• jlechtenboehmer
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    geschrieben 1514556866332 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    @doc3366 sagte:

    Hast Du das Urteil gelesen und Dir in dem Kontext den Link angeschaut?

    Hab ich - und deshalb war MIR auch aufgefallen, dass im Link die AGB der Glückskäfer , also Bus- und Flugreisen, nicht aber die des Käptˋn mit seinen gerichtlich verhandelten Schiffsreisen hinterlegt sind. guckst du, hier sind die vom Käptˋn : www.meinkapitaen.de/gtc

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1514557650064

    Ich kann Deinen Link leider nicht öffnen, aber da der Stand November 17 ist und diese entsprechend angepaßt wurden, gehe ich davon aus, daß das Kapitänskäferchen nicht so dumm war, nur einseitig nachzubessern. Wenn ich mir diese hier so anschaue, fühle ich mich durchaus bestätigt! Wobei man auch diese natürlich wieder angreifen und durchaus Glück haben könnte, daß dies einem anderen Richter immer noch nicht reicht und er die "Vorgaben seines Kollegen nochmal verschärft". Allerdings sehe ich es nicht so rosig wie @bermet, daß Nachfolgekläger auf einer Welle der Glückseeligkeit segeln werden.

    Was ich allerdings gar nicht nachvollziehen kann, sind die Fragen Deines ersten Beitrages, was genau wolltest Du denn damit jetzt sagen, vielleicht magst Du auch nochmal nachbessern?

  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1514558200958 , zuletzt editiert von HC-Mitglied985931

    Die letzten zwei Posts haben sich überschnitten, aber jetzt sind wir zeitgleich und haben auch den gleichen Link.

    Mir erscheinen auch diese AGB überarbeitet und sich an der Urteilsbegründung zu orientieren, siehe Urteilsbegründung Seite 8 Punkt 3. bzgl. der Prozentregelung.

    Siehst Du das anders, falls ja weshalb und bitte erkläre nochmal die beiden Fragen Deines ersten Beitrages, die sich m.E. a ) widersprechen und b ) bei Frage zwei der Eindruck erweckt wird, AGB = Vertragsbestandteil und vorher einzusehen, ergo bindend, was ja durch das Urteil eindeutig widerlegt wurde?

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1514559078056

    @doc3366 sagte:

    Die letzten zwei Posts haben sich überschnitten, aber jetzt sind wir zeitgleich und haben auch den gleichen Link.

    Mir erscheinen auch diese AGB überarbeitet und sich an der Urteilsbegründung zu orientieren, siehe Urteilsbegründung Seite 8 Punkt 3. bzgl. der Prozentregelung.

    Sind sie - eben jeweils unterschiedlich in der Höhe der Stornoskosten, da es sich ja jeweils um unterschiedliche Arten von Reisen handelt.

    Siehst Du das anders, falls ja weshalb und bitte erkläre nochmal die ersten beiden Fragen Deines ersten Beitrages, die sich m.E. a ) widersprechen und b ) bei Frage zwei der Eindruck erweckt wird, AGB = Vertragsbestandteil und vorher einzusehen, ergo binden, was ja durch das Urteil eindeutig widerlegt wurde?

    Da gibt es nicht viel zu erklären : IN DER REGEL ist es so, wobei es sicherlich wie in diesem Falle ersichtlich Ausnahmen gibt. Bei großen Veranstaltern ist es m. E. so, weil dann der Verbraucher schon lange reagiert und die entsprechenden Gerichte auf den Pan gerufen hätte um die fehlerhaften Passagen in den AGB zu ändern. Folglich halte ich AGBˋs von TUI, Neckermann und Co in der Beziehung für Hieb- und Stichfest, da sie über Jahrzehnte von Millionen von Reisenden akzeptiert wurden. Die kleiner Nischenveranstalter oder neu am Markt befindlicher Unternehmen aber nicht zwingend. Doch dies ist lediglich meine MEINUNG, die in der Regel jedoch auf einen sog. gesunden Menschenverstand beruht.

