@pacemaker sagte:
Fakt ist, dass (unter bestimmten Voraussetzungen) Teile der AGB von Veranstaltern, die sich das Recht der beliebigen Verschiebbarkeit von Flugzeiten heraus nehmen vom BGH, zumindest im Fall von TUI für unzulässig erklärt wurden, ergo gegen geltendes Recht verstößt.
Die TUI verwendet diese Klauseln nicht mehr, verstößt demnach nicht gegen die Auflagen.
alltours ebenfalls nicht - schon gar nicht in deiner Angelegenheit, da die Reisezeit eben nicht "beliebig verlegt" wurde und auch keine entsprechenden Passus in den AGB eine solche Verlegung behandeln.
Außerdem würde andernfalls nicht "geltendem Recht" sondern gewöhnlicher Rechtsauffassung zuwidergehandelt, was man dann für seinen spezifischen Sachverhalt entsprechend klären lassen müsste.