@ex-schweizer-kunde sagte:
Ich habe meiner Frau einen Gutschein "Idyllische Unterkünfte" geschenkt. Der Gutschein verfällt nach 3 Jahren vollständig.
Nun ist eine Gültigkeit, die sich an den Bedingungen des BGB orientiert , wahrlich nichts aussergewöhnliches , insbesondere negatives ?
Da die Auswahl an Hotels sehr beschränkt ist,
Nun ist die Auswahl einerseits beschränkt, andererseits betrifft sie aber immerhin eine große Anzahl vonüber 60 Hotels. Auch ist diese Anzahl vor dem Kauf bekannt oder besteht zumindest die Möglichkeit, sich vor dem Kauf mit einem Klick darüber zu informieren.
hatten wir schlicht und einfach in dieser Zeit keine Gelegenheit.
eine Gelegenheit, in drei Jahren einen Gutschein einzulösen oder nicht liegt nun wahrlich nicht im Einflussbereich des Anbieters und ist sicher auch im Vorfeld zu erroieren. Zumindest wenn es meine Frau (und mich selbst) betrifft, wüsste ich jedenfalls, ob ich innerhalb von drei Jahren zwei Tage Zeit habe.
Ich kann nur dringend vor solchen vollkommen sinnlosen Gutscheinen abraten. Preisvorteile gibt es meinem Eindruck nach nicht.
Nein, wieso auch ? Niemand hat einen Solchen kommuniziert. Es ist eben eine Ware die einen Preis hat.
Man zahlt für das Buch und trägt das hohe Risiko, dass der Gutschein vollständig verfällt.
Wie bereits erwähnt, das Risiko eines JEDEN Gutscheines...
Finger weg von solchen "Erlebnis-Guscheinen", es sei den, Ihr möchtet das Risiko eines Negativ-Erlebnisses eingehen.
Was allerdings nur passiert, wenn man von falschen Erwartungen ausgeht.