• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1527074797172

    @pacemaker sagte:

    Fakt ist, dass (unter bestimmten Voraussetzungen) Teile der AGB von Veranstaltern, die sich das Recht der beliebigen Verschiebbarkeit von Flugzeiten heraus nehmen vom BGH, zumindest im Fall von TUI für unzulässig erklärt wurden, ergo gegen geltendes Recht verstößt.

    Die TUI verwendet diese Klauseln nicht mehr, verstößt demnach nicht gegen die Auflagen.

    alltours ebenfalls nicht - schon gar nicht in deiner Angelegenheit, da die Reisezeit eben nicht "beliebig verlegt" wurde und auch keine entsprechenden Passus in den AGB eine solche Verlegung behandeln.

    Außerdem würde andernfalls nicht "geltendem Recht" sondern gewöhnlicher Rechtsauffassung zuwidergehandelt, was man dann für seinen spezifischen Sachverhalt entsprechend klären lassen müsste.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Powerslave
    Dabei seit: 1434412800000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1529157084314

    Hallo,

    fliege am Montag um 13:20 Uhr ab München mit Ellinair nach Thessaloniki, laut https://wci.ellinair.com/ ist ein online check-in 48 Stunden vor Abflug möglich.

    Habe Pauschalreise über holidaycheck gebucht, Veranstalter ist alltours.

    Kann mir jemand sagen, welche Nummer ich dort zum Einchecken verwenden muss? Habe alle Nummern auf meinen Reiseunterlagen mal eingegeben, aber es kommen immer Fehlermeldungen.

    Auf den Reiseunterlagen gibt es folgende Nummern:

    • Buchungsnummer
    • VFLY-Nummer
    • Vorgangsnr./Flugscheinnr. (auf Rail&Fly-Ticket)

    Danke im Voraus!

    Chris

  • Powerslave
    Dabei seit: 1434412800000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1529162160691

    das habe ich bereits gesehen, weiß aber nicht, welche Nummer gemeint sein soll, es funktioniert ja keine.

  • bonkee450
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    geschrieben 1530615771513

    Hallo,

    ich hatte schon im airlinesforum "TUI" am 11.06.18 geschrieben, wegen der Fluganullierung vom 10.06.18.

    Nachdem vonschmeling geschrieben hat, dass mir vom Reiseveranstalter der volle Reisepreis und eine Entschädigung von 100% zustehen würden, habe ich alltours angeschrieben und mein Geld zurück verlangt. Die Gutschrift des vollen Reisepreises habe ich erhalten.

    Was die Entschädigung betrifft, habe ich heute ein Schreiben von alltours erhalten mit folgendem Inhalt:

    "Das Ihre Reise von den geschilderten Umständen bezüglich des gebuchten Hinfluges betroffen war und Sie die Reise aufgrund dessen storniert haben, tut uns sehr leid.

    Dies ist als einvernehmliche Aufhebung des Reisevertrages mit all seinen Rechten und Pflichten zu sehen.

    Nachdem wir den Sachverhalt geprüft und alle Umstände bewertet haben, erstatten wir Ihnen jedoch gern einen Betrag von 110,00 Euro zum Ausgleich für alle Reiseteilnehmer zusammen."

    Was darf ich denn davon halten? Mir ist mein Urlaub entgangen und die wollen mir 110,--€ Schadensersatz zahlen?

    Wie soll ich mich jetzt verhalten? Muß ich einen Anwalt einschalten um an mein Recht zu kommen?

  • Bienekind
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1530622935853 , zuletzt editiert von Bienekind

    Hallo! Der von @vs erwähnte Fall beruhte, wenn ich mich richtig erinnere, nicht auf einem Flugausfall, sondern auf einer nicht gebuchten Kabine auf dem Schiff. Also ganz klar dem Veranstalter zuzurechnen. Der Flugausfall hingegen ist m.M. nach nicht Alltours zuzurechnen, höchstens die fehlende Information. Hat Alltours denn Ersatzflüge, evtl. von einem anderen Flughafen oder an einem anderen Tag, angeboten, oder hast du gleich gefrustet storniert, ohne Alltours um Abhilfe zu ersuchen? Die Entschädigung von der Airline steht dir ja trotzdem zu.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1530625495065

    Doch, auch der Ausfall des Fluges ist dem Veranstalter zuzurechnen, schließlich handelt es sich um eine Pauschalreise.

