@'maedele' sagte:
xxx hat uns sofort mit einem Anwalt konfrontiert, der sich erheblich im Ton vergriffen hat. Auch der Haftpflichtversicherer yyy der den Fall "abwickelte" hat uns unseriöse und in jeder Hinsicht rechtlich nachteilige Abfindungserklärungen geschickt....
Hier kann ich nur raten, bereits vor Ort knallhart zu reagieren, alle Beweise sichern, alles von der Reiseleitung abzeichnen lassen und zu Hause sofort zum Anwalt und über diesen die Ansprüche geltend machen!! Fristen beachten!!
Also bitte bei xxxx sofort knallhart durchgreifen!!
Ich habe die Firmennamen mal geixt bzw. geypsilont, weil das, was ich rüberbringen will, nicht nur mit den genannten Unternehmen zu tuen hat, statt dessen allgemein gilt.
Alle Veranstalter beschäftigen gewiefte Juristen, die bei Reklamationen oft (nicht immer) dem Reisegast erst mal einen Brief mit geschwungenen juristischen Formulierungen, durchsetzt mit Fremswörtern, vor den Latz knallen. Die wollen gar nicht, daß man das, was sie schreiben, sachlich versteht. Sie wollen einschüchtern und vermitteln: Du ... kannst uns nicht das Wasser reichen, gegen uns hast Du keine Chance.
Nun gibt es wirklich Menschen, die sich davon beeindrucken lassen und sofort einknicken. Vor allem die, die keine Rechtsschutzversicherung haben, fühlen sich überfordert. Und die, die eine haben, müssen berücksichtigen, daß sie diese nicht zu oft in Anspruch nehmen dürfen, sonst kriegen sie keine Deckungszusage. Die Folge ist, daß es dann oft bei dem Brief der juristischen Abteilung des Veranstalters bleibt.
Es kommt ja nicht so oft vor, aber ich grinse mir dann einen, wenn so ein Brief kommt. Ich habe allerdings auch den Vorteil, aus meiner beruflichen Tätigkeit mit solchen Briefen vertraut zu sein. Ich weiß, damit umzugehen. Ich kann nur jeden, der sich eindeutig im Recht fühlt, ermuntern, sein Recht auch zu suchen. Die RAe der Veranstalter müssen streng genommen so handeln, wie sie handeln, denn sie sind verpflichtet, die Farben ihrer Unternehmen zu vertreten. Die glauben in Wirklichkeit selber oft nicht, im Recht zu sein.
Ihr habt es richtig gemacht. Wasserdichte Beweise sammeln, wenn möglich mit Fotos garnieren, dokumentieren, von Zeugen und von der Reiseleitung unterschreiben lassen. Zu Hause innerhalb von 4 Wochen mit Einschreiben/Rückschein die Reklamation einreichen und den Schaden beziffern. Dann nützen die bestformulierten Schriftsätze des Veranstalters nichts mehr!