Nochmal ein paar grundsätzliche Infos für Betroffene:
Die einfachste Methode zur Feststellung eines Anspruchs ist die Forderung an sich - nach dem Prinzip trial and error.
Im Falle einer Ablehnung muss diese vom Luftverkehrsunternehmen begründet werden, aus der Begründung lassen sich schon Aussichten auf den Erfolg einer weiteren Einrede ableiten.
Die Fordernden sind dabei nicht nachweispflichtig (weder hinsichtlich der Zeit noch des Grundes!), bei einer prozessualen Entscheidung muss die Beklagte exkulpierende Aspekte selbst beibringen.
Sollte sich also eine tadellos beleumundete Airline auf ein Wetter/ Traffic bedingt abweichendes Routing berufen und dazu nicht schlüssig vortragen können, wäre das eine recht dämliche Strategie mit erheblichen Risiken.
Relevante Daten können unbenommen der jeweiligen Interessen von verschiedenen Quellen abgerufen werden. Die Sorge, mangels exklusiver Kenntnisse zu vergeigen ist demnach denkbar wirklichkeitsfremd.
Die AIBT (als Markierung für einen Anspruch) wird erfasst, ebenfalls Vorkommnisse, die zu einer Änderung des Routing veranlassen.
Betrachten wir den aktuell fraglichen Fall sollte man bedenken, dass das Luftverkehrsunternehmen wohl kaum ohne gewichtigen Anlass erst in der waiting pattern ausharrte und dann auch noch einen Tankstop an einem anderen als dem geplanten Ziel durchführen ließ.
Langeweile im Cockpit scheidet als Motiv aus - gelegentlich einfach mal den gesunden Menschenverstand zuschalten!
Bevor nun wieder einer mit der Heimsuchung flightright o.ä. um die Kurve kommt: Bei der Vollstreckung in das Vermögen international gebaseter Unternehmen herrscht da wenig Ehrgeiz und werden derlei Aufträge gewöhnlich abgewiesen - selbst bei eindeutiger Anspruchslage!