genewa:
die Fluggesellschaften scheinen hier ein Narrenrecht zu haben.
Vor solchen Unterstellungen bewahrt einen ggf. ein Blick in den gebuchten Leistungsumfang, der da zumeist lautet "Direktflug von A nach B" und nicht etwa "Flug mit unserer frisch getuneten Ente" ...
Die Luftverkehrsunternehmen "scheinen" nicht etwa "Rechte zu haben", sie haben sie und kennen deren Umfang sehr genau.
Falls man ein Bussi-Arrangement geschossen hat und das leider nicht lieferbar ist kann man canceln oder sich den Mehrpreis erstatten lassen.
Vereinbart sind Beförderungsverträge - möglicherweise kostenpflichtig erweitert! - nicht mehr.