Ich habe gestern auf Rat von @vonschmeling (kürzlich hier diskutiert), an TUI meine Kündigung ohne Entschädigungszahlung wegen außergewöhnlicher Umstände (Einreiseverbot nach Thailand) erklärt.
Wie befürchtet kam heute die Standardantwort:
Das deutsche Auswärtige Amt hat offiziell verkündet, dass die weltweite Reisewarnung (ausgenommen die EU-Länder, die Schengen-assoziierten Staaten und Groß Britannien) vorerst bis 14. September 2020 bestehen bleibt.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass auch für einzelne Länder, die Reisewarnung angepasst wird.
Für spätere Anreisen und Zielgebiete gibt es zum heutigen Zeitpunkt noch keine Entscheidung, da wir zunächst die weitere Entwicklung in unseren Reiseländern beobachten und uns auch an den Empfehlungen des Auswärtigen Amtes orientieren. Daher ist auch für Ihre Reise zurzeit eine Umbuchung bzw. Stornierung nur mit den Gebühren der allgemeinen Reisebedingungen der TUI Deutschland GmbH möglich.
Und nun?
Da null auf das Einreiseverbot und die bis zur Wiederaufnahme internationaler touristischer Flüge geschlossenen Hotels eingegangen wird, und die Reisewarnung ja damit null zu tun hat, habe ich nochmal eine entsprechende Antwort verfasst.
Dass dies etwas an der Antwort ändert, bezweilfe ich aber.