben: früher gab es wenige Bestimmungen, wenig zu lesen, viel aber wurde dann krumm gedreht. Also gibt es immer mehr an Bestimmungen, Verordnungen usw., die dem Kunden schriftlich mündlich bildlich und was weiß ich noch wie zur Kenntnis gebracht werden müssen. Also: gibt es laaaange AGB, viiiele zulässige Klauseln, auch viieele unzulässige - kurz: jetzt hat der Konsument seine ausgeweiteten Rechte, nur muss er sie lesen und meist einklagen - aber haben tut er sie! Das geht sogar soweit, dass wenn einer sagt: ja, ich akzeptiere Ihre AGB [ohne sie überhaupt gesehen zu haben], dann ist das in Deutschland rechtskräftig (in Österreich aber wiederum nicht...).
Freunde, ich sag es Euch, genießt Euren Urlaub und sorgt Euch nicht zu viel um das Drumherum...
Gruß
Peter