• pzl64
    Dabei seit: 1107993600000
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    geschrieben 1455279004000

    Häh?

    wenn man seine Daten eingibt und auf "buchen" klickt ist die Reise kostenpflichtig gebucht, wie der Name des Buttons schon erahnen lässt.

    Aber vielleicht habe ich dich nicht richtig verstanden, so wie du es geschrieben hast, hast du eine Reise gebucht!

  • karstadt
    Dabei seit: 1244937600000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1455903345000

    Hallo...wir sind heute aus unserem Türkeiurlaub zurück.Trotz vorherigen Ärger über 80% Anzahlung und Koffer extra(wir haben 1 Koffer gebucht für 14.90 Euro )(wurden dann am Flughafen belächelt weil pro Pers doch 20 kg möglich gewesen wären ) Hinflug Sunexpress Rückflug Condor....hat alles wunderbar geklappt und wir hatten einen schönen Urlaub...gebucht bei Ab in den U...

  • TT8341
    Dabei seit: 1455840000000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1455917030000

    Urlaubstours - Ab in den Urlaub und Unister:

    Habe nach den schlechten Bewertungen + Info, das Hotels wegen offenbar Zahlungen Vouchers ablehnen, meine Reise storniert. Dies per eingeschriebenen Brief und per Mail, da man per Internet gezwungen würde inakzeptable Stornobedingungen zu akzeptieren.  ZUdem habe ich mir die per Lastschrift eingezogen Anzahlung (80%!) von der Bank rückbuchen lassen. Der Ablauf ist wie in einem Wirtschaftskrimi:

    1. Anfrage Storno ?  Mail von Urlaubstours - Forderung 80% + 5,50 EURO bankgebühren + Mahnung !

    2. Antwort an Urlaubstours: Storno per Fax + Brief gesandt und Sie mögen das kapieren..

    3. Antwort Bestätigung Storno + AGB + Rechnung 60 % Stornokosten. Das für eine Reise Beginn Juni und Storno Anfang Februar in 8 Tagen nach der Buchung!

    4. Nachweis Höhe der Stornogebühren (Rechnungen, Zahlungsnachweis, ABG Hotel + Flugges. gefordert. Gesagt dass ich 60 % nicht zahle + sie klagen können

    5. Antwort Kulanzangebot 30% Storno Kosten. Immer noch Höher als die gesetzlichen 20%. Keine Belege vorgelegt.

    6. Urlaubstours viel Spaß beim Klagen gewunschen

    7. Mahnung über 60% Stornokosten bekommen

    8. Antwort: Höhe der Kosten nicht nachgewiesen - erneut Nachweis Höhe der Stornogebühren (Rechnungen, Zahlungsnachweis, ABG Hotel + Flugges. gefordert. Viel Spaß beim Klagen gewunschen.

    9. Auf das Mail kam bis heute keine Antwort.

    10. Mails mit Rechnungen/mahung kommen immer von kene Antwort@Urlaubstours.de.  Antwort unzustellbar. Die Rücktrittsbestätigung kam von Ruecktritt@Urlaubstours.de. An diese Adresse kann man Mails senden - Antwort bekommt man keine.

    Fazit:

    Das BGR Urteil max, 20 % Stornokosten bzw. höhere Kosten bei Nachweis wird von Urlaubstours ignoriert. Kontaktaufnahme nicht möglich. Geschäftsgebahren sehr fragwürdig. Ich zahle keinen Cent Rücktrittskosten. Falls Urlaubstours die Stornokosten per Inkassobüro oder gerichtlichen Mahnbescheid einfordern will, werde ich widersprechen. Überlege ernsthaft Klage gegen das Unternehmen.

    Habe jetzt bei TUI über Reisebüro gebucht. Bessere Hotelkategorie nur 100 EURO Teurer (50 pro Person). Nur 20% Anzahlung (Tui war auch beim BGR verklagt, hält sich aber an das Urteil).

