• meinschönergarten
    Dabei seit: 1469318400000
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    geschrieben 1469354502000

    Hallo Zusammen,

    ich habe einen Hotelaufenthalt in Berlin gebucht und von lowcostholidays eine Buchungsbestätigung bekommen. Kreditkarte wurde auch belastet.

    In Berlin angekommen stellte sich heraus, dass der Anbieter mein Zimmer storniert hat.

    Kein Zimmer und Geld weg. Zu erreichen ist da keiner und ich bin fassungslos. Es handelt sich zwar "nur" um 130 Euro, aber eine Anzeige ist trotzdem notwendig, denke ich.

    Edit: Sind die Angebote zu traumhaft günstig, dann sollte man sich selber fragen, ob das noch seriös sein kein. Soviel habe ich zumindestens dabei gelernt ;-)

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1469357931000

    @meinschlnergarten 

    wo willst du das anzeigen ? 

    die firma hat Insolvenz angemeldet. 

    Kann man auf der Homepage auch nachlesen , was mit den einzelnen Bausteinen passiert 

    http://www.lowcostholidays.de/

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1469384541000

    Drachenfrucht75:

    ...

    Eine echten Sicherungsschein gab es auch nicht, wir haben nur die Buchungsbestätigung, Voucher fürs Hotel usw. als PDF bekommen.

    Solange kein gültiger Sicherungsschein ausgegeben ist darf auch keine Bezahlung verlangt oder angenommen werden.

    @meinschönergarten

    Während eines Insolvenzverfahrens laufen zivilrechtliche Klagen (beispielsweise Mahnbescheide und die gerichtliche Durchsetzung) ins Leere. Das kannst du dir demnach sparen. Strafrechtlich kann zwar vorgegangen werden, ich sehe da aber nur sehr geringe Chancen auf die Eröffnung eines Verfahrens.

    Besser: Führe Beschwerde beim ausgebenden CC Unternehmen und schau, ob die evtl. die Zahlung erstatten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1469384661000

    @Drachenfrucht

    Nachtrag: BGB §651k

    im Klartext bedeutet dass, ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die beiderseitigen Verpflichtungen erfüllt sind. Hierzu gehört eben die Ausgabe eines gültigen Sicherungsscheins.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • fraho67
    Dabei seit: 1469404800000
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    geschrieben 1469471481000

    "Günter/HolidayCheck:

    Lowcostholidays

    Das ist natürlich ein Veranstalter und es gibt auch einen Sicherungsschein.

    Lowcostholidays - eine Marke der Lowcostbeds.com Limited London

    Niederlassung Romanshorn

    Maria Stader Weg 2/4

    CH 8590 Romanshorn / Schweiz

    Gläubiger-Identifikationsnummer:

    GB70LCHSDDCHAS00000041317119

     

    Passus dazu(auszugsweise)

    2. Zahlung

    Ihre Zahlungen sind gem. § 651 k BGB abgesichert, weil Sie mit der Reisebestätigung den Reisepreissicherungsschein erhalten werden. Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch. Bitte überweisen Sie uns daher innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung die dort ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 35 % bei Flugreisen und 20 % (auf volle Euro aufgerundet) bei allen anderen Reisen (Bahn-, Busreisen oder eigene Anreise) von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Prämie für eine eventuelle Versicherung wird mit der Anzahlung fällig......."

    Da bei mir 1552 Euro durch den Schornstein sind und ich weder vor noch nach Abbuchung keinerlei Reisesicherungsschein erhalten hatte: Weiß jemand  mit welchem Versicherungsunternehmen lowcostholidays zugange war bzw. hat jemand noch diesen Schein?

  • jaykayham
    Dabei seit: 1093478400000
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    geschrieben 1469477806000

    Kunden die über Kreditkarte gebucht haben, sollten den Umsatz SOFORT und unverzüglich widerrufen und eine Rückbuchung einfordern.

    Früher waren sie Kunde bei REISEGARANT/Generali; ob das noch immer so ist mag ich bezweifeln...

    Sonst müsste, wenn der Firmensitz in der Schweiz ist, der Garantiefond der Schweizer Reisebranche einspringen.

    Ist das nur ein Verwaltungssitz und der Firmensitz in Spanien - muß man sich an die zuständige spanische Behörde UND den Insolvenzverwalter wenden.

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • fraho67
    Dabei seit: 1469404800000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1469485133000

    Danke für die Info, werde da mal nachfragen.

    Ich hatte zwar per Kreditkarte bezahlt aber leider war's durch die Kreditkartenfirma schon vom Konto weg, bevor ich überhaupt mitbekommen habe, dass die Pleite sind.

    Ist das Abbuchen ohne aushändigen des Reisesicherungsscheins eigentlich  nicht rechtswidrig?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1469517216000

    Ja, ist es - daher ja der Hinweis zum Widerruf bei der CC Gesellschaft.

    Diese Widerruf kann man auch dann machen wenn das Geld schon eingezogen wurde.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Homssa
    Dabei seit: 1184716800000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1469523310000

    Hallo,

    ich darf mich auch zu den Unglücklichen schätzen. Hab eine Woche Hotelaufenthalt in der DomRep im Dezember und bereits eine Anzahlung geleistet. Ein Drittel des Reisepreises. Gestern wurde ich von einer E-Mail überrascht, die im Auftrag des Insolvenzverwalters abgegeben wurde. Da wurde mir geraten, mich direkt an das Hotel zu wenden, dort zu prüfen ob noch Zimmer frei sind und diese dann direkt buchen und an das Hotel bezahlen. Das ging zum Glück noch, die Preise waren sogar identisch. Allerdings haben wir versucht telefonisch das Hotel zu erreichen. Die Leitung in die DomRep ist nach etwa 6 Sekunden zusammengebrochen. Haben jetzt eine Mail geschickt und nachgefragt, was die uns zu dem Reservierungsstatus sagen können und ob unsere Anzahlung ggf. dort schon eingegangen ist... OK, ist naiv, aber fragen kann man ja mal.

    Einen Sicherungsschein haben wir auch nicht erhalten. Wir haben kurz mit nem Anwalt telefoniert der meinte, wir sollen offiziell von der Reise zurücktreten und uns das bestätigen, sonst könnten die ggf. argumentieren, dass die Reservierung noch aufrecht gehalten werden kann und wir verpflichtet sind auch die restlichen zwei Drittel noch zu überweisen. Da wir jetzt individuell direkt über das Hotel gebucht haben, wäre das dann eine doppelte Zahlung. Das werden wir selbstverständlich nicht tun, aber ein komisches Gefühl ist das schon.

    @vonschmeling

    "Ja, ist es - daher ja der Hinweis zum Widerruf bei der CC Gesellschaft.

    Diese Widerruf kann man auch dann machen wenn das Geld schon eingezogen wurde."

    Was bedeutet das mit der CC Gesellschaft?

    Etwas zu versuchen, ist der erste Schritt auf dem Weg zum Scheitern. (H. Simpson)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1469523847000

    Credit  Card - sorry, Tippfaulheit! ;)

    Betrifft dich ja aber scheints nicht.

    Ohne gültigen Sicherungsschein - mittlerweile auch bei Nur-Hotel Buchungen! - ist der Veranstalter nicht zum Inkasso berechtigt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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