• mogan13
    Dabei seit: 1240444800000
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    geschrieben 1281456438000

    Ja checker-pit, da geb ich Dir vollkommen recht irgendetwas stinkt da ganz gewaltig zum Himmel. 

    Ich bin ich und anders gibt´s mich nicht!
  • juläää
    Dabei seit: 1225756800000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1281457710000

    hallo,

     

    nicht alle RV schicken eine reisebestätigung an ihre kunden raus...

    allerdings rate auch ich dir ab ohne sicherungsschein vom RV keine anzahlung zu leisten... normalerweise bekommt man einen solchen sicherungsschein entweder vom RB ausgedruckt oder vom RV....

     

    die RB`s dürfen ohne sicherungsschein sowieso keine zahlungen vom kunden annehmen...

     

     

  • Dahabfan
    Dabei seit: 1263081600000
    Beiträge: 826
    geschrieben 1281465433000

    Immer wieder sinnvoll und gern mitgeteilt ist der Blick in die AGB. Da steht bei 5 vor Flug:

    "(1) Zwischen dem Kunden und der 5 vor Flug GmbH (nachfolgend 5 vor Flug genannt) kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Der Kunde beauftragt 5 vor Flug, für ihn Reisen und Reiseleistungen mit Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften und sonstigen Leistungsträgern (im folgenden Leistungsträger) zu vermitteln. 5 vor Flug tritt bezüglich der angebotenen Leistungen lediglich als Vermittler auf und bietet diese nicht in eigenem Namen an. Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger kommt erst zustande, wenn der Leistungsträger die angefragten Leistungen rechtsverbindlich bestätigt hat."

    Der Text dürfte eindeutig sein.

    Und in dem Menüpunkt "Wir über uns" steht:

    "5vorFlug.de ist ein Online Reise-Portal für Last Minute und mehr und bietet eine umfassende Palette touristischer Produkt."

    Damit ist auch klar, dass es sich hier um einen Vermittler und nicht um einen Veranstalter handelt.

  • helli166
    Dabei seit: 1281398400000
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    geschrieben 1281466720000

    @anne:

    Ja, die genannten Daten stehen alle auf der Rechnung auch eine Vorgangsnummer.

    Also, zu diesem Reisebüro gehe ich NIE mehr:-((((

    Morgen versuche ich noch mal persönlich...

    Drückt mir die Daumen.

    Würdet Ihr auch nicht zahlen, wenn der Veranstalter zu Euch sagt, dass alles korrekt gebucht ist unter der angegebenen Vorgangsnummer??

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1281467867000

    @Dahabfan

     

    "Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger kommt erst zustande, wenn der Leistungsträger die angefragten Leistungen rechtsverbindlich bestätigt hat."

     

    Und das bedeutet doch, dass helli auf eine Bestätigung bestehen kann / muss, nicht wahr ? :frowning:

     

    Ich stell mich mit solchen Texten manchmal etwas dxxx an, aber so lege ich es aus.

    Aber wer ist denn in diesem Fall der Leistungsträger ? Das RB ?

    Und wer ist der RV ?

    Augenscheinlich ja nicht 5 vor Flug. Das sind nur Vermittler.

     

    Ja, helli, nie wieder so'n Reisebüro !!!

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • liebesschneckle
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    gesperrt
    geschrieben 1281467870000

    ;-) solange du keinen Sicherungsschein hast, zahlst du GAR NICHST

  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
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    geschrieben 1281468366000

    @Dahabfan sagte:

    Damit ist auch klar, dass es sich hier um einen Vermittler und nicht um einen Veranstalter handelt.

    Klick mal hier, scheint sowohl Vermittler als auch Veranstalter zu sein. ;)

    Auszug aus Veranstalter AGB´s 5 vor Flug GmbH.

    Die Buchung von Reiseleistungen der 5 vor Flug GmbH (im folgenden 5 VOR FLUG) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen

    1. Abschluss des Reisevertrages

    Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - bei 5 VOR FLUG oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch 5 VOR FLUG an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und 5 VOR FLUG zu Stande.

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1281469132000

    @helli

     

    Bin's nochmal: Also wenn ich so einem Schreiben oder Telefonat wie du es erhalten / geführt hast, von der TUI oder meinem Reisebüro bekommen hätte, hätte ich ohne zu zögern gezahlt.

     

    Aber bei dem Kuddelmuddel - wie es sich bei dir darstellt - würde ich wirklich darauf bestehen, alles schriftlich zu bekommen.

    Ich drück dir die Daumen für morgen und wie schon gesagt: lass dich nicht unterkriegen oder totreden :kuesse:

     

    Trotzdem möchte ich sagen: Vielleicht ist ja alles korrekt und nur das RB legt sich quer und zeigt sich wenig kundenfreundlich.

     

    Lese gerade den Text von Fraenni (5 vor Flug wohl doch ein Veranstalter):

    "Mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch 5 VOR FLUG an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und 5 VOR FLUG zu Stande."

     

    Und die Bestätigung möchtest du gern haben, nicht ? ;)

     

    Aber kompliziiiiiiert !!!!

     

    Viel Glück !

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
    Beiträge: 9134
    geschrieben 1281472757000

    @Dahabfan sagte:

    Du hast doch ganz bestimmt eine Info, wie der Veranstalter heißt, denn 5 vor Flug ist ein Restplatzvermittler. Der stellt auch keine Sicherungsscheine aus.

    Hierzu auch noch ein Auszug aus den Veranstalter-AGB´s:

    2. Bezahlung des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterlagen

    (1) Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle unter Beachtung dieser Zahlungsbedingungen erfolgten Zahlungen an 5 VOR FLUG auf die gebuchten Reiseleistungen. Mit Buchung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Abweichende Vereinbarungen müssen von 5 VOR FLUG schriftlich bestätigt werden. Da es sich um eine Kurzfristreise handelt ist der Reisepreis sofort nach Übergabe des Sicherungsscheines, den Sie mit der Buchungsbestätigung erhalten, zur Zahlung fällig.

    (2) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung behält sich 5 VOR FLUG nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 7. zu verlangen.

    (3) Die Reiseunterlagen werden Ihnen in der Regel vom Reisebüro ausgehändigt. Anderenfalls werden Sie bei Buchung über eine hiervon abweichende Art der Aushändigung der Reiseunterlagen informiert.

    @helli schreibt:

    Wir haben bei 5 vor Flug gebucht!

    Beim Vermittler oder Veranstalter, dass ist hier die Frage ? ;)

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • gutenmorgen
    Dabei seit: 1175990400000
    Beiträge: 974
    geschrieben 1281474756000

    ...., ersteinmal weiß ich nicht was Tui und 5vorflug mit einander zu tun haben?

     Nach meiner Kenntnis gehören FTI und 5vorflug zusammen und da gibt es gar kein Problem, sich den Sicherungsschein auszudrucken.

    Weiterhin hast du eine Vorgangsnummer, dh. deine Reise ist gebucht. Ich geh mal davon aus, dass du mit deinem RB vereinbart hast, dort zu bezahlen. Vielleicht weil es per Lastschrift oder Kreditkarte für dich nicht möglich war? Nur meine Vermutung.

    Nicht gleich aufs RB schimpfen, weil man vllt. etwas nicht richtig verstanden hat.

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