Was die AGB betrifft, gibt es auch noch den §305 c BGB:
Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
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Ich denke daher, dass sich 80% Anzahlung nicht einfach in den AGB verstecken lassen.
Ich bin neu hier, und sehe mich - wie viele andere hier - ebenfalls als Opfer arglistiger Täuschung durch Urlaubstours bzw. ab-in-den-urlaub.
Urlaubstours nimmt weder zum Sachverhalt noch zur Vertragsanfechtung nach §123 BGB Stellung, sondern versucht es mit Mahnungen und Drohungen.
Zur Zeit lass ich eine rechtliche Einschätzung durch die Verbraucherzentrale vornehmen.
Zu arlistigen Täuschung gehört auch das Verschweigen entscheidender Nachteile, und dazu würde ich 80% Anzahlung allemal zählen. Allein schon, weil dadurch die vom BGH für zulässig erklärte Höhe um ein Vielfaches überschritten wird. Und erst Recht, wenn der Anwalt von Thomas Wagner (Geschäftsführers von Urlaubstours) zugibt, "...dass durch das Strafverfahren die Unister-Gruppe in ihrer Existenz gefährdet worden ist", siehe Manager-Magazin:
www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/unister-gruender-thomas-wagner-droht-freiheitsstrafe-a-1077639-2.html
Die Billigflüge, die bei mir gebucht wurden, machen nach eigener Recherche knapp 18% des Gesamtpreises aus. Da sorge ich mich natürlich und frage mich, wofür der größte Teil der Anzahlung wirklich verwendet wird.
Als fast schon bösartig empfinde ich, dass der Inhalt der Urlaubstours-AGB während des Buchungsvorgangs (über ab-in-den-urlaub) von der Server Software vorübergehend manipuliert wird, damit die AGB ausnahmsweise die Kategoriezuordnung anzeigen, die für das Erkennen der Anzahlungshöhe erforderlich ist.
Das geschieht nur in dieser Buchungsmaske! Innerhalb dieser Buchungsmasle, wo ja die spezifischen Details aufgelistet sind, gibt es keinerlei Hinweise zur Anzahlungshöhe. Ich glaube, das Wort Anzahlung wird noch nicht mal erwähnt, und es gibt erst recht keinen Hinweis darauf, dass man in diesem AGB-Link - und nur dort - ausnahmsweise mal die Kategorie findet. Man will die ungewöhnliche Anzahlungshöhe bewusst verheimlichen, da sonst vermutlich niemand buchen würde.
Wer also - wie ich - schon vor Buchung gründlich die "unverbastelten" AGB (über die Veranstalter-Links) geprüft und vergeblich nach klaren Angaben zur Anzahlung gesucht hat, stößt nur auf eine nichtssagende Zuordnung von Buchstaben und Prozentzahlung, die keinen Rückschluss zulassen. Also geht man davon aus, dass das wohl mit dem Zeitraum zwischen Buchung und Urlaubsantritt zu tun hat und verlässt sich auf den gesetzlichen Rahmen.
Wer geht schon davon aus, dass hier mit den AGB eine Art virtuelles Hütchenspiel zelebriert wird? Dass diese AGB sich kurz vor Buchung mal eben temporär verändern, um dort wichtige Infos zu verstecken, die möglichst niemand sehen soll?
Wozu also nochmal auf die AGB draufklicken, wenn man sie bereits kurz zuvor gelesen hat?
"Offen und ehrlich" geht es erst nach der Buchung zu. Da bekommt man ganz offen die Kategorie bestätigt und natürlich auch die Höhe der Anzahlung. Als Zuschlag bekommt man noch die echten, unverfälschten AGB zugeschickt.