@gaschie sagte:
Ja...ich war darüber genauso erschrocken...hatte ich bis jetzt noch nie!
Das betrifft die Sache mit der doch recht hohen Anzahlung!
Wenn du dich nicht erschrecken möchtest dann lies dir einfach die vertraglichen Bedingungen für die geplante Reise durch.
Aurum Tours bedient sich verschiedener Produktionsvarianten, darunter sind eben auch welche, bei denen der Veranstalter selbst 100% in Vorleistung gehen muss. Dies kann er an die Kunden selbstverständlich weitergeben ohne geltendes Recht zu verletzen.
ABS's welche welche rechtswidrig sind haben keinerlei Gültigkeit . Anzahlungen sind bis 20% zulässig laut letztem Gerichtsbeschluß in Dresden!
Keine Ahnung, aus welchem Jahrhundert dein Urteil stammt, der BGH machte jedenfalls eindeutig klar, dass höhere Anzahlungen in begründeten Fällen zulässig sind!
Deine Behauptung, dass solche Klauseln rechtswidrig sind, ist also nicht korrekt!
Völliger Mumpitz.
Der Veranstalter kann ggf. glasklar plausibilisieren, dass er selbst in entsprechendem Rahmen in Vorleistung gehen muss und daher rechtmäßig diese Beträge vom Kunden verlangen.
Die AGB der Aurum Tours sind soweit ich das beurteilen kann tadellos und nicht angreifbar.
Wenn man sich natürlich auf oberflächliches Googlen beschränkt und von den Sachverhalten keinen noch so winzigen Schimmer hat guckt man eben doof aus der Wäsche.
Lass dir mal den "Gerichtsbeschluss" inhaltlich erklären, das wäre wesentlich sinnvoller als hier ganz und gar falsche Behauptungen aufzustellen.
Im Übrigen heißen die Dinger AGB und ist die Angabe "lt. letztem Gerichtsbeschluss in Dresden" an Präzisionsmangel nicht zu überbieten.
Wovon "der letzte", von welcher Kammer und betreffend welchen Sachstand?
Ich habe auf einer der letzten Seiten die AGB der Aurum Tours mal verlinkt.
Es werden sehr unterschiedliche Reiseproduktionen angeboten, höchst individuell und wenn man will maßgeschneidert.
Bei einigen dieser Produkte bedingt der spezifische Zuschnitt, dass Aurum Tours als Besteller die jeweilige Leistung sofort nach Bestätigung bezahlen muss.
Vollkommen zu Recht werden diese Kosten dann auch umgehend dem Reisenden in Rechnung gestellt.
Mich zwiebelt es kollossal, dass hier von Leuten Stimmung gemacht wird, die offenbar die AGB weder gelesen haben noch etwa in der Lage waren sie verständig zu würdigen.
Lieber setzt man sich hin und klöppelt restlos unreflektiert "Warnungen" oder auch für den Kontext ganz und gar unbrauchbare "letzte Gerichtsbeschlüsse" in ein massenhaft frequentiertes Forum - und das wiederholt?!
Also nochmal für alle Beteiligten mit diffuser Veranstalterphobie:
Lesen - verstehen - entscheiden. Alles andere wirft ein wirklich bedenkliches Bild auf die Autoren der Wortmeldungen hier ...
Die AGB sind tadellos.
Wer´s nicht rafft sollte bei Keck24 und Konsorten buchen und dort seinen Heiland finden.
"Erlebnissreisen" mit Aurumtours, laut eigener Aussage im Nachhinein ihr "persönliches Lebensrisiko",
Service und Kontakt gibt es erst bei Beschwerden nach der Rückkehr, aber das sehr schnell,
und voller Verweise auf Gerichtsurteile von der Rechtsabteilung, das hat Aurumtours wohl geübt im Griff,
versteckten Hohn und Spot verkneifen sie sich dabei jedenfalls nicht!
Fazit: ich habe mein Lehrgeld bezahlt, ein "unvergesslicher Urlaub", ich wollte ja was Erleben!
Und das alles heißt jetzt präzise ?
Bislang habe ich in so vielen Worten selten so wenig sachlichen Inhalt gelesen ....
Leider auch keine gute Erfahrung gemacht. Pauschalreise nach London gebucht, Hotel steht falsch in den Reiseunterlagen. Mehrere Telefonate geführt. Niemand fühlt sich zuständig, das zu korrigieren. Hotel war halt nicht optional. Da kann man nicht einfach den Kunden in ein anderes, zudem noch minderwertigeres Hotel einbuchen.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!