• Türkeifliegende
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    geschrieben 1515487026013 , zuletzt editiert von Türkeifliegende

    @Vs.,

    sorry, aber ein bisschen mehr Kundenorientiert kann man ja wohl erwarten von den Vas.

    Auch wenn es eine unbequeme Wahrheit ist, die "guten" sind von den Kunden Abhängig.

    Die derzeitige Praxis des sich "Versteckens" können sie sich Allerdings NUR so Lange leisten, wie wir Kunden es uns gefallen lassen.

    Zugegeben, ich mag es nicht, ständig "ermahnt" zu werden, selbst Schuld, Du musst ja Nur ....

  • vonschmeling
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    geschrieben 1515489036349

    Du benutzt "verstecken", Türkeifliegende, unterstellst damit einen Vorsatz. Dem widerspreche ich entschieden.

    Eine unbequeme Wahrheit ist allenfalls, dass man tatsächlich nur vernünftig mit den vorhandenen Informationen umgehen muss und selbst schuld ist, wenn man es nicht tut. Mit "Kundenfreundlichkeit" hat das genauso wenig zu tun wie die Bilder auf den Kippen.

    Wir kommen bei dem Thema nicht zusammen, mir fehlt allerdings auch die Verve zur Bekehrung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Türkeifliegende
    Dabei seit: 1505383631121
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    geschrieben 1515489311127 , zuletzt editiert von Türkeifliegende

    @Vs,

    siehst Du, Du beschreibst die Praxis die ich kritisiere, und ja ich unterstelle tatsächlich Vorsatz.

    O.T.

    "Verve", was für ein wunderbares Wort, fehlt nur noch , dass ich es Verstehe ohne googeln zu müssen.:kissing_closed_eyes:

  • Kourion
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    geschrieben 1515491640277 , zuletzt editiert von Kourion

    Wenn derartige Hinweise / "Mitteilungen des Reiseveranstalters" auf dem Buchungsformular direkt unter "Ihre Reisedaten" stehen, man diese Hinweise lesen kann, bevor man das Buchungsformular ausfüllt, kann m.M.n. keine Rede von "versteckt" sein. (Und dort hat ja auch nate über ynec gelesen.)

    Hier mal zwei Beispiele für Mitteilungen des Reiseveranstalters seitens dynamischer / X- RV unterhalb "Ihre Reisedaten":

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Türkeifliegende
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    geschrieben 1515492705299 , zuletzt editiert von Türkeifliegende

    @Kourion,

    und was spricht dagegen den Hinweis schon auf der Angebotsmaske einzustellen?

    Was Teilweise auch geschieht, aber eben nur Teilweise.

    Mir passiert, ich habe ein Angebot von Öger Tours gebucht mit der Option des "kostenfreien" Umbuchuchens. Das gilt aber nicht für X-Öger oder Y-Öger.

    Als ich Uumbuchen wollte, hatte ich reichlich zu tun um dieses zu können, da auf der Angebotsseite Öger es nicht für nötig hielt, mich darauf hinzuweisen, dass die Agbs des XC-Veranstalters gelten. Warum stand dort Öger, statt X-Öger.

  • Malini
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    geschrieben 1515493060474

    Und was spricht dagegen, die AGBs vor dem Buchen zu lesen (wie bereits von vS angeregt)?

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • Türkeifliegende
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    geschrieben 1515493326548

    @Malini,

    Ich versuch aus der Sicht des Kunden zu argumentieren,zu Welchen ich mich zähle.:eyes:

  • nate1
    Dabei seit: 1244332800000
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    geschrieben 1515493724438

    Türkeifliegende, mit "verstecken" hast Du ganz recht und für mich hat so etwas nun mal System. Wer nicht bereits auf der Angebotsseite seine "Ableger" nennt und man dies erst erfährt, nachdem man auf den Button "Zur Buchung" geklickt hat, macht dies ganz bewusst so. Ist für mich sehr unseriös. So ganz bestimmte User hier haben da ja eine für mich nicht nachvollziehbare Meinung, ist aber ihre und ihr Bier und nicht meins. Jene müssen auch gar keine Angst um mich haben, denn ich weiß sehr wohl, auf was ich vor/bei/nach einer Buchung zu achten habe. Thema ist für mich jetzt durch.

    "Es gibt nix Bessas wia wos Guads."
  • Kourion
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    geschrieben 1515496058852 , zuletzt editiert von Kourion

    @tuerkeifliegende sagte:

    und was spricht dagegen den Hinweis schon auf der Angebotsmaske einzustellen?

    Im Hinblick auf meine zwei Screenshots - es würde mich wundern, wenn es jemals Auszüge aus den AGB schon beim Angebot geben würde.

    Ansonsten zum Thema AGB lesen: Ich lese sie nicht, wenn ich mir im Netz ein Buch antiquarisch für 5,75 € bestelle. Bei Buchung einer Reise - und insbesondere über einen mir unbekannten Veranstalter - ganz gewiss. Wenn's anderen überflüssig erscheint, ist das ihr Ding.

    Was die von dir erwähnte Öger-Sache betrifft: Es gab vor einiger Zeit hier einen Thread, in dem Günter über flexible Umbuchungen bei einigen Veranstaltern berichtet hat. Zu Anfang des Threads konnte man lesen, dass dieses Angebot nicht für die X-Ableger galt. Später, als auch andere RV dazu kamen, wurde dieser Punkt nicht mehr erwähnt. Hier nachzulesen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Türkeifliegende
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    geschrieben 1515496814069 , zuletzt editiert von Türkeifliegende

    @kourion,

    wie mir scheint, hast Du das Problem nicht erkannt. ich möchte keine Auszüge der AGBs auf der Angebotsseite lesen, sonder deutlich sehen welcher tatsächliche Anbieter es ist. Meine Kritik in meiner öger Buchung war nict die Umbuchungsmöglichkeit, sondern sollte ebenfalls deutlich machen, dass ich auf den ersten blick nicht erkennen konnte, dass es sich um den X- Bzw. um den Y-Anbieter handelte.

    Ich fürchte aber wir sind möglicherweise Hier reichlich O.T. Mässig unterwegs.

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