@monsieurmar sagte:
Hallo,
schaut euch mal die AGB der LMX an.
Das gilt nicht nur für LMX, wer das Kästchen anklickt und die AGB nicht anschaut ist selbst schuld an einer evtl. bösen Überraschung!
Mein Anwalt hat diese gründlich geprüft. Die müssen sich an Ihre eigenen AGB halten das betrifft auch Stornogebühren bzw. Stornokosten.
Dafür brauchst du einen Anwalt? Selbstverständlich muss sich der Vertragspartner an seine eigenen AGB halten - und tut es auch.
Es gibt auch Urteile dazu, einfach mal googlen.
Es gibt Urteile, dass sie ein Veranstalter an die eigenen AGB halten muss? Interessant ...
Meiner Frau und mir hatte LMX eine Stornorechnung gesendet für eine Reise die wir gar nicht gebucht hatten. Sie verlangten 100% vom Reisepreis obwohl wohlgemerkt nicht gebucht, und der Reisebeginn erst mehr als 3 Monate in der Zukunft liegt.
Falls tatsächlich keine Buchung erfolgte besteht auch keine Forderung. Hier wäre ein wenig näherer Aufschluss zum Sachverhalt schon überaus hilfreich!?!
Natürlich haben wir nicht bezahlt. Da die Forderung auch schlichtweg gegen Reiserecht verstößt.
Eine Forderung für einen nicht geschlossenen Vertrag verstößt gegen Vertragsrecht.
Im Gegenteil wir möchten ein Urteil erreichen und bereiten eine Klage vor.
Falls ihr keinen Vertrag geschlossen habt ist die Forderung obsolet. Man zahlt einfach nicht. Klagen müsste dann der Veranstalter sollte er anderer Meinung sein und das Geld erlangen wollen.
Alles in allem sehr nebulöse Darbietung.