• MonsieurMar
    Dabei seit: 1721308595041
    Beiträge: 2
    geschrieben 1721309162308

    Hallo,

    schaut euch mal die AGB der LMX an. Mein Anwalt hat diese gründlich geprüft. Die müssen sich an Ihre eigenen AGB halten das betrifft auch Stornogebühren bzw. Stornokosten. Es gibt auch Urteile dazu, einfach mal googlen. Meiner Frau und mir hatte LMX eine Stornorechnung gesendet für eine Reise die wir gar nicht gebucht hatten. Sie verlangten 100% vom Reisepreis obwohl wohlgemerkt nicht gebucht, und der

    Reisebeginn erst mehr als 3 Monate in der Zukunft liegt. Natürlich haben wir nicht bezahlt. Da die Forderung auch schlichtweg gegen Reiserecht verstößt. Im Gegenteil wir möchten ein Urteil erreichen und bereiten eine Klage vor.

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30979
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1721310626549

    warum postest Du doppelt? Was genau hast Du denn gebucht? klassisch oder dynamisch?

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30979
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1721311057028

    Wie kann man nicht buchen und der Reisebeginn liegt dennoch mehr als 3 Monate in der Zukunft? Kläre uns mal bitte auf. So kann keiner was damit anfangen.

  • Du_darfst
    Dabei seit: 1175817600000
    Beiträge: 1181
    geschrieben 1721311509509

    @MonsieurMar: Auf welches Posting beziehst du dich eigentlich mit deiner für mich nicht ganz nachvollziehbaren Stellungnahme? Und mit einer Klagevorbereitung kannst du hier wenig reüssieren...

    Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9597
    geschrieben 1721313614432 , zuletzt editiert von HABERLING

    Zitat AGB LMX.

    7.2

    Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, verliert die Veranstalterin ihren Anspruch auf den Reisepreis. Die Veranstalterin kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die Veranstalterin kann ihren Anspruch auf Entschädigung entweder nach den tatsächlich angefallenen Stornierungskosten oder nach der Stornierungskostenpauschale bestimmen.

    PS: Die folgende Ziff. 7 gilt nicht bei Vertragsabschlüssen mit Kunden, die dem Anwendungsbereich des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes unterfallen.

    Das mit nicht gebucht habe ich geflissentlich überlesen...:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28984
    geschrieben 1721314332606 , zuletzt editiert von Kourion

    @MonsieurMar

    ich frage mich gerade, wie LMX an deine Daten (Name, usw.) kommen soll, wenn du nichts bei LMX gebucht hast ?

    --------------

    @Haberling Zu deinem letzten Satz: :grinning:

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9597
    geschrieben 1721314517451 , zuletzt editiert von HABERLING

    MonsieurMar mein vielleicht das eine andere Reise gebucht war….

    Die Frage ist was war genau gebucht und was wurde storniert...

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1721316435582

    @monsieurmar sagte:

    Hallo,

    schaut euch mal die AGB der LMX an.

    Das gilt nicht nur für LMX, wer das Kästchen anklickt und die AGB nicht anschaut ist selbst schuld an einer evtl. bösen Überraschung!

    Mein Anwalt hat diese gründlich geprüft. Die müssen sich an Ihre eigenen AGB halten das betrifft auch Stornogebühren bzw. Stornokosten.

    Dafür brauchst du einen Anwalt? Selbstverständlich muss sich der Vertragspartner an seine eigenen AGB halten - und tut es auch.

    Es gibt auch Urteile dazu, einfach mal googlen.

    Es gibt Urteile, dass sie ein Veranstalter an die eigenen AGB halten muss? Interessant ...

    Meiner Frau und mir hatte LMX eine Stornorechnung gesendet für eine Reise die wir gar nicht gebucht hatten. Sie verlangten 100% vom Reisepreis obwohl wohlgemerkt nicht gebucht, und der Reisebeginn erst mehr als 3 Monate in der Zukunft liegt.

    Falls tatsächlich keine Buchung erfolgte besteht auch keine Forderung. Hier wäre ein wenig näherer Aufschluss zum Sachverhalt schon überaus hilfreich!?!

    Natürlich haben wir nicht bezahlt. Da die Forderung auch schlichtweg gegen Reiserecht verstößt.

    Eine Forderung für einen nicht geschlossenen Vertrag verstößt gegen Vertragsrecht.

    Im Gegenteil wir möchten ein Urteil erreichen und bereiten eine Klage vor.

    Falls ihr keinen Vertrag geschlossen habt ist die Forderung obsolet. Man zahlt einfach nicht. Klagen müsste dann der Veranstalter sollte er anderer Meinung sein und das Geld erlangen wollen.

    Alles in allem sehr nebulöse Darbietung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9597
    geschrieben 1721317182046

    vs. stell dir mal vor wir könnten hellsehen...:open_mouth:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1721319211092

    Scheint man uns zuzutrauen! Bin aufrichtig froh, dass es nicht so ist ... :cold_sweat: ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!