Flugzeiten nachträglich recherchieren - Brauche dringend Hilfe

  • vonschmeling
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    geschrieben 1485381706416 , zuletzt editiert von vonschmeling

    ... und auch nicht die Ursache (nach der gefragt war). Diese muss die Luftverkehrsgesellschaft ggf. offenlegen und kann sich nicht etwa "herausreden" mit unvorhersehbaren Ereignissen oder dergleichen. Es gibt meines Wissens kein öffentliches Portal, in dem die genauen Ursachen angegeben werden, ausgenommen es handelt sich um einen sog. incident.

    Plausible Ursache bei diesem Hergang: heavy traffic am Ziel Flughafen , daher waiting pattern und schließlich Umleitung.

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  • speckelefant
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    geschrieben 1485500102048

    Hallo mk116,

    danke erstmal!

    Ich müsste den Grund für die Umleitung erfahren - die genaue Ankunftszeit interessiert mich weniger (es war ca. 9 Uhr in Muscat), weil wir bei der Airline Regressansprüche für eine verspätete Ankunft von mehr als 12 Stunden am Zielflughafen stellen möchten (Ziel war Zanzibar - und der Anschlussflug war weg, der nächste ging erst am Abend um 21 Uhr statt morgens um 9 Uhr) . Und die Airline wird wahrscheinlich auf außergewöhnliche Umstände oder höhere Gewalt die Ansprüche ablehnen. Dann möchte ich vorbereitet sein und die wahren Gründe gerne kennen, Nebel war auf jeden Fall keiner. Das war nämlich erstmal die Aussage der Airline am Telefon gegenüber unserem Reisebüro, die da schon mal angerufen hatte. Klar dass die keine Ausgleichszahlungen leisten wollen erstmal. Kannst du oder jemand anderes mir irgendwie noch weiterhelfen?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1485523646144

    Die Aussage ist zunächst erst einmal nicht anzuzweifeln.

    Worauf willst du denn die Behauptung, es habe kein Nebel geherrscht stützen? (Ein Fluggast kann das keinesfalls aus Sicht beurteilen!)

    Wie gesagt, den Grund kann man direkt bei der Airline erfragen, im Zweifelsfall muss diese die Begründung belegen.

    Alternativ kannst du dich auch beim Flughafen erkundigen; jedenfalls brauchst du nicht vorbereitet zu sein, denn verlässlichere Daten als die der genannten Quellen bekommst du eh nicht.

    Falls du dir ein Ass im Ärmel mit Überraschungsvorteil vorstellst: Sowas gibt es in solchen Fällen nicht!

    Du brauchst also nicht zu taktieren, frag oder stelle die Forderung und warte die Begründung ab.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1485630709952 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nochmal ein paar grundsätzliche Infos für Betroffene:

    Die einfachste Methode zur Feststellung eines Anspruchs ist die Forderung an sich - nach dem Prinzip trial and error.

    Im Falle einer Ablehnung muss diese vom Luftverkehrsunternehmen begründet werden, aus der Begründung lassen sich schon Aussichten auf den Erfolg einer weiteren Einrede ableiten.

    Die Fordernden sind dabei nicht nachweispflichtig (weder hinsichtlich der Zeit noch des Grundes!), bei einer prozessualen Entscheidung muss die Beklagte exkulpierende Aspekte selbst beibringen.

    Sollte sich also eine tadellos beleumundete Airline auf ein Wetter/ Traffic bedingt abweichendes Routing berufen und dazu nicht schlüssig vortragen können, wäre das eine recht dämliche Strategie mit erheblichen Risiken.

    Relevante Daten können unbenommen der jeweiligen Interessen von verschiedenen Quellen abgerufen werden. Die Sorge, mangels exklusiver Kenntnisse zu vergeigen ist demnach denkbar wirklichkeitsfremd.

    Die AIBT (als Markierung für einen Anspruch) wird erfasst, ebenfalls Vorkommnisse, die zu einer Änderung des Routing veranlassen.

    Betrachten wir den aktuell fraglichen Fall sollte man bedenken, dass das Luftverkehrsunternehmen wohl kaum ohne gewichtigen Anlass erst in der waiting pattern ausharrte und dann auch noch einen Tankstop an einem anderen als dem geplanten Ziel durchführen ließ.

    Langeweile im Cockpit scheidet als Motiv aus - gelegentlich einfach mal den gesunden Menschenverstand zuschalten! :wink:

    Bevor nun wieder einer mit der Heimsuchung flightright o.ä. um die Kurve kommt: Bei der Vollstreckung in das Vermögen international gebaseter Unternehmen herrscht da wenig Ehrgeiz und werden derlei Aufträge gewöhnlich abgewiesen - selbst bei eindeutiger Anspruchslage!

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  • kramos
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    geschrieben 1497418269274

    Bräuchte bitte tatsächlichen Abflug/Ankuft für NUE-PLM AB3021 vom 2.10.2016

    Leider geht das bei den bekannten Seiten nur mit Premiumaccount.

    Vielen Dank

  • Herr_Reise
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    geschrieben 1497424074977

    Deine Angaben passen nicht so ganz zusammen. Meinst du am AB3021, welche am 02.10.16 PMI-NUE geflogen ist, oder AB3020, welche am 02.10. NUE-PMI geflogen ist? PLM ist übrigens ein Flughafen in Indonesien, ich gehe davon aus, dass du den nicht meinst.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1497428175846

    Frag am Flughafen nach, diese Daten werden dort festgehalten und auch publiziert.

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  • bartson
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    geschrieben 1497552431204

    Hallo zusammen,

    wir sind am 14.05.2017 von EDI nach DUS geflogen, Eurowings 4U 9365. Ankunft sollte um 18:25 sein, wir waren aber definitiv später als 21:30 da. Nach Beschwerdebrief an Eurowings haben wir nun die Info bekommen, dass es genau 179 Minuten waren und wir somit keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Leider haben wir es versäumt, Beweise in irgendeiner Form sicherzustellen. Kann man irgendwo die genaue Ankunftszeit rausbekommen? Und ist es wirklich so, dass Ankunft erst ab Türöffnung gilt? Würden der Sache gerne nachgehen, wissen aber erstmal nicht weiter. Für eure Mühe bedanken wir uns schon mal im Voraus!

  • ikiukas
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    geschrieben 1497555288844

    Ankunftszeit ist die Zeit, zu der die Parkposition erreicht wird, Abflugzeit ist das Verlassen der Parkposition.

    Ich kann auch nett, bringt aber nix...
  • vonschmeling
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    geschrieben 1497569975771 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @bartson

    Also gleich nochmal: Die AIBT (actual in block time) kann man am Flughafen erfragen.

    Wenn das Luftverkehrsunternehmen sich auf 179 min beruft, tut es das anhand der dokumentierten Flugdaten und nicht aus mieser Laune.

    Und ja - manchmal kann eine poplige Minute hack oder k.ack bedeuten.

    Übrigens hilft es zuweilen schon mal, so 1-2 Seiten in einem Thread zurückzulesen um seine brennende Frage beantwortet zu finden ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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