@Der_Hotel_Tester sagte:
Was mich wütend macht ist die Tatsache, dass es auf den Flügen von D nach A/CH und von D nach D genau dasselbe zum Essen gibt, nämlich Chips, Wasa, Salzstangen, Mannerschnitte o.ä., aber nur auf Flügen innerhalb von D ein alkoholisches Getränk.
Zunächst: Air Berlin ist eine deutsche Airline, daher steht es ihr frei, auf innerdeutschen Flügen einen anderen Service anzubieten als auf grenzüberschreitenden Flügen. Dieses Vorgehen ist international verglichen nicht unbedingt unüblich.
Zweitens ist dieser spezielle Service ausschließlich begründet in der Übernahme der ehemaligen dba, die mit der Freiabgabe von Sekt/Wein bzw. Bier damals einen zusätzlichen Anreiz für Business Traveller bieten wollte (genau wie mit den Ledersitzen in "Economy" und dem berühmten Schokoladenherz, welches ja auch nur bei innerdeutschen Air-Berlin-Flügen beim Aussteigen gereicht wird). Eine generelle Freiabgabe von Alkohol im Kurz- und Mittelstreckenbereich wäre wohl für Air Berlin undenkbar zu finanzieren und auch für den Großteil des Publikums nicht angemessen (verglichen zum Wettbewerb auf touristischem Sektor zumindest, zum Großteil allerdings ebenso auf den Euroshuttle-Strecken).