    Fazit: Im Internet buchen mache ich definitiv bei Reisen nicht mehr. Von allen Portalen und Firmen der Unister Gruppe kann ich nur noch abraten: siehe http://www.unister.de/#company

    Da steckt überall der gleiche Inhaber. Egal wohin man schaut gibt es immer wieder Beschwerden, Klagen, für Kunden nachteilige AGB und Rechtsauslegungen.

    Ich kann jeden nur raten nicht dort zu buchen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1455920643000

    TT8341:

    Urlaubstours - Ab in den Urlaub und Unister:

    Habe nach den schlechten Bewertungen + Info, das Hotels wegen offenbar Zahlungen Vouchers ablehnen, meine Reise storniert. Dies per eingeschriebenen Brief und per Mail, da man per Internet gezwungen würde inakzeptable Stornobedingungen zu akzeptieren. 

    Wie genau hast du da argumentiert? Nachdem du die Stornobedingungen scheinbar zuerst akzeptiert und eine Buchung getätigt hast?

    Fazit: Im Internet buchen mache ich definitiv bei Reisen nicht mehr.

    Ein eher fragliches Fazit ... :?

    Von allen Portalen und Firmen der Unister Gruppe kann ich nur noch abraten: siehe

    http://www.unister.de/#company

    Das ist ja nicht unbedingt eine revolutionäre Erkenntnis?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Cladocyclus98
    Dabei seit: 1236902400000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1456157994000

    Keine Kulanz bei Urlaubstours

    Ich hatte kürzlich eine Reise nach Ägypten gebucht. Sofort nach dem Abschicken der Buchung hatte ich einen Fehler entdeckt (ZielflughafenHurghada statt Marsa Alam), und sofort versucht diesen zu korrigieren. Leiderwar dies über die Service-Hotline nicht möglich, da diese nicht zu erreichenwar (ständig besetzt, trotz zahlloser Versuche). Über den Service des Reisebüros ist es dann nach zweieinhalb Tagen gelungen, zumindest eine Auskunft zu bekommen. Keine Umbuchung möglich! Das stimmt zwar mit den AGB überein, umbuchen im engeren Sinne wollten wir aber gar nicht. Urlaubszeitraum, Hotel, Reisedaten, alles wäre wie vorher geblieben. Statt dessen wollten wir beim Hinflug lediglich in dem Flieger, der nachweislich nach Marsa Alam weiter geflogen wäre, verbleiben. Wenn nötig, auch miteinem Kostenaufschlag. Das dies uns nicht ermöglicht werden konnte, halten wir für wenig kundenfreundlich. In jedem Geschäft kann man einen irrtümlicherworbenen Gegenstand ohne die Angabevon Gründen zurück geben bzw. umtauschen. Nicht bei Urlaubstours. Wir werdendeshalb von künftigen Buchungen dort absehen.

  • Cladocyclus98
    Dabei seit: 1236902400000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1456158566000

    Ab-in-den-Urlaub: Service katastrophal

    Ich hatte kürzlich eine Reise nach Ägypten gebucht. Bei der Bestätigung wird damit geworben, dass man über den Login-Bereich Informationenzum Buchungsstatus und zur Reise erhält, sowie die Möglichkeit hat, seine Daten zu verwalten. Das hierzu nötige Passwort sollte man innerhalb von 24 Stundenper Email erhalten. Selbst nach 36 Stunden hatte ich es noch nicht bekommen. Auch die Anforderung eines Ersatzpassworts über die Option "Passwort vergessen" blieb erfolglos. Wegen einer Reklamation habe ich darüberhinaus versucht, den Service telefonisch zu kontaktieren. Dass war, trotz zahlloser Anrufe, über eineinhalb Tage erfolglos (immer besetzt). Meine Partnerin hatte zwischendurch zwar einmal Erfolg, Sie wurde aber damitabgewiesen, dass Sie, obwohl Sie als Reiseteilnehmerin eingetragen war, nichtder Auftraggeber, also auch nicht verhandlungsfähig sei. Das kann manvielleicht sogar noch verstehen. Ich selbst bin nach den genannten eineinhalb Tagen dann endlich auch einmal durchgekommen. Ich erhielt dann die Mitteilung, dass ich mich 10 Minuten gedulden sollte. Nach einer halbe Stunde war noch immer kein Gespräch zustande gekommen! Der Versuch den Service oder die Agenturleitung per Email zu kontaktieren war natürlich ebenso erfolglos. Ich werde jedenfalls nie wieder über Ab-in -den-Urlaub irgendeine Reise buchen.