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  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1514559936338

    Na dann wäre ja sowohl Dein "Warum?" als auch "Da Vertragsbestandteil, ist das alles doch vor Vertragsabschluss bekannt ?" widerlegt und obsolet, fein!

    Daß wir uns hier nicht bei einem der großen, seriösen Reiseveranstalter im Thread befinden, sollte jedem klar sein, der auch nur 2-3 Seiten hier gelesen hat, wobei die reine Akzeptanz immer noch kein Beleg für Hieb- und Stichfestigkeit darstellt, was z.B. das Urteil gegen die AGB der TUI(?) zur Unverbindlichkeit voraussichtlicher Flugzeiten belegte.

    Mit Deiner Meinung kann ich gut leben, solange Du Deinen "gesunden Menschenverstand" nicht wieder als Fakten verkaufen möchtest! :wink:

  • vonschmeling
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    geschrieben 1514566007693 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Richtig, mit der Korrektur (Differenzierung Stornokosten) der AGB entfällt der Beschwerdegrund, weshalb ich dabei bleibe, dass ein Nichtantreten der Reise wegen "zu spät zugestellter Unterlagen" keine besonders strategische Maßnahme ist. Entsprechend halte ich den Rat unter allen Umständen zu prozessieren für falsch.

    Zudem ist die Rückabwicklung ja selbst dann schwierig, wenn die Reise zu Recht ober gar vom Veranstalter abgesagt wurde.

    Bermets Schilderung hat sich für mich so gelesen:

    Wir haben gebucht, dann diverse Kritiken gefunden und unseren Rücktritt erklärt. Darauf forderte der Kapitänskäfer eine Stornogebühr (an sich vollkommen zu Recht), dieser Anspruch wurde vor Gericht abgewiesen.

    Nun wurde der Anspruch jedoch nur deshalb nichtig, weil die Stornoklauseln in den AGB nicht den (übrigens mittlerweile sehr hohen!) Anforderungen an die Darlegung genügten, erfolgreich angegriffen wurden und damit die Forderung insgesamt keine Berechtigung mehr hatte.

    Bermets Darstellung hingegen könnte irrtümlich vermuten lassen, es sei als Recht erkannt worden, in Folge nachträglicher Recherche missliebig gewordene Reiseverträge einfach zu kündigen ohne mit einem Kompensationsbegehren des Vertragsgebers rechnen zu müssen, bzw. diesem bei einer prozessualen Entscheidung zu entgehen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Wülfi71
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    geschrieben 1514572457174

    Erschwerend hinzu würde ich Bermets Aussage

    @bermet sagte:

    Bei uns wurde MK vor Gericht noch nicht einmal vertreten!!!???

    dahingehend interpretieren, dass es sich um ein Versäumnisurteil handelte. Das würde anderen selbst mit den gleichen alten AGB nicht wirklich weiterhelfen, denn es gibt natürlich keine Garantie dafür, dass sich Captain Lucky Bug im nächsten Verfahren nicht doch verteidigt und mal seine Kosten auflistet, auf Null würde das dann wohl eher nicht hinauslaufen, da hat Bermet m.E. Glück gehabt... Vor Gericht und auf hoher See... ;-)

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • eiger63
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    geschrieben 1514642179402

    Hallo Birgit, schön ,daß sich jemand meldet.

    Habt Ihr auch vor der Kreuzfahrt 2Tage in Santiago de Chile und 2Tage in Boenos Aires

    mit Stadtrundfahrten ? Dann wären wir ja nicht allein.

    L G Margitta

  • Thor2017
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    geschrieben 1514650134268

    Lieber Ahotep,

    ich reihe mich in den Kreis der Zweifler ein.

    Wer sonst hätte ein Interesse daran jahrelang mit Regelmäßigkeit seine Zeit als Fürsprecher dieses Reisebüros zu investieren.

  • Thor2017
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    geschrieben 1514650545031

    Hat denn schon ein glücklicher Reisende vom Käfer seine Unterlagen für die Karibik Kreuzfahrt am 12.01.17 mit der MSC ab Miami erhalten?

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