    Und im von mir geschilderten Fall war die Kabine durchaus gebucht, nur konnte das Schiff nicht mehr vor dem Auslaufen erreicht werden.

    Die Gretchenfrage ist: Woraus schließt der alltours die "Einvernehmlichkeit" - also die Kündigung der Reise durch den Reisenden? Hat bonkee450 tatsächlich storniert, also seinen Willen erklärt, die Reise abzubrechen)?

    Wurden alternative Angebote unterbreitet und abgelehnt? Waren sie in einem zeitlichen Rahmen, der den Zweck der Reise nicht vollkommen aufgehoben hätte?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • bonkee450
    Dabei seit: 1503235655661
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    geschrieben 1530628363198

    Ich bin vom Reisevertrag zurückgetreten wegen der ganzen Unannehmlichkeiten, deshalb habe ich auch keinen Wert auf alternative Angebote gelegt.

    Das habe ich nicht aus Frust getan, sondern weil mir nicht mehr nach Urlaub war.

    Ich hatte den Fall ausgiebig unter tuifly- airlines beschrieben.

    Auch hat mir HABERLING den TIPP gegeben, dieses zu tun.

    Muss ich mich jetzt also doch mit den angebotenen 110€ zufrieden geben?

  • Bienekind
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    geschrieben 1530636725521

    @vonschmeling: Meinst du diesen Fall? Ich zitiere deinen Beitrag aus dem Reiserechtsforum:

    geschrieben am 07.06.2018 um 19:54

    "Übrigens: Schadenersatzforderungen sind endlich:

    Eine Kreuzfahrt ging Klägern insgesamt verloren, da sie der Veranstalter nicht auf dem Kahn eingebucht hatte und sie davon erst 3 Tage vor der Abreise unterrichtete.

    Sie nahmen die Flüge wahr und reisten mit einem Mietwagen durch das Zielgebiet, nach gewöhnlicher Auffassung also ein Totalverlust des beabsichtigten Reisezwecks, folglich die Forderung von 100% der Reisekosten als Schadenersatz + Übernahme der Mehrkosten.

    Der letztinstanzlich angerufene BHG bestätigte jedoch das Urteil des zuständigen OLG:

    100% der Reisekosten als Erstattung und 78% zusätzlich als Schadenersatz sind angemessen, der Richter habe die Forderungen sowohl der Kläger als auch der Beklagten entsprechend berücksichtigt, zudem wurden die Mehrkosten ersetzt."

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1530653004782

    @bonkee450 sagte:

    Ich bin vom Reisevertrag zurückgetreten wegen der ganzen Unannehmlichkeiten, deshalb habe ich auch keinen Wert auf alternative Angebote gelegt.

    Dann hast du tatsächlich gekündigt, und alltours behauptet zu Recht von einer Einvernehmlichkeit ausgehen zu können.

    Dessen ungeachtet muss sich der Veranstalter eine Vereitelung der Reise durch die Unfähigkeit seines Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen. In diesem Fall sollte allerdings eine Kompensation von ca. 40% für den immateriellen Schaden ausreichend sein.

    Das habe ich nicht aus Frust getan, sondern weil mir nicht mehr nach Urlaub war.

    Um mich nicht in die Frage zu verstricken, was genau sonst Frust bedeutet wenn nicht "mir war nicht mehr nach Urlaub":

    Deine Erwägungsgründe spielen keine Rolle, du solltest vortragen, dass der Urlaub durch die Verzögerung seinen Zweck für dich verloren hatte.

    (Anm.: Es wirkt sich auf die Ansprüche und ihre Höhe durchaus aus, wenn man sich - trotz Frust! - Alternativangebote unterbreiten lässt.

    Muss ich mich jetzt also doch mit den angebotenen 110€ zufrieden geben?

    M.E. nicht, überhaupt wäre interessant zu wissen, wie alltours das Angebot in der gegenständlichen Höhe begründet?

    Was ich tun würde: alltours ein Gegenangebot unterbreiten, eine Entschädigung von 40% der gesamten Reisekosten als angemessen zu akzeptieren für unnötig aufgebrachte Urlaubszeit.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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