Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
on fait des commentaire en latin , c'est bien, t'as fait des etudes alors?
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on fait des commentaire en latin , c'est bien, t'as fait des etudes alors?
@curiosus sagte:
...Deine Kommentierung ist lächerlich. Du hast einen Fehler gemacht, hast offensichtlich die AGB nicht gelesen und beklagst Dich nun über den RV.
Das muß niemand verstehen...
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ich hab's au erst verstanden wo ich den brief vom ihren rechtsanwalt hatte, fur eine storno rechnung die ich nie reserviert hatte.
...zu 1) Peut-être il n'est pas possible pour vous? Und zu 2) Du hast gebucht, schon vergessen?
Nachtrag zum Beitrag vom 26.04.: Es hat nun doch alles geklappt mit Glauch Reisen, in Ägypten vertreten durch ETS (Egyptian Travel Service) welche mehrere deutsche Reiseveranstalter in Ägypten vertritt. Meine Änderungswünsche All Inclusive, Zimmer konnte ich Vor-Ort ändern. Trotzdem würde ich beim nächsten mal nicht Glauch wählen, da der Service einfach zu schlecht ist. Am Telefon ist man noch freundlich wird aber auf den Schriftweg verwiesen und schriftlich ist man dann weder freundlich noch geht man auf das Anliegen des Kunden ein.
bei glauch ein "zu-schneller mausen klik" dan 3 wochen später komt ein storno-rechnung!!!!
lieber fluchen als bei glauch buchen!!
celallo,
ärgere Dich nicht über Glauch, sondern eher über Dich selbst.
Eine Reisebuchung via Internet oder Telefon ist ein Fernabsatzvertrag und somit gültig. Ob nun versehentlich oder nicht.
Das Widerrufsrecht, das dem Verbraucher die Möglichkeit einräumt, jeden Vertragsabschluss innerhalb von 2 Wochen ohne Begründung rückgängig zu machen (§ 355 Abs. 1 BGB) findet im Fall der Reisebuchung keine Anwendung.
Du hast gebucht, es wurde storniert und die Stornogebühren musst Du bezahlen.
Also hör auf zu moppern und passe beim nächsten Mal besser auf
Sabine
@Ahotep sagte:
celallo,
ärgere Dich nicht über Glauch, sondern eher über Dich selbst.
Eine Reisebuchung via Internet oder Telefon ist ein Fernabsatzvertrag und somit gültig. Ob nun versehentlich oder nicht.
Das Widerrufsrecht, das dem Verbraucher die Möglichkeit einräumt, jeden Vertragsabschluss innerhalb von 2 Wochen ohne Begründung rückgängig zu machen (§ 355 Abs. 1 BGB) findet im Fall der Reisebuchung keine Anwendung.
Du hast gebucht, es wurde storniert und die Stornogebühren musst Du bezahlen.
Also hör auf zu moppern und passe beim nächsten Mal besser auf
Sabine
ja gude sabine ich hatte nie ein Vertragsabschluss gemacht!!!
(im februar ein zu-schneller mausen klik fur eine aufentalt in ein hotel in Italien im september)
und ich habe nie meine baeschtiegung gegeben!!
ein monat + bekaeme ich ein storno-rechnung!!
und weiter ein monat später bekaemich ein brief vom ihrem anwalt !!
noch mal fluche!!
ich habe bereitz meine storno -rechnung + der anwalt gebühr bezahlt!!!
179€ wieder v... glauch!!!
excuse my german (ich bin Elsasser)
So bin aus Mallorca zurück. Hat alles toll geklappt. Reiseunterlagen kamen 3 Wochen vor Reiseantritt. In den Unterlagen stand an welchem Schalter wir uns melden mussten - dies war eine spanische Firma. Transport lief über TUI. Wir hatten den Bus für uns allein. Ein Tag vor Abreise hatten wir ein Fax bekommen mit der Abholzeit. Wieder mit TUI.
Also bei uns war es super. Ich hatte 2 Wünsche bezüglich des Zimmers angegeben auch diese wurden erfüllt.
Ich kann nichts negatives berichten.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!