  • ab-zum-anwalt
    Dabei seit: 1296345600000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1456846607000

    Was die AGB betrifft, gibt es auch noch den §305 c BGB:

    Überraschende und mehrdeutige Klauseln

    (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

    (2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

    ------------------------------------------------------------------

    ------------------------------------------------------------------

    Ich denke daher, dass sich 80% Anzahlung nicht einfach in den AGB verstecken lassen.

    Ich bin neu hier, und sehe mich - wie viele andere hier - ebenfalls als Opfer arglistiger Täuschung durch Urlaubstours bzw. ab-in-den-urlaub.

    Urlaubstours nimmt weder zum Sachverhalt noch zur Vertragsanfechtung nach §123 BGB Stellung, sondern versucht es mit Mahnungen und Drohungen.

    Zur Zeit lass ich eine rechtliche Einschätzung durch die Verbraucherzentrale vornehmen.

    Zu arlistigen Täuschung gehört auch das Verschweigen entscheidender Nachteile, und dazu würde ich 80% Anzahlung allemal zählen. Allein schon, weil dadurch die vom BGH für zulässig erklärte Höhe um ein Vielfaches überschritten wird. Und erst Recht, wenn der Anwalt von Thomas Wagner (Geschäftsführers von Urlaubstours) zugibt, "...dass durch das Strafverfahren die Unister-Gruppe in ihrer Existenz gefährdet worden ist", siehe Manager-Magazin:

    www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/unister-gruender-thomas-wagner-droht-freiheitsstrafe-a-1077639-2.html

    Die Billigflüge, die bei mir gebucht wurden, machen nach eigener Recherche knapp 18% des Gesamtpreises aus. Da sorge ich mich natürlich und frage mich, wofür der größte Teil der Anzahlung wirklich verwendet wird.

    Als fast schon bösartig empfinde ich, dass der Inhalt der Urlaubstours-AGB während des Buchungsvorgangs (über ab-in-den-urlaub) von der Server Software vorübergehend manipuliert wird, damit die AGB ausnahmsweise die Kategoriezuordnung anzeigen, die für das Erkennen der Anzahlungshöhe erforderlich ist.

    Das geschieht nur in dieser Buchungsmaske! Innerhalb dieser Buchungsmasle, wo ja die spezifischen Details aufgelistet sind, gibt es keinerlei Hinweise zur Anzahlungshöhe. Ich glaube, das Wort Anzahlung wird noch nicht mal erwähnt, und es gibt erst recht keinen Hinweis darauf, dass man in diesem AGB-Link - und nur dort - ausnahmsweise mal die Kategorie findet. Man will die ungewöhnliche Anzahlungshöhe bewusst verheimlichen, da sonst vermutlich niemand buchen würde.

    Wer also - wie ich - schon vor Buchung gründlich die "unverbastelten" AGB (über die Veranstalter-Links) geprüft und vergeblich nach klaren Angaben zur Anzahlung gesucht hat, stößt nur auf eine nichtssagende Zuordnung von Buchstaben und Prozentzahlung, die keinen Rückschluss zulassen. Also geht man davon aus, dass das wohl mit dem Zeitraum zwischen Buchung und Urlaubsantritt zu tun hat und verlässt sich auf den gesetzlichen Rahmen.

    Wer geht schon davon aus, dass hier mit den AGB eine Art virtuelles Hütchenspiel zelebriert wird? Dass diese AGB sich kurz vor Buchung mal eben temporär verändern, um dort wichtige Infos zu verstecken, die möglichst niemand sehen soll?

    Wozu also nochmal auf die AGB draufklicken, wenn man sie bereits kurz zuvor gelesen hat?

