@tian81 sagte:
Hallo zusammen,
ich bin derzeit noch bis Sonntag (30.09.) in Ägypten im Urlaub und habe mir die Reise individuell zusammen gestellt (also Flüge & Hotel separat). Das Hotel habe ich aber über Neckermann gebucht. Nach allem was ich bisher gelesen habe gelte ich somit nicht als "Pauschalreisender" und die Zurich Versicherung würde die Kosten des Hotels somit nicht abdecken, ist das korrekt?
Wenn ich nun bei der Abreise vom Hotel aufgefordert werde die Unterkunft "nochmal" zu zahlen, müsste ich dem dann nachkommen? Weil auf die Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung (Zurich) kann ich in diesem Fall ja eher nicht verweisen - die springt ja nur für Pauschalreisen ein.
Zusatzfrage: Wenn ich vor Ort nachzahlen muss, gilt das dann für den kompletten Aufenthalt oder erst ab dem Insolvenzdatum (25.09.) der deutschen Thomas Cook?
Danke schon einmal für hilfreiche Antworten.
Hallo,
Wir sind am Mittwoch aus Hurghada abgereist und haben über Öger gebucht. Da war ein Paar im Bus welches Neckermann gebucht hatte. Die mussten für den Di. noch zahlen (180 EUR) und bekamen ne Rechnung. Die hatten aber Pauschalreise gebucht. Ich vermute mal es wird auf das Hotel ankommen ob die sich auf die Zusagen der Insolvenzverwaltung verlassen oder eben kassieren. In meinem Hotel sind wie wir viele Kunden die schon öfter in der Anlage waren. Vielleicht denkt da der ein oder andere Manager nach seine Stammkunden nicht zu vergraueln. Das Leben geht ja weiter, sodass es ja für die Zukunft wichtig sein wird, welches Hotel kassiert und welches nicht. Ich drücke Euch die Daumen, dass es klappt und ihr trotz extra Buchung nicht zahlen müsst,
Gruß