• Gute.Fee207
    Dabei seit: 1254182400000
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    geschrieben 1751712583643

    Hmm, verstehe ich nicht ganz. Unsere letzte Reise mit SLR ging nach Rhodos. Wir hatten hin die Condor, zurück EW. Bei beiden Flügen war das Buchen von Wunschsitzplätzen mit grösserer Beinfreiheit möglich. Was ist nun neu?

  • Du_darfst
    Dabei seit: 1175817600000
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    geschrieben 1751713274955

    Es geht ja nicht nur um Sitzplatzreservierungen sondern ganz allgemein um Zusatzleistungen/Extras im Zusammenhang mit den SLR Buchungen und die Möglichkeit der sofortigen "Verprovisionierung" für die Vertriebspartner. Letzterer Punkt ist vielleicht für den Endkunden nicht sonderlich bedeutsam, erscheint aber zumindest als Erkenntnisgewinn.

    Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1751714778549

    Ich glaube es liegt auf der Hand, das man Extras für die Flüge direkt unter „Mein Schauinsland“ oder in RB buchen kann und nicht den Umweg über die Airline gehen musst.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • -Dani88-
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    geschrieben 1756099474984

    Hallo

    Wir reisen am Freitag nach Ägypten. Gibt es bei schauinsland keine Voucher mehr in Papierform?

    Haben nur die Reiseunterlagen als PDF Datei erhalten. Ich kenn es nämlich so das das Hotel sich gewisse Seiten raus nimmt beim Check In.

    Gruß

    Daniel

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1756100466087

    :wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Miss-Janet
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    geschrieben 1759840829736

    Wir haben am 25.07.25 bei "Weg-de" eine reine Hotelbuchung gebucht, Veranstalter ist Schauinsland-Reisen. Anreise im Hotel wäre der 06.02.2026 ! Heute hat uns Schauinsland per Email mitgeteilt, dass es eine Preisänderung im gebuchten Hotel gibt und sich der Gesamtpreisepreis um 346 Euro erhöht. Die AGBs von Schauinsland mit Fassung vom 20.07.25 besagen:

    4. Preisanpassung

    4.4. Grundsätzlich kann eine Erhöhung nach Vertragsabschluss nur bis zum 20. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn von dem Kunden verlangt werden. Der Veranstalter unterrichtet den Kunden darüber und über die Berechnung der Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger. Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Beherbergungsleistung ohne weitere Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Nur-Ferienhaus, Nur-Ferienwohnung) ist zusätzlich erforderlich, dass zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Veranstalter nicht vorhersehbar waren.

    Somit sind es doch nicht mehr als 4 Monate bis zum Reisetermin, die dazwischen liegen und die Preiserhöhung wäre unrelevant, oder verstehe ich den o. g. Passus falsch?

    Was wäre jetzt unserseits überhaupt zu unternehmen? Wir haben jetzt weder weg-de noch Schauinsland kontaktiert.

  • vadder.meier
    Dabei seit: 1279670400000
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    geschrieben 1759841716938 , zuletzt editiert von vadder.meier

    @ Miss-Janet

    Du hast den Passus ja hervorgehoben:

    "zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen"

    Vertragsschluss war der 25.07.2025, Reisetermin 06.02.2026, das ist der maßgebende Zeitraum. Der ist über 4 Monate und die Ankündigung der Anpassung vor dem 20 Tage Zeitfenster bis Reiseantritt. Damit ist die Anpassung rechtens.

    LG

    Vadder

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1759842496319 , zuletzt editiert von Kourion

    @Miss -Janet

    Ich schließe mich vadder.meier an. Warum hast du noch einen weiteren Thread eröfffnet ?

    Da du fragst, was ihr jetzt unternehmen könnt, hier der folgende AGB-Punkt:

    4.6. Im Falle der Mitteilung einer Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um mehr als 8 % des vereinbarten Gesamtpreises liegt darin ein Angebot des Veranstalters an den Kunden zu einer entsprechenden Vertragsänderung. Der Veranstalter kann von dem Kunden in diesem Fall verlangen, dass dieser innerhalb einer angemessenen Frist entweder das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen. Wahlweise kann der Veranstalter dem Kunden statt einer Preiserhöhung auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.  hier klicken

    Ob es mehr als 8% sind - du wirst es wissen. Falls ja, Vertragsänderung (annehmen oder ablehnen innerhalb einer Frist)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Elton57
    Dabei seit: 1580658415415
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    geschrieben 1759847360243 , zuletzt editiert von Elton57

    Nach 4.1 der AGB rechtfertigen aber nur bestimmte Änderungen eine Preisanpassung:

    "4.1. Der Veranstalter behält sich vor, den vereinbarten Preis im Falle 

    - der Erhöhung der Personenbeförderungskosten aufgrund höherer Treibstoff- oder Energieträgerkosten oder 

    - der Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder 

    - von Änderungen der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse

    zu erhöhen."

    Es wäre also zu klären, was es genau mit der "Preisänderung im gebuchten Hotel" auf sich hat. Wenn sich das aus der Mail von Schauinsland nicht eindeutig ergibt, würde ich mal nachfragen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1759849763296 , zuletzt editiert von Kourion

    @Elton57

    In diesem Fall geht es nicht um eine Pauschalreise mit Personenbeförderungskosten, Flughafengebühren usw.

    Es geht um "die Erbringung einer Beherbergungsleistung ohne weitere Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Nur-Ferienhaus, Nur-Ferienwohnung)" Siehe unter 4.4. wie auch von Miss-Janet hier eingestellt.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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