    "Offen und ehrlich" geht es erst nach der Buchung zu. Da bekommt man ganz offen die Kategorie bestätigt und natürlich auch die Höhe der Anzahlung. Als Zuschlag bekommt man noch die echten, unverfälschten AGB zugeschickt.

  • EriKol
    Dabei seit: 1267142400000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1457142431000

    @ab-zum-anwalt

    Wegen deines "Zur Zeit lass ich eine rechtliche Einschätzung durch die Verbraucherzentrale vornehmen."

     kontakt@vz-nrw.de

    Dorthin habe Ich das gemeldet, das sind auch die, die gegen "Ab in den Urlaub" bis rauf zum BGH gewonnen haben.

    Die Urteile erklären ja deutlich, das die Stornokosten und Anzahlungshöhe gegen Treu und Glauben verstösst und unwirksam sind, also warum sollte man sich daran gebunden fühlen?

    www.vz-nrw.de/mediabig/234025A.pdf

     

    Was ist daran unklar, das sich immer noch welche in dem Forum hier melden und schreiben "Ihr habt zugestimmt, also gilt das auch" - Der BGH sieht das nicht so, das man unwirksamen Klauseln überhaupt zustimmen kann...

     

  • DieCirce
    Dabei seit: 1439337600000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1457343731000

    Wir haben Ende Oktober 2015 für Februar/März 2016 eine Woche Türkei über Urlaubstours gebucht und habe danach erst hier die Berichte gelesen. Dadurch hatte ich echt Panik das es mit dem Urlaub nichts wird und war kurz davor zu stornieren.

    Mein Mann überwies gleich den kompletten Reisebetrag und im November hatten wir alle Unterlagen für die Reise per Email erhalten. Bei uns lief alles reibungslos ab. In der Türkei stand trotz Verspätung brav der Fahrer von MTS und fuhr uns ineinem gemütlichen Kleinbus ins Hotel, am nächsten Tag war die Reiseleiterin da und akzeptierte auch direkt das wir keine Ausflüge buchen wollen. Rücktransfer verlief auch ohne Probleme.

  • EriKol
    Dabei seit: 1267142400000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1457639992000

    Update und Abschlussbericht meiner im November gebuchten Aprilreise:

    Heute, ganz so wie vorgeschreiben ist nun die Restsumme unsrerer Reise abgebucht worden (also die restlichen genau 80%, die paar Kröten mehr für meine Rückbuchungen, die man anfangs auch in Rechnung stellen wollte, hat man gar nicht erneut versucht abzugreifen)

    Hat sich also rentiert, hier im November 2x rückbuchen zu lassen und anzubieten, das man denen vor Gericht gerne nochmal erklärt was "Klauseln unwirksam, verstösst gegen Treu und Glauben" bedeutet.

    In meinem Fall also alles nun so korrekt abgelaufen, wie es sein soll (20% Anzahlung bei Buchung, 80% Restzahlung frühestens 30 Tage vor Reiseantritt), statt deren Vorschlag "80% sofort und 20% dann 32 Tage vor Reiseantritt" umzusetzen.

    Aber selbstverständlich bleibt es denen, die hier immer noch papageienhaft wiederholen "du hast die AGB aktzepiert, du must diese auch einhalten, da kommst du nicht raus" auch vorbehalten, nach denen Ihrer Pfeife zu tanzen.

    Für die aber, die noch ans Rechtssystem glauben hieist es - nichts gefallen lassen, immer gleich drauf hinweisen, das man unter keinen! Umständen mehr als 20% Anzahlung zahlt, und den Satz ""ES BESTEHT KEINE ZAHLUNGS-BEREITSCHFT für die Anzahlung in Höhe von ...%, solange keine detaillierte, überprüfbare Aufstellung / kein Nachweisüber die ihnen sofort entstehenden Kosten vorliegt, die diese Höhe rechtfertigen!" vorbringen (der Satz ist wichtig, damit ist es denen dann nicht möglich, Inkassokosten geltend zu machen)

    Nun habe Ich nur noch eine UE bez. werblicher Email-Belästigung trotz Werbewiderruf durchzuziehen und dann wars das für dieses mal bei dieser Unister-Tochter...

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