Wie Freude in Ärger verwandelt wird: Jochen Schweizer Erlebnisbox

  • pzl64
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    geschrieben 1548339576353 , zuletzt editiert von pzl64

    Deine Kritik kann ich nun gar nicht nachvollziehen.

    Du schreibst, dass die Gutscheine bis Ende 18 gültig sind und erwartest, dass der einfach so verlängert wird?

    Das ist doch alleine deine Schuld, wenn du die Gültigkeit verfallen lässt!

    Aber erstmal "Nie wieder" schreien.

    Versuche mal bei Amazon einen abgelaufenen Gutschein einzulösen, dann kannst du auch sagen : Nie wieder!

  • Wülfi71
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    geschrieben 1548349606704

    Jochen Schweizer Gutscheine sind entsprechend der gesetzlichen Verjährungsfrist drei Jahre gültig.

    Darüber hinaus bietet Jochen Schweizer kulanterweise an, die Gutscheine im letzten Gültigkeitsjahr online zu verlängern (Quelle). Danach verfallen die Gutscheine. Alles im grünen Bereich und kein Grund zur (unberechtigten) Klage.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • rasma
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    geschrieben 1565114248218

    Ich werde nie wieder einen Gutschein von Jochen Schweizer kaufen. Ich habe für insgesamt 300 € drei Gutscheine für eine Quadfahrt gekauft. Aufgrund gesundheitlicher Probleme meines Mannes habe ich den Gutschein zweimal um jeweils ein Jahr kostenpflichtig (10% der Gesamtsumme) verlängert. Das war für mich auch vollkommen in Ordnung.

    Im Dezember vergangenen Jahres wollte ich den Gutschein (gültig bis 31.12.18) einlösen. Das war nicht möglich und ich war gezwungen die Gutscheine erneut kostenpflichtig um ein Jahr zu verlängern. Nun scheitert die Einlösung der Gutscheine daran, dass ich für die Quadtour keinen Termin bis Ende Oktober bekommen kann. Die Frechheit ist, dass ich bei meiner Beschwerde zu hören bekam, dass man Gutscheine aus rechtlichen Gründen immer auf den 31. Dezember datieren muss. Was nicht erwähnt wird, ist, dass bei einem Gutschein für Quadtouren diese Tour bis Ende Oktober des Jahres, in dem der Gutschein abläuft, durchgeführt sein muss. Darüber habe ich mich mit einer Geschäftsführerbeschwerde bei Jochen Schweizer beschwert.

    Bei einem Anbieter für Quadtouren könnte ich einen Termin ab April 2020 ausmachen. Das geht aber nur, wenn der Gutschein noch in 2020 gültig ist. In meinem Fall laufen die Gutscheine am 31.12.2019 ab. Nun stehe ich laut der Firma Jochen Schweizer vor der Wahl den Gutschein erneut für 30€ um ein weiteres Jahr zu verlängern, einen Anbieter in größerer Entfernung zu nehmen oder den Gutschein für ein anderes Event einzutauschen. Absolut UNVERSCHÄMT! Vor allem, weil ich als Kunde nicht informiert werde, welche Besonderheit es bei Quadtouren gibt! Die Möglichkeit, dass ich eine Quadtour im Frühjahr 2020 buchen kann, wird nicht in Erwägung gezogen! Es wäre jetzt absolut kundenfreundlich gewesen, das zu ermöglichen. Zumal nirgendwo steht, dass die Tour vor Ablauf des Gutscheins durchgeführt sein muss.

    Ich werde jetzt den Verbraucherschutz informieren. Vielleicht kann man solchen Machenschaften mal einen Riegel vorschieben. Das habe ich auch schriftlich im Kundenservice angekündigt. Antwort: Ich soll mich melden, wenn ich auf eine anderes Event tauschen oder den Gutschein kostenpflichtig verlängern möchte! Nun ja, die Firma Jochen Schweizer hat wohl keinen Kundenservice nötig. Wenn man die vielen negativen Bewertungen im WEB sieht, ist vermutlich auf absehbare Zeit auch keine Änderung im Umgang mit Kunden zu erwarten. Ich möchte gar nicht wissen, wieviel Geld sie über verfallene Gutscheine oder erzwungene Verlängerungen einnehmen. Ich werde auf jeden Fall jedem, den ich kenne von einem Gutschein bei Jochen Schweizer dringend abraten.

  • andi2601
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    geschrieben 1565120213474

    GGutscheine sind laut Gesetz mindestens 3 Jahre gültig!

    https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/gutscheine-als-geschenk-so-lange-sind-sie-gueltig-13861

  • burton_
    Dabei seit: 1321747200000
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    geschrieben 1565121607586

    Da sind sie ja bei JS auch...

  • Schachundmatt
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    geschrieben 1565166796767

    Wieso muss denn der Gutschein bis Ende Oktober eingelöst werden? Das verstehe ich jetzt auch nicht. Wenn der aus "Rechtlichen Gründen" bis zum 31.12.2019 gültig ist, dann ist er auch bis dann gültig und nichts anderes!

  • burton_
    Dabei seit: 1321747200000
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    geschrieben 1565167578254

    Ich vermute, dass das weniger ein rechtliches als vielmehr ein tatsächliches Problem ist und die Quadtouren im Winter schlichtweg nicht angeboten werden... :confused:

  • Schachundmatt
    Dabei seit: 1562665822213
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    geschrieben 1565252483634

    Hm ja, das macht natürlich auch Sinn:grin:

  • datalost
    Dabei seit: 1568730893857
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    geschrieben 1568731428667 , zuletzt editiert von datalost

    Wir bekamen wohlmeinend von lieben Freunden ein Paket mit 6 Übernachtungsgutscheinen geschenkt. Der erste Flop: "Ansehen", was wirklich zur Verfügung steht kann man das Angebot erst, wenn man einen Gutschein frei rubbelt, somit entwertet und vom Umtausch ausschließt. Frei nach dem Motto: Gib mir 5 Euro und ich zeige dir anschließend, ob du Äpfel oder Birnen bekommst. Sicher im Sinne von Transparenz und Verbraucherschutz diskussionswürdig!

    Zweiter Flopp: Schreibt man die Unterkünfte direkt an, bekommt man nicht einmal eine Rückantwort. Kein Wunder, wer vergibt schon für wenig Geld gute Zimmer, die für den 6fachen Preis regulär angeboten werden?

    Unser Eindruck: Trotz gut gemeintem Geschenk lieber selber über die wirklichen Schnäppchenangebote buchen und von JS-Gutscheinen besser die Finger lassen.

  • Ex-Schweizer-Kunde
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    geschrieben 1569664813081

    Ich habe meiner Frau einen Gutschein "Idyllische Unterkünfte" geschenkt. Der Gutschein verfällt nach 3 Jahren vollständig. Da die Auswahl an Hotels sehr beschränkt ist, hatten wir schlicht und einfach in dieser Zeit keine Gelegenheit.

    Ich kann nur dringend vor solchen vollkommen sinnlosen Gutscheinen abraten. Preisvorteile gibt es meinem Eindruck nach nicht. Man zahlt für das Buch und trägt das hohe Risiko, dass der Gutschein vollständig verfällt.

    Finger weg von solchen "Erlebnis-Guscheinen", es sei den, Ihr möchtet das Risiko eines Negativ-Erlebnisses eingehen.

     

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