• Ravesplash
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    geschrieben 1269790051000

    Wenn es ein wenig schwerer ist, ist das kein Problem. Dein Handgepäck wird eh keiner wiegen.

  • wakeboarder
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    geschrieben 1270815090000

    Air Berlin – von MUC nach BKK – Flug-Nr: AB7152 am 24.02.2010 / 16 Uhr – verspäteter Abflug

    Hallo zusammen,

    suchen ebenfalls Betroffene bezüglich der Flugverspätung von MUC nach BKK – Flug-Nr: AB7152 am 24.02.2010 geplanter Abflug 16 Uhr.

    Am Flughafen München um etwa 13.30 Uhr angekommen mussten wir auf der Anzeigetafel feststellen, dass die Abflugzeit von 16 Uhr auf 19 Uhr verschoben worden ist. Beim Check In wurde uns mitgeteilt, dass die Wartungsarbeiten der Maschine länger dauern würden. Letztendlich hat das Boarding um 19.10 Uhr begonnen und der eigentliche Start der Maschine war um etwa 19.55 Uhr.Laut Fluggastrechte-Verordnung der EU, welche der Bundesgerichtshof noch mal bekräftigt hat, ist die pauschale Entschädigung von je 600,-€ pro Person eigentlich klar und deutlich geregelt. Die Voraussetzungen hierfür lagen alle vor: Flugverspätung von mehr als 3 Stunden, Entfernung mehr als 3.500 km, keine außergewöhnlichen Umstände.

    Nach unserer Rückkehr haben wir Air Berlin diesbezüglich angeschrieben und unsere Forderung nach der pauschalen Entschädigung klar und deutlich formuliert. Nach über 2 Wochen haben wir ein Antwortschreiben erhalten. Uns wird auf Kulanz (!!!!!) Entschädigung von 25,-€ pro Person angeboten, die aber nur Gültigkeit hat, wenn wir wieder einen Flug über Air Berlin buchen !!!!!!

    Dieses haben wir als absolut indiskutabel zurück gewiesen und erneut auf unsere eigentliche Forderung verwiesen. Stichtag 16.04.2010. Danach geht die Sache zum Rechtsanwalt.

    Sobald es was Neues gibt, berichten wir darüber.

    Freuen uns über jeden sachlichen Kommentar

    P.S. Hatten letztes Jahr auch das Pech mit einer Flugverspätung, jedoch mit der Lufthansa, und hier hat die Erstattung der pauschalen Entschädigung nach einem einmaligen Schreiben von uns ohne Probleme funktioniert.

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1270816438000

    ...schau mal in den Thread Alles zum Thema Flugzeitenänderung / Flugverspätung / Flugstornierung, der extra für derlei Themen im Reiserechtsforum vorhanden ist. Gerne kannst Du dort auch weitere Anmerkungen, Fragen, etc. posten.

    Danke... ;)

  • grischtu
    Dabei seit: 1091404800000
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    geschrieben 1270821152000

    @wakeborder

    Sorry, aber bei Verspätungen gem. Art. 6 hast Du von mir aus gesehen nur Anrecht auf Unterstützungsleistungen gem. Art. 9 (Mahlzeiten, Erfrischungen, Telefongesprächen allenfalls Hotelübernachtung), aber keinen Ausgleichsanspruch. So gesehen ist es von AB noch "grosszügig" wenn Sie dir noch einen Gutschein anbieten, wenn sie ihren Unterstützungsleistungen damals nachgekommen sind.

    Gruss

    Grischtu

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1270821650000

    Laut EU-Gerichtshof wird in vielen Fällen bereits ab 3 Stunden Verspätung eine Ausgleichszahlung analog zur Annullierung fällig:

    http://www.sueddeutsche.de/reise/669/495000/text/

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • grischtu
    Dabei seit: 1091404800000
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    geschrieben 1270822274000

    privacy ist in rechtlichen Fragen schwer das Wasser zu reichen! ;) Danke für die Ergänzung. Im Artikel wird aber auch gesagt, dass Brüssel das Gesetz jetzt nachbessern muss. Das ist ja wohl noch nicht passiert...

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1270822956000

    Condor hat vom BGH aber schon im Anschluß an das Urteil einstecken müssen. Von daher ist es in Deutschland schon angekommen.

    http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,678971,00.html

    Allerdings wurde in einem weiteren Urteil auch dargelegt, dass es keinen Automatismus gibt und jeder Fall einzeln geprüft werden müßte. Wenn die Airline sich also quer stellt, muß erst geklagt werden. Und diese Praxis scheint airberlin jetzt wohl an den Tag zu legen.

    Da braucht man schon einen langen Atem, um sich die Ausgleichszahlungen oder wie im anderen Thread die Ansprüche hinsichtlich Ersatzflug zu sichern. Aus anderen Beispielen kann man ableiten, daß die Fluggesellschaften frühestens und erst kurz vor Erhebung einer Klage einlenken und zahlen. Wenn sie sicher sind, keine Belege für den Ausfall des Fluges zu finden - wie bei Nebel und Wettergeschichten.

    Gruß privacy

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  • grischtu
    Dabei seit: 1091404800000
    Beiträge: 423
    geschrieben 1270824258000

    Un im Fall von wakeboarder war die Verspätung ja auch "nur" 4 Stunden, was ja dann wohl eine Entschädigung von ca 300 Euro geben würde und dann stellt sich natürlich die Frage, ob man wegen dieses Betrags eine Prozess durchstehen will...

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1270824497000

    Es hat viele überrascht, das Urteil aus Brüssel. Und persönlich finde ich es auch ausgesprochen grenzwertig. Bei dem verhandelten Fall der Condor ging es um eine 25-stündige Verspätung und das ist für den Passagier ja auch heftig.

    Dass die Richter in dem Zusammenhang befanden, jetzt schon ab einer 3-Stunden Verspätung die volle Ausgleichszahlung anzusetzen, bringt wirklich manche Airline in Abwehrhaltung. Das kostet richtig Geld, was letztlich auch wieder verdient werden muß.

    Gruß privacy

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  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1270824960000

    ...bitte diskutiert dieses in dem richtigen Thread, hier ist es OT und damit vollkommen unpassend... :?

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