Wie Freude in Ärger verwandelt wird: Jochen Schweizer Erlebnisbox

  • Ex-Schweizer-Kunde
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    geschrieben 1569664846448

    Ich habe meiner Frau einen Gutschein "Idyllische Unterkünfte" geschenkt. Der Gutschein verfällt nach 3 Jahren vollständig. Da die Auswahl an Hotels sehr beschränkt ist, hatten wir schlicht und einfach in dieser Zeit keine Gelegenheit.

    Ich kann nur dringend vor solchen vollkommen sinnlosen Gutscheinen abraten. Preisvorteile gibt es meinem Eindruck nach nicht. Man zahlt für das Buch und trägt das hohe Risiko, dass der Gutschein vollständig verfällt.

    Finger weg von solchen "Erlebnis-Guscheinen", es sei den, Ihr möchtet das Risiko eines Negativ-Erlebnisses eingehen.

     

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1569669595053 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    @ex-schweizer-kunde sagte:

    Ich habe meiner Frau einen Gutschein "Idyllische Unterkünfte" geschenkt. Der Gutschein verfällt nach 3 Jahren vollständig.

    Nun ist eine Gültigkeit, die sich an den Bedingungen des BGB orientiert , wahrlich nichts aussergewöhnliches , insbesondere negatives ?

    Da die Auswahl an Hotels sehr beschränkt ist,

    Nun ist die Auswahl einerseits beschränkt, andererseits betrifft sie aber immerhin eine große Anzahl vonüber 60 Hotels. Auch ist diese Anzahl vor dem Kauf bekannt oder besteht zumindest die Möglichkeit, sich vor dem Kauf mit einem Klick darüber zu informieren.

    hatten wir schlicht und einfach in dieser Zeit keine Gelegenheit.

    eine Gelegenheit, in drei Jahren einen Gutschein einzulösen oder nicht liegt nun wahrlich nicht im Einflussbereich des Anbieters und ist sicher auch im Vorfeld zu erroieren. Zumindest wenn es meine Frau (und mich selbst) betrifft, wüsste ich jedenfalls, ob ich innerhalb von drei Jahren zwei Tage Zeit habe.

    Ich kann nur dringend vor solchen vollkommen sinnlosen Gutscheinen abraten. Preisvorteile gibt es meinem Eindruck nach nicht.

    Nein, wieso auch ? Niemand hat einen Solchen kommuniziert. Es ist eben eine Ware die einen Preis hat.

    Man zahlt für das Buch und trägt das hohe Risiko, dass der Gutschein vollständig verfällt.

    Wie bereits erwähnt, das Risiko eines JEDEN Gutscheines...

    Finger weg von solchen "Erlebnis-Guscheinen", es sei den, Ihr möchtet das Risiko eines Negativ-Erlebnisses eingehen.

    Was allerdings nur passiert, wenn man von falschen Erwartungen ausgeht.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • Jens-Behrendt
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    geschrieben 1572293260868 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    @klausotti

    XXXXXXXXEllenlanges Zitat entfernt, was soll das denn? Bitte Forenregeln lesenXXX

    Habe ein ähnliches Problem,

    Gutschein von Kollegen geschenkt bekommen der aber nur in Dresden eingelöst werden kann.

    Umtausch kostet 15€

    Für was wird so viel Gebühr verlangt?..

  • 2603sandra@gmail
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    geschrieben 1572899839685

    Ich kann mich der Bewertung vollkommen anschließen und ebenfalls von diesen Gutscheinen abraten. Absolut enttäuschend!

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1572900189173

    Hallo Sandra,

    beim nächsten Login wirst Du aufgefordert, eine neuen Nick zu wählen. Die Mailadresse geht leider gar nicht!

    Dein Spamordner wird es Dir danken.

  • Christian Deubel
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    geschrieben 1576623067610

    Vorsicht Betrug!!! Ich kann nur abraten Gutscheine von jochen-schweizer.de bzw. deren verbundenen Unternehmen zu kaufen bzw. zu verschenken. Nach Ablauf der Gültigkeit wird die Leistung verwehrt und Geld gibt es auch keines zurück. Selbst wenn gewünschte Aktivitäten an möglichen Terminen immer ausgebucht waren.

  • Cliffideo
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    geschrieben 1576655244803

    Huch, dann gehört die Deutsche Bahn auch dazu, wenn ich mit abgelaufener Fahrkarte den Zug nutze und nochmal voll bezahlen muss?? Die wollen dann sogar eine Strafgebühr.. (Hoffentlich liest Jochen Schweizer das nicht mit, eröffnet vielleicht neue Geschäftsfelder ;-) )

    Aber wenn er das mitliest, hat "Christian Deubel" sicherlich einen interessanten Anwaltsbrief in der Zustellung.

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1576670888457

    @christian-deubel sagte:

    Nach Ablauf der Gültigkeit wird die Leistung verwehrt und Geld gibt es auch keines zurück.

    Drei Jahre sollten doch letztendlich ausreichen ?

    Und im Übrigen ist es auch nichts negatives - und erst recht nicht „Betrug“ - wenn sich jemand an gesetzliche Regelungen hält ?!

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
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    Beiträge: 58805
    geschrieben 1576685543838

    Vorsicht mit solchen Unterstellungen, @Christian Deubel.

    Es ist vom Gesetzgeber so vorgesehen, dass Gutscheine eine begrenzte Gültigkeit haben dürfen.

    Wenn du nicht in der Lage bist, deinen innerhalb der Frist von immerhin 36 Monaten einzulösen so war es lediglich ein Fehlkauf aber ganz sicher kein "Betrug" .

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Carpe_Diem_A
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    Beiträge: 1
    geschrieben 1578058767057

    NIE WIEDER!!! Kundenunfreundliche *******!!!

    Habe eine Erlebnisbox zu Weihnachten verschenkt und wollte sie fristgerecht gegen Kaufpreiserstattung zurückgeben. Diese Firma macht einen Riesentanz, schickt einen durch die Gegend, zeigt null Entgegenkommen und nimmt die Erlebnisbox ums Verrecken nicht zurück. Das überall übliche Rückgaberecht wird von Jochen Schweizer nicht gewährt. Ein Umtausch in eine andere Box würde 15! Euro kosten. Das ist *******. Kundenorientierung sieht anders aus!!! Ich sowie mein gesamter Freundes- und Bekanntenkreis werden sicher NIE WIEDER etwas bei Jochen Schweizer kaufen!

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