• Homssa
    Dabei seit: 1184716800000
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    geschrieben 1469524102000

    vonschmeling:

    Credit  Card - sorry, Tippfaulheit! ;)

    Betrifft dich ja aber scheints nicht.

    Ohne gültigen Sicherungsschein - mittlerweile auch bei Nur-Hotel Buchungen! - ist der Veranstalter nicht zum Inkasso berechtigt.

    Mit anderen Worten, haben die gar keine rechtliche Möglichkeit mehr die restlichen zwei Drittel des Reisepreises noch einzufordern? Dann hätten wir quasi "nur" 480,- EUR Anzahlung in den Sand gesetzt und eine Erfahrung mehr fürs Leben gemacht.

    Tippfaulheit kenne ich sehr gut.

    Etwas zu versuchen, ist der erste Schritt auf dem Weg zum Scheitern. (H. Simpson)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1469525151000

    Die hätten noch nicht einmal die 480€ verlangen dürfen, bzw. hättest du vor der Zahlung auf den Sicherungsschein bestehen müssen.

    Die Anzahlung sollte über die Kundengeldabsicherung wieder zu holen sein.

    Bitte benutze bei direkten Antworten den button "Beitrag verfassen", dann bleibt´s hier übersichtlich.

    ;)

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  • Homssa
    Dabei seit: 1184716800000
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    geschrieben 1469526829000

    Aber was die Kundengeldabsicherung angeht, die kann ich doch nur geltend machen, wenn ich den Sicherungsschein habe, oder nicht? Denn ohne den Sicherungsschein kenne ich die zuständige Versicherungsgruppe gar nicht.

    Etwas zu versuchen, ist der erste Schritt auf dem Weg zum Scheitern. (H. Simpson)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1469530791000

    Das sollte sich doch rausfinden lassen?

    Wenn du kündigst bestehen übrigens evtl. Ansprüche gegen dich hinsichtlich Stornogebühren.

    Vielleicht solltest du besser mal etwas länger mit einem Anwalt sprechen - vor allem wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • fraho67
    Dabei seit: 1469404800000
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    geschrieben 1469531509000

    "vonschmeling:

    Betrifft dich ja aber scheints nicht.

    Ohne gültigen Sicherungsschein - mittlerweile auch bei Nur-Hotel Buchungen! - ist der Veranstalter nicht zum Inkasso berechtigt."

    Ich habe eben mit einem Mitarbeiter des Schweizer Garantiefonds telefoniert. Der meinte a) Lowcostholidays ist in Spanien und da sei so gut wie nichts zu holen und b) bei Nur-Hotel-Buchungen gibt's eh keine Sicherung.

    Ist diese Sache mit dem Sicherungsschein eigentlich EU-Recht oder konnte Lowcostholidays dies durch den Firmensitz in Spanien umgehen?

  • Drachenfrucht75
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    geschrieben 1469534528000

    Unter welchen Umständen darf ich denn das Geld bei meiner Kreditkarte wieder zurück verlangen, bzw. die Überweisung stornieren!

  • missloveberry
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    Beiträge: 8
    geschrieben 1469546865000

    Hallo, habe mich soeben hier angemeldet, da ich leider auch zu den Geschädigten gehöre und ehrlich gesagt keine Ahnung habe, wie ich jetzt vorgehen soll. Ich habe nur ein Hotel gebucht für den 16.08. bis zum 26.08. in Spanien. Heute habe ich die Mail bekommen und werde daraus nicht schlau. Gezahlt habe ich per Lastschrift (über momondo, aber die helfen mir nicht weiter). Meine Bank habe ich bereits angeschrieben, ob sich da noch was machen lässt. Ich denke, da wird aber nicht viel passieren.

    Diesen Sicherungsschein hab ich auch nicht bekommen.

    Denkt ihr es gibt irgendeine Möglichkeit. Bzw, was soll ich überhaupt jetzt machen? Ich steh gerade ziemlich auf dem Schlauch und eine Mail an den Anbieter bringt nur eine automatisierte E-Mail zurück mit dem gleichen Inhalt -.-

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1469551149000

    Willkommen im Forum von HolidayCheck, missloveberry - auch wenn der Anlass kein erfreulicher ist.

    Einer Lastschrift kannst du in einer Frist von 6 Wochen direkt bei deiner Bank widersprechen.

    @all: Hier klicken!

    §651 ist BGB, also deutsche Rechtsprechung.

    Meines Wissens gelten für A und CH analoge Bestimmungen.

    Gerichtsstand:

    EU-ausländische Reiseveranstalter

    Hat der Reiseveranstalter seinen Sitz im Ausland, so kann der Reisende die Klage ausnahmsweise bei dem Gericht seines eigenen Wohnsitzes erheben.

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass in dem Wohnsitzstaat des Reisenden ein ausdrückliches Angebot unterbreitet worden ist oder eine Werbung vorausgegegangen ist und der Reisende in seinem Heimatstaat die Handlungen für den Vertragsschluss durchgeführt hat.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1469556947000

    @Drachenfrucht75

    Wenn das Hotel die Zahlung noch nicht erhalten hat widerspricht die Belastung dem Prinzip Zahlung gegen Leistung.

    Ein Anspruch auf einen Sicherungsschein besteht nur für den Fall, dass locostholidays erkennbar als Veranstalter und nicht nur als Vermittler der Leistung Hotelbuchung aufgetreten ist.

    Da das bei den einzelnen Unternehmenszweigen recht unterschiedlich geregelt ist musst du dir wohl oder übel die AGB vorknöpfen - oder alternativ einen Blindflug wagen und einfach mit der Darlegung widersprechen, ein Gegenwert für die Zahlung sei nicht erbracht worden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1469702427000

    Ich möchte allen Betroffenen nochmal ans Herz legen, sich mit solchen Abwiegelsprüchen wie "die sind in Spanien, da ist nix zu holen!" aus dem Rennen um ihre Ansprüche holen zu lassen.

    Zumindest im Besitz einer Rechtsschutzversicherung lohnt sich ein Widerspruch und der Versuch, sein Geld zurückzuholen. Zum einen kann in D, A oder CH ein Versäumnisurteil erwirkt werden, dessen Vollstreckung in der EU kein großes Problem darstellt.

    Zum andern sind an die Kundengeldabsicherung dann strenge Maßstäbe anzulegen, wenn lowcostholidays erkennbar als Veranstalter auch eine Nur-Hotelbuchung angeboten und vorgenommen hat.

    Mein Rat daher:

    Werft nicht kampflos die Flinte ins Korn sondern macht euch genau vertraut mit den Möglichkeiten.

    Viel Erfolg!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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